Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es geht um den Seeverkehr zwischen Italien und Griechenland. Am 6. April 1992 haben Sie, Herr Abgeordneter, eine schriftliche Anfrage an die Kommission zur Anwendung der Wettbewerbsregeln der Gemeinschaft auf den Personenverkehr zwischen Griechenland und Italien gestellt. Sie verweisen dabei auf die Brindisi-Patras-Verbindung, die von mehreren Fährreedereien, unter anderem auch von der Flagline-Reederei betrieben wird.
1984 wurde dieser Reederei untersagt, Fahrgäste zu befördern, die im Besitz einer internationalen Eisenbahnfahrkarte sind, während zwei ihrer Konkurrenten dazu berechtigt waren. Dieser auf das Jahr 1984 zurückgehende Sachverhalt ist der Kommission erst mit ihrer schriftlichen Anfrage Nr. 762/92 zur Kenntnis gebracht worden. Aufgrund dieser Anfrage hat die Kommission die italienische Regierung um Erläuterungen gebeten. Die italienische Regierung teilte in ihrer Antwort mit, da eine Beförderungsgenehmigung aufgrund einer Stellungnahme der italienischen Staatseisenbahnen versagt worden war, nach deren Ansicht die Zulassung einer weiteren Reederei aus wirtschaftlichen Gründen nicht wünschenswert ist.
Zu dieser Stellungnahme befragte die Kommission im Laufe des Jahres 1994 auch die italienischen Staatsbahnen, ohne dadurch jedoch neue Erkenntnisse zu gewinnen. Damit aufgrund einer erneut versagten Verkehrsgenehmigung eine förmliche Untersuchung eingeleitet werden und die Kommission sich mit dem heutigen Sachverhalt vertraut machen kann, wäre es angebracht, wenn die Flagline-Reederei bei der Kommission eine förmliche Beschwerde einreichen würde.