Frau Präsidentin, wir haben der Entschlie ung insgesamt zugestimmt, auch den Ziffern 1 und 2. Zu unserem Abstimmungsverhalten möchte ich folgendes sagen: Wir haben gegen beide Ziffern ungeachtet des sachlichen Inhalts beträchtliche rechtliche Bedenken. Die Ziffer 1 nimmt Bezug auf den EG-Vertrag; der aber ist für Fragen, die hier behandelt werden, zum Beispiel Kriminalitätsbekämpfung, in keiner Weise relevant und ist nach unserer Überzeugung insoweit gegenstandslos.
In Ziffer 2 wird Artikel K2 angeführt. Das hielten wir zunächst für einen Schreibfehler oder für einen redaktionellen Irrtum. Gemeint sein könnte Artikel K3. Der aber gibt seinerseits, obwohl er in der Sache hier zutreffen würde, der Kommission keinerlei Antragsrechte, sondern nur dem Rat. Insofern sind diese beiden Ziffern rechtlich bedenklich. Das wollten wir zu Protokoll geben.