Frau Präsidentin, ich kann dem Kollegen und Freund von Wogau sagen, da es eine interfraktionelle Vereinbarung gibt, derzufolge eine begrenzte Anzahl von Mitgliedern der Unterausschüsse nicht Vollmitglieder oder stellvertretende Mitglieder der Hauptausschüsse sein müssen; somit hat das seine Richtigkeit.