Frau Präsidentin, am Mittwoch dieser Woche habe ich eine Frage zur Geschäftsordnung gestellt. In Artikel 40 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung hei t es, da die Frist für die Einreichung von mündlichen Anfragen mit Aussprache für den Rat drei Wochen beträgt. Der Rat hat diese Woche die Beantwortung der mündlichen Anfrage zur Mittelmeerpolitik mit der Begründung abgelehnt, die Frist betrage sechs Wochen. Ich habe diese Frage dem Sitzungspräsidenten vorgelegt, der mir zusagte, er würde diese Frage klären lassen. Können Sie mir vielleicht mitteilen, was dabei herausgekommen ist?