Also, lieber Herr Hänsch, man kann nicht damit argumentieren, da wir uns dem anschlie en, wie das in elf Mitgliedsländern gehandhabt wird, sondern die Grundlage von Verfahren mu doch die gültige Geschäftsordnung sein. Daran müssen wir uns halten, denn das ist doch unser Regelwerk!
(Unterbrechung)
Ich darf jetzt bitte ausreden, das gehört dazu, das steht in der Geschäftsordnung und es hat auch etwas mit Demokratie zu tun, liebe Kollegen! Auch wenn das Präsidium diesen Beschlu einstimmig gefa t hat, ist dies nicht nur eine Interpretation, sondern ein Beschlu , der so nicht in Artikel 122 steht. Er stellt vielmehr eine eindeutige Ergänzung zu Artikel 122 dar. Ich glaube nicht, da das Präsidium die Kompetenz hat, einen so weitreichenden Beschlu zu fassen. Ich akzeptiere ihr Argument der grö eren Effizienz und so weiter und so fort, aber das hier ist ein Einschnitt, der die Prozedur in diesem Haus radikal verändert. Das darf das Präsidium nicht beschlie en, und wenn es das zehnmal einstimmig tut. Deswegen erwarte ich, da sich zunächst der zuständige Ausschu damit befa t, d.h. der Ausschu für Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Fragen der Immunität, und da sich anschlie end das Plenum damit beschäftigt.