Für Freitag liegt mir kein Antrag auf Änderung der Tagsordnung vor. Damit ist die Tagesordnung für Freitag ebenfalls festgelegt.
Der Präsident. - Jetzt komme ich zu dem Punkt, den Frau Roth angesprochen hat und den ich nicht vergessen habe. Ich wollte nur der Reihe nach vorgehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auf seiner Sitzung vom 4. Oktober 1994 hat sich das Präsidium mit der Frage der Erklärungen zur Abstimmung befa t, insbesondere mit der Frage, zu welchem Zeitpunkt die Stimmerklärungen abzugeben sind. Das Präsidium hat sich einstimmig auf eine Auslegung des Artikels 122 der Geschäftsordnung geeinigt, um eine einheitliche Vorgehensweise zu gewährleisten, und es wurde beschlossen, die Stimmerklärungen nach der Schlu abstimmung durchzuführen.
Diejenigen Abgeordneten, die beim Sitzungsdienst rechtzeitig eine Erklärung zur Abstimmung angemeldet haben, erhalten am Ende der Abstimmungsstunde das Wort zu ihrer Stimmerklärung. Alle Vizepräsidenten haben sich verpflichtet, diese Regel, wie sie im Präsidium beschlossen wurden, auch einzuhalten. Ich will das auch begründen.
Wenn wir wollen, liebe Kolleginnen und Kollegen, da der Ablauf unserer Tagesordnung eine gewisse zeitliche Sicherheit gewährleistet, z.B. für die Diskussionen, die wir mit der Kommission und mit dem Rat zu führen haben, und wenn sich auch die Presse darauf verlassen können mu , dann können wir nicht zulassen, da die Abstimmungsstunden durch Stimmerklärungen, die ja häufig nichts weiter sind als die Fortsetzung der Debatte zu einem unzulässigen Zeitpunkt, bisweilen um eine halbe oder eine ganze Stunde verlängert werden. Das ist der schlichte Grund dafür. Im übrigen ist das auch in elf von zwölf Parlamenten der Mitgliedstaaten so üblich, da Stimmerklärungen nach der Abstimmung abgegeben werden. So werden wir künftig auch verfahren, das ist die einmütige Auslegung des Artikels 122.