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Schmidhuber Peter - 25 ottobre 1994
Schmidhuber, Mitglied der Kommission.

Herr Präsident, Herr Ratspräsident, meine Damen und Herren! Ich möchte den Berichterstattern für den Haushalt '94 und für den Haushalt 1995, den Herren Wynn und Dankert, meine Anerkennung aussprechen für die schwierige Arbeit, die sie zur Vorbereitung der heutigen Haushaltsdebatte geleistet haben.

Ihnen liegt heute der Nachtragshaushalt Nr. 2 aus 1994 in erster Lesung vor. Von besonderer haushaltspolitischer Bedeutung ist darin die Behandlung der negativen Einnahmensalden. Ich hoffe, da sich beide Teile der Haushaltsbehörde anlä lich dieses Nachtragshaushalts über die Behandlung der negativen Salden einigen. Die Signale von beiden Seiten sind vielversprechend. Die Aussichten hierfür sind also gut, denn die negativen Einnahmensalden aus dem Jahre 1993 können 1994 insbesondere angesichts des erheblich geringeren Mittelbedarfs im EAGFL-Garantie vollständig finanziert werden. Damit würde eine erhebliche Belastung für das Haushaltsverfahren 1995 wegfallen.

Zwei grundsätzliche Probleme bleiben jedoch für die erste Lesung des Haushalts 1995 nach wie vor bestehen: zum einen die Berücksichtigung der Erweiterung der Europäischen Union und zum anderen die Tatsache, da der neue Eigenmittelbeschlu mangels Ratifizierung noch nicht in Kraft ist.

Was die Erweiterung betrifft, so berücksichtigt die Vorlage des Haushaltsausschusses zum Haushalt 1995 bereits Reserven, die die vom Parlament zusätzlich für erforderlich gehaltenen Ausgaben festlegen. Die Beträge für die Rubriken 3 und 4 gehen allerdings deutlich über die Beträge hinaus, die die Kommission in ihrer Mitteilung an Ausgabenmehrungen vorgeschlagen hat. Es ist jedoch sicherlich begrü enswert, da das Parlament schon jetzt den Ausgangspunkt für seine Verhandlungsposition über die Anpassung der Finanziellen Vorausschau festlegt. Ich hoffe, da diese Verhandlungen möglichst bald aufgenommen werden, damit sie noch bis Jahresende zu einem erfolgreichen Abschlu geführt werden können.

Über einen Punkt bin ich allerdings besorgt: Die Verhandlungen könnten erheblich erschwert werden, wenn das Parlament in der Rubrik 2 darauf besteht, die Ausgaben über die in der interinstitutionellen Vereinbarung von 1993 und in den Beitrittsverträgen sorgfältig ausgehandelten Beträge hinaus zu erhöhen.

Was den Eigenmittelbeschlu anbetrifft, so teilen sicher alle hier im Saal Anwesenden die Erleichterung darüber, da es am Freitag vergangener Woche im au erordentlichen Ecofin-Rat gelungen ist, den Eigenmittelbeschlu endgültig zu verabschieden. Die notwendigen Kürzungen zur Beachtung des Eigenmittelplafonds dürften damit ein vorübergehendes, eher technisches Problem werden.

Auf alle Fälle sollte vermieden werden, da der endgültig verabschiedete Haushalt keine Mittel im Artikel A-251 für Ausschu sitzungen enthält, denn dann wäre die Durchführung einer ganzen Reihe von zentralen Gemeinschaftspolitiken ernsthaft in Frage gestellt.

Nachdem auch für die anderen Rechtstexte des Edinburgh-Pakets jetzt - wie sich aus dem Samland-Bericht ergibt - die Konzertierung erfolgreich abgeschlossen ist, steht der Umsetzung des Delors-II-Pakets und der interinstitutionellen Vereinbarung nichts mehr im Weg.

Was den Haushalt 1995 anlangt, so begrü e ich es, da das Parlament mit seinen Abänderungsanträgen weitgehend dieselben haushaltspolitischen Prioritäten verfolgt, die dem Vorentwurf der Kommission zugrunde liegen. Allerdings sind aus Kommissionssicht einige allgemeine Punkte auch durchaus kritisch anzusprechen.

So sind derzeit nur sehr geringe Margen in den Rubriken 3 und 4 vorgesehen. Ich hoffe, da es sich hierbei um ein vorübergehendes Phänomen handelt und da nach der Berücksichtigung der Erweiterung im endültig verabschiedeten Haushalt für die erweiterte Gemeinschaft sehr wohl beträchtliche Margen enthalten sein werden, so wie dies in der interinstitutionellen Vereinbarung vorgesehen ist. Nach der interinstitutionellen Vereinbarung sind auch die Haushaltslinien mit kleineren Beträgen möglichst zu vermeiden.

Einer Reihe von Abänderungsanträgen liegt der durchaus verständliche Wunsch des Parlaments zugrunde, die Durchführung des Haushalts besser kontrollieren zu können. Es besteht jedoch die Gefahr, da die Haushaltsdurchführung dadurch erheblich erschwert, verlangsamt, unflexibler und nicht unbedingt wirtschaftlicher wird. Diese Gefahr besteht zum Beispiel, wenn in den Haushaltsbemerkungen immer detailliertere Vorgaben zur Durchführung gemacht werden. Es fällt auch nicht leicht, eine klare Linie bei dem Vorgehen zu erkennen, vermehrt Beträge in das Reservekapitel einzustellen. Dies wird beispielsweise vorgeschlagen für SOKRATES und LEONARDO sowie für den Verwaltungsaufbau in Mostar und für die Agenturen.

Ich hoffe, da es möglich sein wird, bis zur zweiten Lesung in vertrauensvollen Kontakten zwischen Kommission und Parlament die erforderlichen Informationen zu liefern und die Positionen zu klären, so da ein reibungsloser und effizienter Haushaltsvollzug ermöglicht wird, der selbstverständlich die politischen Vorgaben der Haushaltsbehörde zu berücksichtigen hat.

Ich möchte jetzt einige punktuelle, sicherlich nicht vollständige Bemerkungen zu den einzelnen Rubriken machen.

Die sehr gro e Anzahl von Änderungswünschen in der Rubrik 1 lä t einige Zweifel daran aufkommen, ob die Anwendung des neuen Ad-hoc-Konzertierungsverfahrens in diesem Jahr wirklich zu einer Verbesserung des Haushaltsverfahrens beigetragen hat, was eigentlich der Grundgedanke für seine Einführung in die interinstitutionelle Vereinbarung war.

In der Rubrik 2 wird durch die vorliegenden Abänderungsanträge die Transparenz bei den Gemeinschaftsinitiativen verbessert. Darüber hinaus wird die Schaffung einer neuen Gemeinschaftsinitiative MEDIA und eine Aufteilung der Mittel auf die einzelnen Initiativen vorgeschlagen. Diese Vorschläge gilt es, in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Ausschüssen genau zu prüfen. Es handelt sich hierbei nicht nur um Haushaltsfragen, sondern es sind auch die für die Strukturfonds geltenden Verfahren und Zuständigkeiten zu beachten und einzuhalten.

Was die Rubrik 3 angeht, so danke ich ausdrücklich für die uneingeschränkte Unterstützung des Parlaments für die Bildungs- und Ausbildungsprogramme der Union. Ich begrü e auch die Wiederherstellung des Ansatzes für THERMIE II. Hier wird in den nächsten Monaten noch einige Überzeugungsarbeit zu leisten sein, damit der Rat eine Rechtsgrundlage beschlie t.

Angesichts ihrer Bedeutung für wirtschaftliches Wachstum und Beschäftigung halte ich es allerdings für schwer verständlich, da die Kommissionsansätze für den Binnenmarkt und die Telekommunikationsnetze gekürzt werden. Dagegen sind die zusätzlichen Ansätze für die Binnenschiffahrt und den Tourismus bei Beachtung des Subsidiaritätsprinzips nicht unmittelbar nachzuvollziehen.

In der Rubrik 4 spielt die Finanzierung der GASP in diesem Haushaltsverfahren eine zentrale Rolle. Ich werde hierzu in der anschlie enden Debatte Stellung nehmen und kann damit sogleich eine Bemerkung zu den Verwaltungsausgaben anfügen. Ich möchte ausdrücklich anerkennen, da erhebliche Anstrengungen gemacht wurden, um die Funktionsfähigkeit der Kommission zu stärken. Sie hat ständig zunehmende Aufgaben zu bewältigen, die trotz vielfältiger Rationalisierung eben auch zusätzliche Ressourcen erfordern. Ich bedauere allerdings, da die von der Kommission vorgeschlagenen Mittel für das Amt für Veröffentlichungen nicht wiedereingesetzt wurden. Dies scheint mir der wichtigen Dienstleistungsfunktion des Amtes für alle Institutionen nicht gerecht zu werden.

Dies zum Gesamthaushaltsplan. Ich komme jetzt zum EGKS-Haushalt. Ich danke dem Berichterstatter, Herrn Bardong, für seine klare Stellungnahme zum EGKS-Funktionshaushaltsplan 1995, die er im Namen des Haushaltsausschusses dem Parlament vorschlägt. In diesem Entschlie ungsantrag wird zu Recht darauf hingewiesen, da die Kommission den Entwurf des EGKS-Haushaltsplans früher als bisher aufgestellt hat und damit der Aufforderung des Parlaments in der Entschlie ung vom 15.12.93 nachgekommen ist. Damit kann der Entwurf des EGKS-Haushaltsplans und der Entwurf des Gesamthaushaltsplans für 1995 parallel beraten werden.

Ich begrü e es, da der Haushaltsausschu dem Parlament empfiehlt, den von der Kommission vorgeschlagenen Umlagesatz von 0,21% zu bestätigen. 1995 wird damit das fünfte Jahr sein, in dem der Umlagesatz stetig gesenkt wird. Damit wird diese Gemeinschaftsausgabe im Hinblick auf das geplante phasing out bis zum Auslaufen des EGKS-Vertrags im Jahre 2002 den Anliegen der umlagepflichtigen Unternehmen voll Rechnung tragen.

Was das phasing in betrifft, so bestehen gewisse technische Schwierigkeiten, die sich unter anderem daraus ergeben, da sektorale Hilfen in horizontale Ma nahmen umgesetzt werden müssen. Die Kommission wird jedoch die daraus entstehenden Probleme weiter im Auge behalten und an ihrer Lösung arbeiten.

Ferner begrü e ich, da der Entschlie ungsantrag die Priorität unterstützt, die die Kommission den sozialen Aspekten im Umstrukturierungsproze einräumt. Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation in der Kohle- und Stahlindustrie können somit 70% der Ausgaben für Sozialma nahmen zur Verfügung gestellt werden.

Im Entschlie ungsantrag wird auch vorgeschlagen, die Umstellungsbeihilfen gegenüber dem Kommissionsentwurf zu kürzen und die auf diese Weise freiwerdenden Mittel zusätzlich für die Forschungsförderung bereitzustellen. Dies ist nicht unproblematisch, denn die Umstellungsbeihilfen stellen ein wichtiges Instrument zur Schaffung neuer, wirtschaftlich gesunder Alternativarbeitsplätze dar.

Die Kommission wird, wie in der Vergangenheit, die Stellungnahme des Parlaments angemessen berücksichtigen, wenn sie, wie im EGKS-Vertrag vorgesehen, den Umlagesatz und den Funktionshaushaltsplan endgültig feststellt. Das wichtigste Ziel bleibt weiterhin, mit den begrenzten Haushaltsmitteln den Kohle- und Stahlsektor optimal zu unterstützen, damit die schwierigen sozialen und regionalen Probleme im Umstrukturierungsproze bewältigt werden können.

 
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