Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte Herrn Willockx sehr herzlich für seinen Bericht danken, der meines Erachtens auch eine gute Grundlage für die Beratungen mit dem Rat bildet und den Abschlu einer auch von der Kommission gewünschten interinstitutionellen Vereinbarung ermöglichen dürfte. Was natürlich noch etwas ungewi ist, ist der Zeitpunkt, zu dem dies gelingen wird.
Im einzelnen möchte ich folgendes zu dem Bericht und zu dem Entschlie ungsantrag anmerken: Die Vorschläge zur Finanzierung der Verwaltungskosten im Zusammenhang mit der GASP sind für die Kommission nicht akzeptabel. Die Zuordnung der Verwaltungskosten auf die Einzelpläne von Rat und Kommission mit einem zeitlichen Kriterium vornehmen zu wollen, ist nicht nur schwer begründbar, sondern scheint auch im Widerspruch zu Artikel 19 der Haushaltsordnung zu stehen. Danach beinhaltet der Teil A des Einzelplans III die Verwaltungsausgaben der Kommission. Der jetzt vorliegende Vorschlag würde jedoch darauf hinauslaufen, nach einer Ratsentscheidung über eine gemeinsame GASP-Aktion zum Beispiel die Reise- und Sitzungskosten von Ratsgruppen und -ausschüssen, die mit der Durchführung der Ma nahmen befa t sind, aus dem Verwaltungshaushalt der Kommission zu finanzieren.
Probleme würden auch bei der Mittelbewilligung, -kontrolle und -verbuchung auftreten. Aus Kommissionssicht ist es deshalb unerlä lich, sich auf eine sachgerechte, durchaus restriktive Definition von Verwaltungsausgaben zu verständigen, die kohärent sowohl für den Rats- als auch den Kommissionsverwaltungshaushalt anzuwenden ist. Im Bericht wird eine neue Haushaltsstruktur für die GASP vorgeschlagen mit dem Ziel, die Tansparenz des Haushalts zu erhöhen. Sie besteht im wesentlichen aus mit Mitteln dotierten Haushaltslinien für bereits in Aussicht gestellte gemeinsame Aktionen und einer Reserve für noch nicht beschlossene Ma nahmen.
In diesem Sinn scheint es nicht ganz konsequent zu sein, im Haushalt 1995, zum Beispiel für Mostar als einer Ma nahme, für die der notwendige Mittelbedarf schon feststeht, immer noch einen Betrag in der Reserve zu halten, anstatt ihn gleich in die Linie einzusetzen.
Der Mittelbedarf für Mostar macht auch deutlich, da der haushaltsmä ige Spielraum für GASP-Aktionen sehr begrenzt ist. Obwohl die Kommission in ihrem Vorschlag zur Anpassung der Finanziellen Vorausschau eine besondere Plafonderhöhung erst ab 1997 vorgeschlagen hat, halte ich die Initiative des Parlaments für begrü enswert, schon ab 1995 in der Finanziellen Vorausschau zusätzlichen Spielraum für GASP-Aktionen vorzusehen.
Mit der Annahme des Willockx-Berichts und der ersten Lesung zum Haushalt 1995 definiert nun auch das Parlament klar seine Haltung zur Finanzierung der GASP. Jetzt geht es darum, sich mit dem Rat über die Gesamtheit der offenen Fragen bezüglich der GASP zu einigen. Aus Sicht der Kommission erscheint es angezeigt, eine solche Vereinbarung noch vor Jahresende abzuschlie en. Dann wird sich die GASP ein Jahr nach Inkrafttreten des Unionsvertrags auf der Grundlage klarer vereinbarter Regeln voll entfalten können.