Frau Präsidentin! Ich kann nur hoffen, da es nicht zum Nachteil dieser wichtigen Richtlinie ist, da wir gezwungen sind, sie kurz vor der Geisterstunde zu erörtern. Dies wäre äu erst bedauernswert, denn meine Aufgabe am Ende dieser Debatte besteht darin, im Namen der Fraktion DIE GRÜNEN im Europäischen Parlament die Empfehlung des Ausschusses für Recht und Bürgerrechte zu unterstützen.
Erlauben Sie mir, zwei Gründe dafür anzuführen: Der erste Grund sind die beiden Änderungsanträge, für die ich, wie bereits meine Vorredner, dem Herrn Berichterstatter ausdrücklich danken möchte. Sie stellen in beiden Fällen wirkliche Verbesserungen dar. Nicht ganz verstehen kann ich hingegen die Einwände des Rates, denen zufolge die Klammererklärung im ersten Änderungsantrag, die eine Präzisierung darstellt, das Umgehen der Richtlinie erleichtert. Dies ist eine etwas merkwürdige Logik. Ich hoffe jedoch und erwarte, da die Zweckmä igkeit dieser Änderungsanträge auch dem Rat einleuchtet, so da er dann - und das ist der zweite Grund - im Verfahren der Mitentscheidung gemä Artikel 189 Absatz 3 den Rechtsakt, der, wie meine Vorredner schon gesagt haben, dringend nötig ist, so schnell wie möglich erlassen kann.