Meine Damen und Herren, ehe Sie sich jetzt weiter zur Geschäftsordnung oder zu sonstigen Dingen melden, würde ich Ihnen vorschlagen, da ich zunächst einmal vortrage, was überhaupt vorliegt. Dann können Sie sich zu dem äu ern, was an Änderungen gewünscht wird.
Die Konferenz der Präsidenten hat in ihrer Sitzung am 20. Oktober 1994 gemä Artikel 47 Absatz 2 der Geschäftsordnung die Liste der fünf Themen aufgestellt, die auf die Tagesordnung der Debatte über aktuelle, dringliche und wichtige Fragen für diese Oktobersitzung zu setzen sind. Diese Liste umfa t die folgenden Themen, die von der Konferenz der Fraktionsvorsitzenden so beschlossen wurden.
Erstens: Friedensproze im Nahen Osten; zweitens: Lage am Golf; drittens: Beschäftigung und soziale Rechte; viertens: Menschenrechte; fünftens: Katastrophen. Diese Liste wurde dem Parlament am Dienstag, den 25. Oktober bekanntgegeben. Im Anschlu daran wurden von der Fraktion Die Grünen im Europäischen Parlament und der Fraktion der Radikalen Europäischen Allianz schriftlich begründete Einsprüche erhoben. Danach sollen die beiden ersten Themen, also "Friedensproze im Nahen Osten" und "Lage am Golf" unter Punkt 1 mit zwei Unterpunkten zusammengefa t werden. Gleichzeitig soll aber die Möglichkeit bestehen bleiben, zu beiden Themen getrennte Entschlie ungsanträge einzureichen und zur Abstimmung zu bringen. Anstelle des frei gewordenen zweiten Punktes soll dann ein neues Thema "Ruanda und Burundi" aufgenommen werden, das derzeit unter dem Punkt "Menschenrechte" aufgeführt ist.
Nach Prüfung der Geschäftsordnung verhält es sich folgenderma en: Wenn wir dieses Verfahren anwenden, wird de facto ein sechstes Thema hinzugefügt, wenn wir zu einem Punkt zwei Entschlie ungen verabschieden. Dies steht jedoch im Widerspruch zu den klaren Bestimmungen von Artikel 47 Absatz 2 der Geschäftsordnung, in dem es ausdrücklich hei t, da nicht mehr als fünf Themen auf die Tagesordnung gesetzt werden dürfen. So steht es in der Geschäftsordnung.
Ein solches Verfahren könnte einen gefährlichen Präzedenzfall darstellen und künftig die Möglichkeit eröffnen, die drei politischen Punkte bei den Dringlichkeiten in Unterpunkte aufzuteilen, um so, wie es früher einmal war, eine grö ere Zahl von Entschlie ungsanträgen unterzubringen.
Im übrigen weise ich Sie darauf hin, da alle Themen auf der Tagesordnung vorgesehen sind, nur erscheint eben "Ruanda und Burundi" unter dem Thema "Menschenrechte". Das ist der einzige Unterschied. Das ist die Lage und die Situation, vor die wir durch unsere Geschäftsordnung gestellt sind.