Herr Präsident, Herr Abgeordneter Vitorino, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Europäische Rat hat im Anschlu an eine deutsch-französische Initiative auf seiner Tagung vom 24.- 25. Juni 1994 in Korfu Schlu folgerungen zu Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sowie ein Arbeitsprogramm und einen Zeitplan angenommen. Dazu hat die Entschlie eung des Europäischen Parlaments vom 2. Dezember 1993 zu Rassismus und Ausländerfeindlichkeit einen wichtigen Beitrag geleistet.
Auf der Grundlage der Schlu folgerungen des Europäischen Rates von Korfu hat der Rat Allgemeine Angelegenheiten die beratende Kommission zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit eingesetzt. Sie besteht aus je einem Vertreter der Mitgliedstaaten und der Beitrittsländer. Zwei Mitglieder des Europäischen Parlamentes, und zwar Glyn Ford und Arie Oostlander, und je ein Mitglied des Europarates und der Europäischen Kommission vervollständigen die beratende Kommission. Die Kommissionsmitglieder handeln eigenverantwortlich und sind nicht weisungsgebunden. Vorsitzender der beratenden Kommission ist der Vorsitzende des Europäischen Jüdischen Kongresses Jean Kahn. Für die Einbeziehung der Vertreter des Europäischen Parlaments von der ersten Sitzung an hatte sich die deutsche Präsidentschaft mit Nachdruck eingesetzt.
Die beratende Kommission hat am 19. September 1994 ihre erste Sitzung abgehalten und wird ihre Tätigkeiten auf drei Bereiche konzentrieren. Diese sind: Information, Medien und Kommunikation, Schulbildung und Ausbildung, schlie lich Polizei und Justiz. Abgesehen von den Arbeiten dieser Kommission sind die Räte Justiz und Inneres, Bildung und Sozialfragen ersucht worden, ihre laufenden Arbeiten im Lichte der deutsch-französischen Initiative zu beschleunigen. Der Europäische Rat hat für seine nächste Tagung am 9., 10. September 1994 in Essen einen Zwischenbericht angefordert.
Der zweite Teil ihrer Frage, Herr Abgeordneter Vitorino, bezieht sich auf die Ergebnisse des Justiz- und Innenministerrates vom 30. November vergangenen Jahres. Sie werfen darin die Frage eines Zusammenhangs mit den Arbeiten der beratenden Kommission auf. Diese kann ich mit Ja beantworten. Dieser Zusammenhang ist gegeben. Der Rat befa te sich u.a. mit der Frage der Förderung der Toleranz in Schulen, Sozialdiensten, bei der Polizei. Die Innen- und Justizminister haben Arbeitsgruppen beauftragt, die strafrechtlichen Apsekte zu prüfen. Dabei geht es vor allem um konkrete Ma nahmen in bezug auf den Austausch von Informationen auf operationeller Ebene, die grenzübergreifende Zusammenarbeit, die Ausbildung, die Definition der Tatbestände und statistische Daten. Dieses sind die rechtlichen Aspekte. Die beratende Kommission konzentriert sich demgegenüber mehr auf pädagogische, praktische und aufklärende Ma nahmen und Aktionen.
Zu Ihrer Frage nach der Rolle der Europäischen Kommission kann ich Ihnen mitteilen, da sie voll wird und ganz an den Vorarbeiten für eine umfassende Strategie der Union zur Bekämpfung rassistischer und fremdenfeindlicher Gewalttaten beteiligt wird. Der Europäische Rat im Juni 1995 wird diese Strategie auf der Grundlage eines Berichtes des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" verabschieden. Die Umsetzung der Strategie wird dann Sache der jeweils zuständigen Institutionen der Mitgliedstaaten, bzw. auch der Union sein. Wir sind überzeugt, da diese europäische Initiative eine erfolgreiche Bekämpfung rassistischer und fremdenfeindlicher Gewalttaten in der Europäischen Union ermöglichen wird.