Herr Abgeordneter Sakellariou, ich mu Ihnen dazu sagen, da die von Ihnen erwähnten Vorfälle im Rat nicht zur Sprache gebracht worden sind. Es ist aber bekannt, da die türkische Regierung mit Datum vom 31.08.1994 das Verfahren betreffend den Transit durch die Türkei in den Nordirak präzisiert hat. Von türkischer Seite wurde zugesichert, da der Transit für Personen und Güter, der in direktem Zusammenhang mit humanitären Hilfsprojekten im Nordirak steht, ungehindert möglich ist. Bei sonstigen Reisen nicht akkreditierter Journalisten und Parlamentarier zum Beispiel behält sich die türkische Regierung die Genehmigung vor.