Ohne den erforderlichen Abbau der Defizite von Haushaltsplänen und Zahlungsbilanzen und ohne entschlossene Bekämpfung der Inflation im Sinne einer allmählichen Konvergenz der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten ist es unmöglich, Fortschritte bei der wirtschaftlichen und monetären Integration zu erzielen. Steigender Wohlstand und Ausbau der Gemeinschaft müssen sich auf eine vorausschauende, nicht antisoziale Wirtschafts- und Finanzpolitik stützen. Niemand ist gleichgültig gegenüber den Schwierigkeiten zahlreicher Bürger in der Europäischen Union. Der Rat vertritt jedoch die Auffassung, da diese Übel nur durch die Durchführung der erforderlichen strukturellen Anpassungen sowie insbesondere durch ein entschlossenes Vorgehen gegen Schwarzarbeit, betrügerische Praktiken, Steuerflucht und Korruption an der Wurzel bekämpft werden können. Insgesamt mu im Mittelpunkt der Ma nahmen, mit denen eine Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lage als tragfähige Grundlage für eine erneute, dauerhafte Dynamisierun
g unserer Gesellschaften erreicht werden soll, die Wiederherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes stehen.
Der Rat hat daher unter Berücksichtigung dieser Erwägungen auf seiner Tagung am 10. Oktober 1994 die Empfehlungsentwürfe der Kommission geprüft und seine Zustimmung zu den an die Mitgliedstaaten mit übermä igem Defizit gerichteten Empfehlungen erteilt, die im Einklang mit Artikel 104c Absatz 7 des EG-Vertrags eine Behebung dieses Problemes bezwecken.