Herr Abgeordneter, Sie weisen zu recht darauf hin, da die Probleme im Zusammenhang mit den Auslieferungsverfahren für die Mitgliedstaaten der Union, für die die Auslieferungsvorschriften eine wesentliche Form ihrer justiziellen Zusammenarbeit darstellen, Anla zur Besorgnis ist.
In diesem Zusammenhang möchte ich daran erinnern, da der amtierende Ratspräsident bei seinen Ausführungen vor dem Ausschu für Grundfreiheiten und innere Angelegenheiten am 15. September 1994 erklärt hat, da die Beratungen über diese Frage in der durch den Vertrag über die Europäische Union zu diesem Zweck eingesetzten Fachgruppe dem K4-Ausschu , zügig vorankommen, und Ziel des Vorsitzes ist es, auf der nächsten Tagung des Rates "Justiz und Inneres" im November 1994 für alle Mitgliedstaaten akzeptable Lösungen vorzulegen.
Die genannten Beratungen erfolgen selbstverständlich einerseits auf der Grundlage des Mandats des Europäischen Rates von Brüssel, der beschlossen hatte, da die Auslieferung eine der Arbeitsprioritäten für 1994 im Bereich der dritten Säule sein sollte, und andererseits gemä dem Mandat im Sinne der vom Rat am 28. September 1993 angenommenen Erklärungen.
Zu dieser Frage sei ferner ganz im Sinne der vorhergenannten Ausführungen des amtierenden Ratspräsidenten darauf hingewiesen, da es bei den Erörterungen in den Fachgremien des Rats im wesentlichen um die Frage geht, wie die Hindernisse bei der Auslieferung zu beseitigen sind und wie die Dauer der entsprechenden Verfahren spürbar verkürzt werden kann.