Bitte haben Sie Verständnis dafür, da ich mich im Moment nicht auf Ihren ganz konkreten Fall beziehen kann. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, da der Begriff "Beliebigkeit" in diesem Falle nicht zutreffend ist. Die von mir erwähnten Vereinbarungen werden von den beteiligten Stellen nicht beliebig ausgelegt, sondern sind feste Verträge. Wenn jedoch zum Beispiel morgen der Ratspräsident oder der Verkehrsminister in seiner Eigenschaft als Ratspräsident hier sein wird, besteht möglicherweise die Gelegenheit, auf dieses Thema einzugehen. Diesen spezifischen Fall kann ich leider, so gern ich dies täte, im Moment nicht beurteilen, ich kann Ihnen jedoch zusagen, da wir ihn, sofern es möglich ist, aufgreifen werden.