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Seiler-Albring - 26 ottobre 1994
Seiler-Albring, amtierende Ratspräsidentin.

Entsprechend den Schlu folgerungen des Europäischen Rates von Kopenhagen haben ja Verhandlungen mit Estland, Litauen und Lettland über den Abschlu von Freihandelsabkommen stattgefunden. Diese Verhandlungen wurden für alle drei baltischen Staaten parallel geführt, und zwar gemä den vom Rat im Februar 1994 festgelegten Verhandlungsrichtlinien. Sie konnten zu Beginn des Sommers abgeschlossen werden, und alle drei Abkommen wurden am 18. Juli unterzeichnet.

Der Rat hat die zuständigen Ausschüsse des Europäischen Parlaments regelmä ig sowohl über den Inhalt der Verhandlungsrichtlinien als auch über die Ergebnisse der Verhandlungen auf dem laufenden gehalten.

Als wesentliche Punkte möchte ich anführen, da es sich um Präferenzabkommen handelt, durch die eine Freihandelszone mit jedem der drei baltischen Staaten geschaffen wird, wobei es einen wichtigen Unterschied zwischen den Abkommen gibt, der den Zeitplan für die Liberalisierung des Handels im gewerblichen Bereich betrifft. So wird der freie Handel mit Estland sofort von beiden Seiten angewandt. Im Fall von Lettland und Litauen hingegen wird die Einführung des freien Handels asymmetrischen Charakter haben, damit der weniger günstigen Situation dieser beiden Länder Rechnung getragen werden kann. Ihnen wird ein Übergangszeitraum von vier bis sechs Jahren gewährt.

Diese Abkommen sollen unbedingt am 1. Januar 1995 in Kraft treten, denn am selben Tag müssen die der Europäischen Union beitretenden nordischen Staaten ihre eigenen bilateralen Freihandelsabkommen mit den baltischen Staaten kündigen. Ich denke, wir sind uns alle darin einig, da wir die drei baltischen Staaten zukünftig nicht schlechter stellen wollen, als sie dies in der Vergangenheit gewesen sind.

 
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