Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete, ich möchte darauf hinweisen, da gemä Artikel 8 der Richtlinie 92/84/EWG über die Annäherung der Verbrauchsteuersätze auf Alkohol und alkoholische Getränke die in dieser Richtlinie festgesetzten Verbrauchsteuern anhand eines Berichtes der Kommission in regelmä igen Abständen überprüft werden. Die erste Überprüfung durch den Rat mu spätestens am 31. Dezember 1994 stattfinden.