Ich darf noch einmal zusammenfassen: Schon am 27. Juli 1992 einigte sich der Rat auf einen Kompromi zu Strukturen und Sätzen von Verbrauchsteuern, unter anderem auch auf Alkohol und alkoholische Getränke. Wir wissen, da diese Einigung eine wesentliche Voraussetzung für die Einführung des einheitlichen Binnenmarktes zum 1.1.1993 gewesen ist. Aufgrund dieser politischen Einigung erlie der Rat am 19.12.1992 acht Richtlinien und eine Entscheidung zur Annäherung der Mehrwertsteuersätze und zur Harmonisierung der Verbrauchsteuern, darunter auch zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke sowie zur Annäherung der Verbrauchsteuersätze auf Alkohol und alkoholische Getränke.
Wie ich vorhin schon sagte, müssen die in der bekannten Richtlinie genannten Verbrauchssteuern anhand eines Berichts der Kommission alle zwei Jahre überprüft werden. Die erstmalige Überprüfung durch den Rat mu bis zum 31.12. dieses Jahres stattfinden. Gegebenenfalls mü te der Rat dann die erforderlichen Ma nahmen aufgrund eines Vorschlags der Kommission und nach Anhörung des Europäischen Parlaments einstimmig beschlie en.