Herr Kollege Pannella, ich glaube, ich bin mi verstanden worden. Der Kollege hat selbstverständlich, wenn er anwesend ist, ein Anrecht darauf, zuerst seine Antwort zu bekommen. Da der Kollege aber krank ist, habe ich um schriftliche Beantwortung der Frage gebeten. Das ist einfach ein besonderes Entgegenkommen in diesem besonderen Fall.