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Jarzembowski Georg - 27 ottobre 1994
MEP*MPE - Jarzembowski (PPE), Berichterstatter.

Frau Präsidentin, ich glaube, das ist nur eine Frage der Fairne . Bei den heutigen Verkehrsproblemen in der Luft kann man nicht immer sicher sein, wann man auch wirklich landet.

Wir werden uns also erst mit dem Thema der Hafenstaatkontrolle befassen. Liebe noch anwesende Kolleginnen und Kollegen, ich möchte betonen, da der Ausschu für Verkehr und Fremdenverkehr sich sehr intensiv mit dem Richtlinienvorschlag über die Hafenstaatkontrolle beschäftigt hat. Heute legt er dem Parlament acht Änderungsvorschläge vorlegt, mit denen insbesondere eine Verschärfung der Sicherheitskontrollen der Schiffe angestrebt wird.

Als Berichterstatter freue ich mich besonders, da die Mitglieder des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr diese Vorschläge einvernehmlich erarbeitet und gemeinsam beschlossen haben. Wir hoffen nun, da sowohl Kommission als auch Rat unsere Vorstellungen zu dem Richtlinienvorschlag übernehmen werden, so da wir nach der zweiten Lesung Anfang nächsten Jahres eine von Kommission, Rat und Parlament gemeinsame beschlossene Richtlinie in Kraft setzen können.

Das Parlament wird sich nicht nur mit Erklärungen zufrieden geben, wie die Mitgliedstaaten die Kontrolle der Schiffe sicherstellen werden, sondern durch Ergänzungen der Richtlinie wirklich sicherstellen, da die Mitgliedstaaten der Union - und ich hoffe, da irgendjemand den Ratsvertretern nachher die Ergebnisse unserer Beratungen übermittelt - auch wirklich die zuständigen Stellen in den Häfen sachlich und personell so ausstatten, da sie ihren Verpflichtungen zu einer effektiven, wirksamen Kontrolle der Schiffe auf einheitlichem Niveau auch tatsächlich nachkommen können. Ob nun in Hamburg oder Lissabon, ob in Rotterdam oder in Athen; es mu eine einheitliche Kontrolldichte und -schärfe garantiert werden, und zwar nicht nur primär für die Sicherheit der Seeleute und Passagiere, sondern auch sekundär, um einen unlauteren Wettbewerb zwischen den Häfen und den Kontrollbehörden innerhalb der Gemeinschaft zu verhindern.

Für das Parlament ist dabei von besonderer Bedeutung, da die Qualifikationen der Besichtiger - ich betone, da diese im Englischen inspectors hei en, weil es hier ein sprachliches Problem gibt -, nunmehr einheitlich und auf einem hohen Leistungsniveau festgelegt werden, denn selbst bei hochqualifizierten Besichtigern können Probleme auftreten. Z. B. kann es vorkommen, da sie in einzelnen Sachfragen betreffend Schiffe, wie zum Beispiel die Frage der Doppelhülle nicht über ausreichende Sachkenntnisse verfügen. Deshalb setzen wir uns dafür ein, da in solchen besonderen Fällen Fachleute von Klassifizierungsgesellschaften hinzugezogen werden. Allerdings betone ich, da die Verantwortung für die Sicherheitskontrollen letztendlich immer bei dem Besichtiger selbst liegen mu .

Ein weiterer Gesichtspunkt: Wir stehen auch weiterhin für den Grundsatz der freien Passage ein, wie sie in der UNO-Seerechtskonvention beschrieben ist, denn die Schiffahrt ist ein global tätiges Gewerbe. Wir müssen jedoch darauf bestehen, da nicht nur die Schiffe auf Sicherheitsmängel kontrolliert werden, die unsere Häfen anlaufen, sondern auch diejenigen Schiffe - aus triftigem Grund natürlich -, die unsere Hoheitsgewässer nur passieren, denn das Gefährdungspotential für Mensch und Natur ist genauso hoch, wie schwerwiegende Tankerunfälle in den letzten Jahren bewiesen haben.

Au erdem mu sichergestellt werden, da in allen Unionshäfen einheitliche Regeln angewandt werden, zum Beispiel die Regel, da bei gravierenden Mängeln das Festhalten des Schiffes im Hafen zwingend vorgeschrieben wird. Es kann nicht angehen, da bei dem gleichen Sicherheitsmangel ein Schiff in einem Hafen noch auslaufen darf, es in einem anderen Hafen jedoch an die Kette gelegt wird. Hier ist nicht nur aus Gründen der Sicherheit für Mensch und Natur, sondern auch aus Gründen der Wettbewerbsgerechtigkeit zwischen den Häfen und den Reedereien der gleiche Ma stab anzulegen.

Als Ausgleich für diese einschneidende Sanktion des Festhaltens eines Schiffes sollte nach unserer Auffassung dem Eigentümer oder Betreiber eines Schiffes ein Beschwerderecht gegen eine solche Entscheidung gewährt werden. Das gibt es leider bisher noch nicht in allen Mitgliedstaaten. Insofern ist es sinnvoll, dies im Gemeinschaftsrecht zu regeln. Ein solches Beschwerderecht gibt nämlich dem Eigentümer die Möglichkeit, gerichtlich überprüfen zu lassen, ob das Festhalten sachlich und zeitlich über Gebühr oder gar mi bräuchlich angewandt wird.

Auch wenn die Hafenstaatenkontrolle nach meiner Auffassung, die sich mit der meines Kollegen Kenneth Stewart deckt, das wirksamste Mittel gegen die Gefahren ist, die Schiffe für Mensch und Natur heraufbeschwören, die nicht den geltenden Normen entsprechen, darf doch nicht vergessen werden, da es darauf ankommt, die Sachnorm der IMO über Schiffe, Besatzung und Umweltschutz ständig auf ihre Schutzwirkung zu überprüfen. Wir werden dies bei der nächsten Debatte über Fähren sicherlich noch tun. Wir dürfen aber nicht nur überprüfen, sondern wir müssen gegebenenfalls die Vorschriften auch verschärfen. Wir legen gro en Wert darauf, da die Europäische Union diese Aufgabe mit den Vertretern der Reedereien und der Seeleute wahrnimmt und im Rahmen der IMO einheitlich auftritt. Auch sollten neue Standards sobald wie möglich zur Anwendung kommen. Es mu unser Ziel sein, mit all diesen Ma nahmen die Sicherheit auf See wirksam zu erhöhen.

 
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