Herr Kollege Howitt, der Inhalt Ihrer Frage bzw. die Aussage, die Sie in Ihrer Frage machen, trifft ja so nicht zu. Der Rat verweigert nicht grundsätzlich eine Offenlegung von Unterlagen über das Funktionieren seiner Politik der offenen Verwaltung, sondern es gibt eine Reihe von Ausnahmen, in denen eine Offenlegung auch in Zukunft nicht möglich sein wird. Wenn ich Ihnen zwei Beispiele nenne, werden Sie mir auch folgen können. Dies ist z.B. der Fall, wo es um den Schutz des einzelnen und der Privatsphäre geht. Das ist eine der Kategorien. Dann der Schutz des öffentlichen Interesses, d.h. wo es um öffentliche Sicherheit, internationale Beziehungen, Währungsstabilität, Inspektions- und Untersuchungstätigkeiten geht, ferner z.B. der Bereich des Schutzes des Geschäfts- und Industriegeheimnisses. In einem relativ klar umrissenen Feld wird die Vertraulichkeit oder die Nichtoffenlegung also auch in Zukunft notwendig sein. Daneben wird der Rat jedoch seine Unterlagen über das Funktionieren seiner Politik der offenen
Verwaltung durchaus offenlegen und - so hoffe ich - in Zukunft in verstärktem Ma e. Auch dieses Verfahren mu erst eingeübt werden und sich einspielen.