(Artikel 143 GO) *Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über die Bedingungen für die Aufstellung vorläufiger Listen der Drittlandbetriebe, aus denen die Mitgliedstaaten bestimmte tierische Erzeugnisse, Fischereierzeugnisse oder lebende Muscheln einführen dürfen, während einer Übergangszeit (KOM(94)0241 - C4-0053/94)
Dieser Vorschlag wurde gebilligt.