B4-0061/94
Entschlie ung zur Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 1994
Das Europäische Parlament,
-unter Hinweis auf die im Bericht der Kommission über die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften (Stand 31. Mai 1994) enthaltenen Daten (SEK(94)1003) sowie die Daten über die Ausführung sämtlicher Haushaltsposten mit Stand vom 31. August 1994,
-unter Hinweis auf die Reaktion der Kommission auf den Fragebogen des Ausschusses für Haushaltskontrolle betreffend die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 1994,
Eigenmittel
1.fordert die Kommission und den Rat auf, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten alles in ihren Kräften Stehende zu unternehmen, um zu gewährleisten, da das Eigenmittelaufkommen jedes Jahr zur Deckung der im Haushaltsplan ausgewiesenen Zahlungsermächtigungen ausreicht;
Agrarausgaben
2.stellt fest, da die Vorhersagen der Mitgliedstaaten zu den Agrarausgaben nach wie vor sehr ungenau sind und die Reform der GAP daran nichts geändert hat; nimmt noch einmal die Zusicherungen der Kommission zur Kenntnis, da die Vorhersageverfahren im nächsten Jahr besser werden sollen;
3.fordert die Kommission und den Rat auf, in Absprache mit dem Europäischen Parlament die laufende Reform des Rechnungsabschlu verfahrens dazu zu nutzen, die Entscheidungen über den Rechnungsabschlu künftig transparent und politisch kontrollierbar zu gestalten; hält diese Reform für unverzichtbar, um die schwerwiegenen politischen Probleme zu vermeiden, die sich durch die Entscheidungen der Kommission über den Rechnungsabschlu in den Jahren 1989 und 1990 ergeben haben;
4.fordert den Rat ungeachtet der in jüngster Zeit in die richtige Richtung hin unternommenen Schritte auf, dem wiederholt von der Kommission vorgetragenen Vorschlag zuzustimmen, die Begrenzung der Anwendung des Stabilisators im Baumwollsektor, die innerhalb der letzten drei Jahre in diesem Sektor zu gravierenden Überschreitungen des Haushaltsrahmens geführt hat, im Haushaltsjahr 1995 vollständig abzuschaffen;
5.stellt fest, da die Kommission keine Antwort auf die Frage gegeben hat, welche Mitgliedstaaten bei welchen Ma nahmen zur Bekämpfung von Betrügereien im Rahmen der Haushaltszeile B1-360 unter dem vorgesehenen Ausgabenvolumen geblieben sind, und da die Kommission angesichts der "chronisch schwachen Inanspruchnahme der Mittel durch die Mitgliedstaaten" nur die Hälfte des Betrags von 20 Mio ECU, der für solche Kontrollen bereitgestellt wurde, gebunden hat; fordert die Kommission erneut auf, eine Übersicht zu erstellen, in der genau aufgeschlüsselt wird, bei welcher Ma nahme und von welchem Mitgliedstaat der vorgesehene Ausgabenansatz nicht erreicht wurde, und Einzelheiten über ihre Bemühungen mitzuteilen, eine stärkere Inanspruchnahme dieser Mittel zu fördern;
6.bedauert, da die unter der zweiten wichtigen Haushaltszeile zur Bekämpfung von Betrügereien (B2-511) veranschlagten Mittel fast völlig ungenutzt geblieben sind, und bekundet seine Überraschung darüber, da die Kommission dies in erster Linie auf die Ungewi heit in Verbindung mit dem Vorschlag des Rates für eine Reform der gemeinsamen Marktorganisation für Wein zurückführt, da die fraglichen Beträge unter der Haushaltslinie und nicht in der Reserve eingesetzt waren; fordert die Kommission auf, diesen Punkt zu klären;
Strukturfonds
7.äu ert sich ernsthaft besorgt darüber, da etwa 725 Mio ECU der von der Haushaltsbehörde im Haushaltsplan 1994 genehmigten Verpflichtungsermächtigungen für den Sozialfonds nicht für ihren eigentlichen Zweck verwendet werden; verweist darauf, da dies das dritte Jahr in Folge ist, in dem die Mittel des Sozialfonds in erheblichem Umfang ungenutzt bleiben; stellt fest, da dies hauptsächlich auf die mangelnde Inanspruchnahme der Mittel des Sozialfonds durch die Mitgliedstaaten zurückzuführen ist; kritisiert diesen Zustand insbesondere in einer Zeit, in der die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit eine ausdrückliche Priorität aller Mitgliedstaaten ist;
8.fordert die Kommission auf, gegebenenfalls im Rahmen der laufenden Verhandlungen über die operationellen Programme für die neuen Gemeinschaftsinitiativen Wege zu prüfen, um sicherzustellen, da die Prioritäten und Zielsetzungen der Gemeinschaft im sozialen Bereich, wie sie im Haushalt ihren Ausdruck finden, nicht von der offensichtlichen Zurückhaltung der Mitgliedstaaten unterlaufen werden, Mittel des Sozialfonds zu nutzen;
9.fordert die Kommission auf, dem Parlament künftig über seinen Ausschu für Haushaltskontrolle für jedes Quartal ausführliche Zahlenangaben über die Durchführung der Strukturfonds aufgegliedert nach i) Fonds, ii) Ziel und iii) Gemeinschaftlichem Förderkonzept vorzulegen, wobei in allen Fällen die Zahlen für jeden einzelnen Mitgliedstaat aufgeführt werden müssen;
Interne Politikbereiche
10.fordert die Kommission auf, im Rahmen ihres halbjährlichen Berichts über die Anleihe- und Darlehenstätigkeit der Europäischen Gemeinschaft über die Inanspruchnahme des Europäischen Investitionsfonds und die Auswirkungen auf die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie über die Zinszuschüsse aus Haushaltsartikel B5-322 Bericht zu erstatten;
11.fordert seine eigenen Ausschüsse auf, im Rahmen des Haushaltsverfahrens alle in ihre Zuständigkeit fallenden Haushaltsposten zu überprüfen, um zu ermitteln, ob die Ausgabenziele ausreichend klar, quantifizierbar und präzise festgelegt sind, so da es dem Parlament möglich ist, Schlu folgerungen hinsichtlich ihrer Effizienz und Nützlichkeit zu ziehen;
12.betont erneut, wie wichtig es ist, da die Gemeinschaft den Beweis dafür erbringt, da sie den auf der Konferenz von Rio eingegangenen Verpflichtungen sowohl bei den gemeinschaftsinternen Ma nahmen als auch bei den au erhalb der Europäischen Union finanzierten Ma nahmen nachkommt;
Externe Politikbereiche
13.begrü t die wichtige Rolle der NRO bei der Ausführung der Haushaltsansätze für Entwicklung und Zusammenarbeit; verweist allerdings darauf, da nach wie vor Probleme aufgrund gegenläufiger Verwaltungspraktiken auftreten; betont deshalb erneut die anhaltende Notwendigkeit, die Verwaltungsverfahren und Anträge in diesem Bereich soweit wie möglich zu vereinfachen;
14.begrü t die Tatsache, da der Gro teil der neuen Hilfe in Verbindung mit dem Friedensabkommen zwischen Israel und der PLO über die neue palästinensische Verwaltung abgewickelt wird; fordert die Kommission auf, angesichts der Schwierigkeiten, die in der Vergangenheit bei der Gewährung von Hilfe für diese Region aufgetreten sind, und unter Berücksichtigung der Tatsache, da die Ausführungsrate bei den Zahlungsermächtigungen im bisherigen Verlauf dieses Jahres eher niedrig war, der palästinensischen Verwaltung alle mögliche technische Hilfe zu gewähren, damit sie die Gemeinschaftshilfe effizient einsetzen kann;
15.bedauert den Trend, da Ausgaben für die GASP - z.B. eine finanzielle Beteiligung am Aufbau einer PLO-Polizeitruppe - aus Gründen der Dringlichkeit mit Hilfe von Gemeinschaftsmitteln finanziert werden, und fordert die Kommission dringend auf, sich dem Druck des Rates zu widersetzen, den regulären Gemeinschaftshaushalt für Zwecke der GASP einzusetzen;
16.mi t der vollständigen Durchführung der Hilfe für die palästinensische Bevölkerung im Westjordanland und im Gazastreifen im Rahmen des Haushaltsartikels B7-701 unverändert gro e Bedeutung bei; erwartet jetzt eine beträchtliche Steigerung bei der in den vergangenen Jahren bedauernswert niedrigen Inanspruchnahme dieser Hilfe;
17.erwartet einen ausführlichen Bericht der Kommission über die Verwendung von Haushaltsmitteln zur Unterstützung der Wahlen in Südafrika;
18.fordert die Kommission auf, die notwendigen Lehren aus der erfolgreichen Dezentralisierung der Verwaltung des PHARE-Programms zu ziehen und sie auf andere Programme der technischen Hilfe, einschlie lich des neuen Programms in Südafrika, zu übertragen; betont, da die Hilfe unbedingt in einer im voraus mit der lokalen Verwaltung und anderen einschlägigen Organisationen vereinbarten Form gewährt werden sollte;
19.fordert die Kommission auf, ihre Kontakte auf höchster Ebene fortzusetzen, um die Meinungsverschiedenheiten zwischen der Kommission und dem Sekretariat der Vereinten Nationen beizulegen, was die Erfüllung der von der Kommission gemachten Auflagen für die Kontrolle der Verwaltung von Gemeinschaftsmitteln durch die UN betrifft, und dem Parlament bis zum 15. Oktober 1994 darüber Bericht zu erstatten;
20.fordert die Kommission auf, alle möglichen Ma nahmen zu ergreifen, um die in den Empfängerländern der PHARE- und TACIS-Programme vor Ort getätigten Ausgaben zu überwachen und damit zu gewährleisten, da es nicht zu Betrügereien kommt, vor allem durch die organisierte Kriminalität;
Verwaltungsausgaben
21.fordert die Kommission auf, dem Parlament bis zum 31. Dezember 1994 einen umfassenden Statusbericht über alle auf dem Europäischen Gipfel in Brüssel beschlossenen "Satelliten"-Institutionen vorzulegen, einschlie lich einer Zusammenfassung aller 1994 in Verbindung mit ihrer Einrichtung oder ihrem Umzug sowie ihrer Arbeit entstandenen Kosten;
22.bedauert den Umstand, da fast ein Jahr nach dem Beschlu über den Umzug des CEDEFOP nach Thessaloniki bei den praktischen Vorkehrungen erst wenig Fortschritte erzielt worden sind; fordert die Kommission auf, die notwendigen Vorschläge - einschlie lich der das Personal betreffenden Ma nahmen - unverzüglich vorzulegen, um weitere Störungen in der ordnungsgemä en Arbeit des Zentrums zu vermeiden;
23.stellt fest, da die Kommission in den letzten vier Jahren 25 Seminare im Bereich der Finanzkontrolle au erhalb von Brüssel durchgeführt hat und da an diesen Seminaren oftmals sehr viele Beamte der Kommission teilgenommen hat; macht darauf aufmerksam, da die Generaldirektion Finanzkontrolle die Mittel der betreffenden Haushaltslinie sowohl verwaltet als auch kontrolliert; ersucht die Kommission, einen Bericht über diese Seminare vorzulegen, und den Rechnungshof, eine Kontrolle durchzuführen und dabei insbesondere zu ermitteln, ob die eingesetzten Ressourcen wirklich nutzbringend eingesetzt werden;
Mittel zur Bekämpfung von Betrugsfällen
24.bedauert die anhaltenden Verzögerungen bei der Ausführung der Haushaltsposten, die zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von Betrugsfällen gedacht sind, und das offensichtlich mangelnde Interesse verschiedener Mitgliedstaaten, die zu diesem Zweck bereitgestellten Mittel in Anspruch zu nehmen; erinnert die Kommission in diesem Zusammenhang an ihre Verpflichtung, Einzelheiten über die Inanspruchnahme dieser Haushaltsmittel -aufgeschlüsselt nach Mitgliedstaat und Kontrollma nahme - zu veröffentlichen, und betont, da die Kommission unbedingt einen Weg finden mu , in jedem Quartal des betreffenden Haushaltsjahres über das Thema Bericht zu erstatten;
25.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln.