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Parlamento Europeo - 29 settembre 1994
Illegaler Handel mit Kernmaterial

B4-0062, 0064, 0065, 0086, 0107 und 0114/94

Entschlie ung zum illegalen Handel mit Kernmaterial

Das Europäische Parlament,

-gestützt auf die Artikel 2 b, 3 b, 7 a, 8 a, 100 a des EG-Vertrags sowie K.1, K.3 Absätze 1 und 2 und K.6 des EU-Vertrags,

-gestützt auf die Empfehlungen zum internationalen organisierten Verbrechen, die am 29./30. November 1993 vom Rat "Justiz und Inneres" verabschiedet wurden, sowie auf die Schlu folgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Korfu,

-gestützt auf die Berliner Erklärung vom 8. September 1994 über eine verstärkte Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Drogenhandels und des organisierten Verbrechens in Europa,

A.unter Hinweis darauf, da es wie beim internationalen Drogenhandel unerlä lich ist, alle Facetten dieses "Markts" zu berücksichtigen, d.h. sowohl bezüglich des "Angebots" an spaltbaren Produkten als auch bezüglich der "Nachfrage" tätig zu werden und dabei sowohl die Kanäle zu untersuchen, über die dieses Material umgeleitet wird, als auch die Geldwäsche und die Wiederverkaufsnetze,

B.zutiefst bestürzt über die Gefahren, die der Menschheit durch den illegalen Handel mit Plutonium und angereichertem Uran drohen und unter Hinweis darauf, da die unmittelbaren Gefahren nicht in der Explosion einer Atombombe liegen, sondern bereits mit der Herstellung dieser hochtoxischen Substanz, ihrer Handhabung, Beförderung, dem Schmuggel und der Weiterverarbeitung beginnen,

C.in dem Bewu tsein, da das Versagen eines Systems ohne Unterscheidung des Zivil- und des Militärbereichs im Kernsektor sowohl beim Betrieb der Kernanlagen als auch bei der Kontrolle der radioaktiven Stoffe eine hochgefährliche Situation entstehen lie ,

D.besorgt über den zunehmenden Trend beim Diebstahl von radioaktivem und spaltbarem Material und beim illegalen Handel mit Kernmaterial sowie über die dadurch für die Sicherheit der Bürger entstehende Gefahr,

1.hält das Phänomen für so ernst, da unverzüglich eine Lösung des Problems auf Unionsebene gefunden werden mu ; weist die Kommission darauf hin, da

-die grenzüberschreitende Dimension des Problems gemä Artikel 3 b Absatz 2 des EG-Vertrags bedeutet, da "die Ziele der in Betracht gezogenen Ma nahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können und daher wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen besser auf Gemeinschaftsebene erreicht werden können",

-im vorliegenden Fall die Ma nahmen die Kriterien der Notwendigkeit, Wirksamkeit und Verhältnismä igkeit im Sinne von Artikel 7 a des EG-Vertrags erfüllen;

2.fordert, da die Kommission das ihr übertragene Vorschlagsrecht gemä Artikel K.3 Absatz 2 des EU-Vertrags nutzt, um Parlament und Rat eine globale Strategie zur Bekämpfung der internationalen Betrügereien bezüglich spaltbarer Produkte vorzulegen und da grö ere Anstrengungen gemacht werden, um weltweit die demokratische Kontrolle von spaltbarem Material zu gewährleisten, und da insbesondere im Rahmen der Europäischen Union die Ergebnisse dieser Kontrolle regelmä ig dem Europäischen Parlament mitgeteilt werden;

3.fordert den Rat auf, gemä Artikel K.1 Absatz 9 des EU-Vertrags die Zuständigkeit für den Informationsaustausch in diesem Bereich Europol zu übertragen, und fordert, da für diese Institution eine politische Kontrolle durch das Europäische Parlament vorgesehen wird und der Gerichtshof für die rechtlichen Aspekte zuständig ist;

4.ersucht den Rat, den illegalen Handel mit Kernmaterial gemä Artikel K.1 Absatz 9 des EU-Vertrags als eine "schwerwiegende Form der internationalen Kriminalität" zu betrachten;

5.fordert, da die bereits bestehenden Strukturen im Bereich der EURATOM-Zuständigkeiten ausgebaut werden, indem eine parlamentarische Kontrolle durch das Europäische Parlament vorgesehen wird, und da Präventivma nahmen gegen den illegalen Handel mit Kernmaterial in die Au enbeziehungen der Union mit den vermutlich am meisten betroffenen Ländern einbezogen werden müssen;

6.verlangt eine rasche Initiative der Europäischen Union, die darauf abzielt, die für April 1995 anberaumte Konferenz zur Überprüfung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen dahingehend zu beeinflussen, da sie die Verpflichtung vorsieht, die gesamten derzeit verfügbaren zivil und militärisch genutzten Plutoniummengen einer internationalen Lagerhaltung, Bewirtschaftung und Kontrolle zu unterstellen, und Klauseln verabschiedet, welche alle Unterzeichnerstaaten - einschlie lich der fünf Atommächte - zwingen, regelmä ige Inspektionen ihrer zivilen und militärischen Nuklearanlagen (einschlie lich der Anlagen von Tscheliabinsk, Krasnoiarsk 26 und Tomsk 7) durch die IAEO zuzulassen und sich auf einen umfassenden Atomversuchsstopp festzulegen;

7.schlägt vor, da die Mitgliedstaaten der GUS eine Organisation für Nuklearsicherheit - CISATOM - einrichten, die von der Gemeinschaft volle wirtschaftliche und technische Unterstützung erhalten sollte;

8.schlägt vor, die Abkommen der Europäischen Union mit den mittel- und osteuropäischen Staaten dazu zu nutzen, die Kontrolle von spaltbarem Material in enger Zusammenarbeit mit EURATOM sicherzustellen, indem ihrem Beitritt in irgendeiner Form vorgegriffen wird;

9.ist erstaunt darüber, da zu dem Zeitpunkt, an dem der Handel mit spaltbarem Material besonders akut wird, die auf Veranlassung des Europäischen Parlaments im Anschlu an seine Entschlie ung vom 9. April 1992 zur nuklearen Sicherheit in den mittel- und osteuropäischen Ländern und der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten geschaffene Haushaltslinie B4-2001 ("Ausbildung und Umschulung von Sachverständigen für nukleare Sicherheit aus den mittel- und osteuropäischen Ländern und den GUS-Staaten"), die 1 Mio ECU für Ausbildung und Umschulung von Sachverständigen für nukleare Sicherheit aus den mittel- und osteuropäischen Ländern und den GUS-Staaten vorsieht, im Vorentwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 1995 nurmehr einen "p.m."-Vermerk aufweist, und fordert die Haushaltsbehörde auf, die gestrichene Haushaltslinie wiedereinzusetzen;

10.fordert die Europäische Union ferner auf, insbesondere durch die Programme PHARE und TACIS zur Stärkung der unabhängigen und sachkundigen Fachbehörden in den mittel- und osteuropäischen Staaten und in der ehemaligen UdSSR einen finanziellen Beitrag zu leisten;

11.fordert, da sofort die grö tmöglichen wissenschaftlichen Anstrengungen im Bereich der Zerstörung von Kernwaffen unternommen werden, um sicherzustellen, da die angehäuften, riesigen Mengen von Plutonium nicht in Kernwaffen verwandelt werden;

12.ersucht die Europäische Union, an einem Programm zur sofortigen Schlie ung der als besonders gefährlich geltenden Kernanlagen in den GUS-Staaten sowie an einem Programm zur Verwaltung der Standorte von Atommüllagern und veralteter kerntechnischer Anlagen mitzuwirken;

13.ersucht die Europäische Union im Anschlu an den Vorschlag der Kommission, zur Schaffung und Anwendung eines echten Kontroll- und Buchführungssystems für Kernmaterial auf nationaler Ebene wie auch auf der Ebene der einzelnen Anlagen sowie zur Schulung von Inspektoren und Betreibern in den mittel- und osteuropäischen Staaten und in den Staaten der ehemaligen UdSSR beizutragen;

14.schlägt vor, einen nichtständigen Ausschu einzusetzen, an dem alle zuständigen Ausschüsse beteiligt werden, mit dem Ziel, einen koordinierten Standpunkt zur Mitteilung der Kommission auszuarbeiten;

15.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission, der IAEO sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der beitrittwilligen Länder zu übermitteln.

 
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