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Parlamento Europeo - 29 settembre 1994
Bosnien

B4-0110, 0119, 0137, 0153 und 0161/94

Entschlie ung zur Lage in Bosnien-Herzegowina

Das Europäische Parlament,

A.unter Hinweis auf seine früheren Entschlie ungen zur Lage in Bosnien-Herzegowina,

B.bestürzt über die Lage in Bosnien-Herzegowina, die sich in den vergangenen Wochen durch die Isolierung Sarajevos und anderer Schutzzonen, wozu auch die Unterbrechung der Wasser- und Stromversorgung gehören, durch die Angriffe gegen die Zivilbevölkerung von Sarajevo, Bihac und anderen Gebieten und durch die Verstärkung der ethnischen Säuberungsma nahmen in den von den bosnischen Serben besetzten Gebieten erheblich verschlechtert hat,

C.unter Hinweis auf die Gefahr einer erneuten Eskalation der Kriegshandlungen in Bosnien-Herzegowina,

D.unter Hinweis auf den von der Kontaktgruppe für Bosnien-Herzegowina - an der auch drei Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind - unterbreiteten Friedensplan und die Ablehnung dieses Friedensplans durch die bosnischen Serben; in der Feststellung, da die internationale Gemeinschaft nicht in der Lage war, wirksame Ma nahmen zu verabschieden, um dem Wiederaufflammen der militärischen Angriffe im Anschlu an die Ablehnung des Friedensplans duch die bosnischen Serben entgegenzuwirken,

E.in der Erwägung, da die Regierung der Bundesrepublik Jugoslawien erklärt hat, sie würde ein uneingeschränktes Embargo gegen die bosnischen Serben verhängen und der Präsenz von 130 bis 150 humanitären Beobachtern an der Grenze zwischen Serbien und Bosnien zustimmen,

F.unter Hinweis darauf, da die Europäische Union nun die Verwaltung der Stadt Mostar wahrnimmt mit dem Ziel, das multikulturelle Zusammenleben in der Stadt wieder herzustellen, und da diese Bemühungen durch Angriffe von bosnisch-kroatischer Seite her ernsthaft bedroht sind,

G.in der Erwägung, da Bosnien-Herzegowina nun in seinen dritten Kriegswinter geht, in dem die Bevölkerung zum Überleben völlig von humanitärer Hilfe abhängig sein wird; unter Hinweis darauf, da das UNHCR Berichten zufolge eine erhebliche Kürzung seiner finanziellen Zuwendungen für die Hilfsbemühungen erwägt,

H.unter Hinweis darauf, da der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die teilweise Aufhebung des Embargos gegen Belgrad beschlossen hat,

1.nimmt die Bemühungen der Kontaktgruppe zur Herbeiführung einer friedlichen Lösung des Konflikts in Bosnien-Herzegowina durch die Vorlage ihres Friedensplans zur Kenntnis und verurteilt aufs schärfste die Ablehnung dieses Friedensplans durch die bosnischen Serben und die Wiederaufnahme der Angriffe gegen die Zivilbevölkerung in Sarajevo, Bihac und anderen Schutzzonen, die Isolierung Sarajevos und die Verstärkung des ethnischen Säuberungsprozesses, durch den Tausende von Menschen zum Verlassen ihrer Heimat gezwungen wurden;

2.nimmt zur Kenntnis, da sich die Regierung der Bundesrepublik Jugoslawien verpflichtet hat, ein uneingeschränktes Embargo gegen die bosnischen Serben zu verhängen, und begrü t ihre Bereitschaft, die Entsendung von Beobachtern zur Sicherstellung der Einhaltung dieses Embargos zu akzeptieren; fordert mit Nachdruck, da die Regierung in Belgrad den Beobachtern die uneingeschränkte Wahrnehmung ihrer Aufgaben ermöglicht; ist jedoch der Auffassung, da die Gesamtzahl der Beobachter sowie Beobachtungsauftrag und -methoden (einschlie lich häufiger Überwachungsflüge) angemessen sein müssen, um die Grenzen zwischen Bosnien-Herzegowina und der Bundesrepublik Jugoslawien wirksam zu kontrollieren;

3.ist der Auffassung, da eine schrittweise Aufhebung des Embargos gegen die Bundesrepublik Jugoslawien unter der Voraussetzung zulässig wäre, da sich die jugoslawischen Behörden uneingeschränkt an das Embargo gegen die bosnischen Serben halten und an seiner Anwendung mitwirken; vertritt die Auffassung, da bei der schrittweisen Aufhebung der gegen die Regierung in Belgrad verhängten Sanktionen auch die effektive Anerkennung der Souveränität und die Achtung der Grenzen zu sämtlichen Nachbarstaaten berücksichtigt werden sollten;

4.fordert die Kontaktgruppe, die NATO und den UN-Sicherheitsrat auf, ihre Politik der Schutzzonen und der Sperrgebiete uneingeschränkt mit den im Friedensplan enthaltenen Vorschlägen in Übereinstimmung zu bringen, und fordert ferner die Kontaktgruppe, die NATO und den UN-Sicherheitsrat auf, die Möglichkeiten und Mittel zu prüfen, die es der Republik Bosnien-Herzegowina gestatten würden, ihr Recht auf Selbstverteidigung gemä Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen wahrzunehmen;

5.würdigt den Mut der Bevölkerung der Republik Bosnien, trotz schwerster Angriffe an einer multiethnischen und multikulturellen Gesellschaft festzuhalten, und fordert die Europäische Union auf, alle weiteren Anstrengungen mit dem Ziel der Wiederherstellung eines multiethnischen Zusammenlebens - einschlie lich des Rückkehrrechts für Flüchtlinge und Vertriebene - zu unterstützen;

6.fordert die Europäische Union auf, die Republik Bosnien-Herzegowina zu unterstützen, indem sie

-ihren rechtmä igen Behörden Hilfestellung bei der Aufnahme und Aufrechterhaltung von Kontakten mit der internationalen Gemeinschaft gewährt,

-ihren Verpflichtungen als Administrator wie im Falle Mostars auf die bestmögliche Weise nachkommt,

-die Programme PHARE und TEMPUS für die Republik öffnet und

-die Zusammenarbeit zwischen Kroaten und Bosniern mit politischen Mitteln fördert;

7.warnt erneut davor, da der Erfolg der Agression in Bosnien-Herzegowina eine Ermutigung für ähnliche Gewaltaktionen an anderen Orten bedeuten und die Aufrechterhaltung von Frieden und Sicherheit an den Grenzen der Europäischen Union erschweren wird;

8.fordert die Europäische Union dringend auf, alle erforderlichen Schritte zur Intensivierung und Ausweitung der humanitären Hilfsma nahmen für die notleidende Bevölkerung von Bosnien-Herzegowina im kommenden Winter zu unternehmen, und besteht nachdrücklich darauf, da alle erdenklichen Ma nahmen getroffen werden, damit diese Anstrengungen zum Ziel führen;

9.beschlie t, zur Eröffnung des Parlaments der Republik Bosnien-Herzegowina am 15. Oktober 1994 eine Delegation zu entsenden, die auch Mostar und Tuzla besuchen wird;

10.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission, der Kontaktgruppe, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Generalsekretär der NATO, dem Generalsekretär der KSZE und den Regierungen Bosnien-Herzegowinas, der Bundesrepublik Jugoslawien und der Nachbarstaaten zu übermitteln.

 
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