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Parlamento Europeo - 29 settembre 1994
Diktatur in Nigeria

B4-0098, 0134 und 0141/94

Entschlie ung zur gewaltsamen Fortsetzung der Diktatur in Nigeria

Das Europäische Parlament,

A.in der Erwägung, da die nigerianische Gewerkschaft "National Union of Petroleum and Natural Gas Workers" am 4. Juli 1994 einen Streik ausrief, um ihre Forderung nach dem Rücktritt der von den Militärs unterstützten Regierung und nach Freilassung von Moshood K. O. Abiola, des mutma lichen Gewinners der Präsidentschaftswahlen, die vom Militärregime nicht zum ersten Mal annulliert wurden, zu untermauern,

B.in der Erwägung, da er auf Anordnung des Gerichts bedingungslos gegen Kaution freigelassen werden sollte, woraufhin der Richter zurücktrat,

C.in der Erwägung, da es der vermutliche Wahlsieger ablehnte, als Gegenleistung für seine Freilassung die vom Militärregime geforderten Bedingungen zu akzeptieren, und er daher weder während des am 5. August 1994 in Abuja veranstalteten Gipfeltreffens der Staatschefs der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft noch zu einem späteren Zeitpunkt freigelassen wurde,

D.in der Erwägung, da seit den Präsidentschaftswahlen zwar mehr als ein Jahr vergangen ist, das Militärregime, bei dem es sich eindeutig um eine Diktatur handelt, sich jedoch mit Gewalt an der Macht festhält, anstatt den Bürgern Nigerias wieder das Recht zu geben, ihre Herrscher selbst zu wählen,

E.in der Erwägung, da dieses diktatorische Regime seine Energie darauf verwendet, die Führer der demokratischen Opposition zu inhaftieren, die Führungsgremien der Gewerkschaften aufzulösen und unabhängige Zeitungen, wie z.B. den allgemein angesehenen "Lagos Guardian", zu verbieten,

F.in der Erwägung, da die Regierung Wole Soyinka, dem Literaturnobelpreisträger von 1986, den Pa entzogen hat, weil er die Regierung kritisiert hatte, so da er nicht nach Lissabon reisen konnte, um am 28. September 1994 am Internationalen Schriftstellerparlament teilzunehmen,

G.angesichts der Tatsache, da prominente Kritiker der Militärregierung verhaftet und des Hochverrats beschuldigt wurden, ein in Nigeria mit der Todesstrafe geahndetes Vergehen,

H.in der Erwägung, da die Regierung öffentliche Massenhinrichtungen wiedereingeführt hat, während au ergerichtliche Hinrichtungen ebenfalls häufiger werden, z.B. in Rivers State,

I.in der Erwägung, da dies nur eine weitere bedauerliche Episode in der Geschichte eines unabhängigen Nigeria ist, das mit Ausnahme kurzer Zeiträume, so z.B. von 1979-1983, als von einem militärischen Präsidenten, General Obasanjo, eine Zivilregierung eingesetzt wurde, nur von Militärdiktaturen regiert wurde; ferner in der Erwägung, da 1987 von einem weiteren Militärherrscher, General Babangida, Hoffnungen geweckt wurden, als dieser ankündigte, das Land werde sich auf dem ungewöhnlichen Weg der Gründung von zwei gro en Parteien und der späteren Wahl staatlicher Gouverneure sowie des Parlaments auf den Weg der Demokratie begeben, und in der Erwägung, da der gegenwärtige Diktator, General Sani Abacha, anscheinend die Absicht hat, sich um jeden Preis an die Macht zu klammern,

J.in der Erwägung, da die EU-Mitgliedstaaten, ihre Völker und die Europäische Union selbst enge politische, wirtschaftliche und soziale Beziehungen zu Nigeria unterhalten,

1.verurteilt mit Nachdruck die Unterdrückung durch das nigerianische Militärregime und ist der Auffassung, da dafür in allererster Linie der selbsternannte Präsident, General Sani Abacha, verantwortlich ist;

2.fordert die unverzügliche Freilassung der politischen Persönlichkeiten, die Wiederherstellung der Meinungsfreiheit, die Rehabilitierung von Herrn Soyinka und die Aussetzung willkürlicher Prozesse;

3.zeigt sich zutiefst besorgt über die Haftbedingungen des Präsidentschaftskandidaten vom Juni 1993, Moshood K. O. Abiola, der vom Volk trotz des Beschlusses des Militärregime zur Annullierung der Wahlen als Wahlsieger angesehen wurde;

4.billigt den Rücktritt führender Persönlichkeiten der nigerianischen Justiz aus Protest gegen die Behandlung von Chief Moshood Abiola;

5.verurteilt die Auflösung der Leitungsgremien der Gewerkschaft "National Union of Petroleum and Natural Gas Workers" und fordert Garantien für die Bewegungs- und Meinungsfreiheit ihrer Führer;

6.fordert die Militärbehörden auf, die Pressefreiheit wiedereinzuführen;

7.fordert die Europäische Union auf, sich bei den nigerianischen Behörden dafür einzusetzen, da die Demokratie im Lande respektiert und die Verletzung der Menschenrechte unterbunden wird;

8.fordert die Europäische Union mit Nachdruck auf, aus Anla des nigerianischen Nationalfeiertags am 1. Oktober 1994 eine Delegation der Leiter der Vertretungen der Troika-Länder zu entsenden, um gegenüber dem Militärregime in Nigeria ihre Entrüstung über die Ablehnung des demokratischen Prozesses zum Ausdruck zu bringen und dabei auch Chief Moshood Abiola in der Haft zu besuchen;

9.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission, den nigerianischen Behörden und dem Generalsekretär der OAU zu übermitteln.

 
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