B4-0099, 0108, 0118, 0143 und 0147/94
Entschlie ung zu den Waldbränden in den südlichen Ländern der Europäischen Union
Das Europäische Parlament,
A.in der Erwägung, da die Wälder eine entscheidende Rolle für die Aufrechterhaltung grundlegender ökologischer Gleichgewichte in ganz Europa spielen; da sie für viele Regionen eine Einkommensquelle darstellen und entscheidende Entwicklungsanstö e geben und da deshalb ihr Schutz, ihre Erhaltung und ihre nachhaltige Bewirtschaftung als vorrangig anzusehen sind,
B.unter Hinweis darauf, da auch im Sommer 1994 die Länder Südeuropas - einschlie lich der Kanarischen Inseln - von der Plage der Waldbrände heimgesucht wurden, die gro e Waldflächen verwüstet und angrenzende bewohnte Gebiete bedroht haben,
C.in der Erwägung, da die Zerstörung gro er Gebiete der Gemeinschaft durch Waldbrände alarmierende Ausma e annimmt, da ihnen weitaus mehr Flächen zum Opfer fallen als jährlich wiederaufgeforstet werden können, trotz verbesserter Löschmethoden und obwohl die Mitgliedstaaten jedesmal grö ere Mittel zur Bekämpfung von Waldbränden zur Verfügung stellen,
D.in der Erwägung, da Waldbrände und die derzeitige Dürre, zusammen mit den absehbaren Wolkenbrüchen, die die Regionen Südeuropas immer wieder heimsuchen, der Wüstenbildung in diesen Gebieten Vorschub leisten,
E.in der Erwägung, da auf keinen Fall zugelassen werden darf, da die Erfolge der Programme und Investitionen, die im Rahmen der Gemeinschaftlichen Förderkonzepte und der flankierenden Ma nahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik vorgesehen sind bzw. durchgeführt werden, durch Waldbrände bedroht oder gar zunichte gemacht werden dürfen,
F.in der Erwägung, da die Annahme eines Modells der Forstentwicklung ein vorrangiges Ziel sein mu , das eine bessere Einbindung der ländlichen Bevölkerung in die Aufgaben zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Waldgebiete voraussetzt,
G.in der Erwägung, da die Art und Weise, in der die Brände ausgebrochen sind, häufig darauf schlie en lassen, da Brandstiftung im Spiel war, und da diese absichtlich gelegten Brände in einigen Ländern der Europäischen Union eines der kriminellen Phänomene der heutigen Zeit darstellen,
H.in der Erwägung, da die betroffenen Staaten sich nicht in der Lage gezeigt haben, die zu der Verhütung, Löschung und Niederschlagung erforderlichen Ma nahmen zu ergreifen, um sich gegen diese Geisel zu wehren,
I.in der Erwägung, da die gemeinschaftsweit geplanten Ma nahmen weitgehend unzureichend und ungeeignet sind, wirksame Eingreifinstrumente bereitzustellen,
1.versichert die geschädigten Personen seiner Solidarität und fordert die Kommission auf, den am stärksten betroffenen Gebieten finanzielle Soforthilfen zu gewähren und diese in den Wiederaufforstungsprogrammen bevorzugt zu behandeln;
2.fordert die Kommission auf, dem Europäischen Parlament binnen kurzem eine Bilanz der Lage vorzulegen, die durch die Waldbrände im Sommer 1993 sowie im Sommer 1994 entstanden ist, gemeinsam mit einer Bewertung der in jedem Mitgliedstaat und auf Gemeinschaftsebene getroffenen Ma nahmen, einschlie lich der administrativen, zivil- und strafrechtlichen Schritte;
3.fordert die Kommission auf, die am stärksten betroffenen Gebiete mit au erordentlichen Soforthilfema nahmen zu unterstützen;
4.fordert die Kommission und den Rat auf, die vorhandenen Verordnungen durch zusätzliche Haushaltsmittel zu ergänzen und zu verbessern, einschlie lich auf dem Gebiet der beruflichen Bildung;
5.fordert die Kommission auf, eine umfassende Strategie zur Verhütung auszuarbeiten und sich für eine stärkere koordinierung und Zusammenarbeit bei den von den Mitgliedstaaten durchgeführten Ma nahmen zur Verhütung und Löschung der Brände einzusetzen, wozu auch eine Zusammenfassung von Mitteln und Material gehört;
6.fordert die Kommission auf, in den Sozialfonds ein Ausbildungsprogramm für die Verantwortlichen vor Ort einzubeziehen, in dessen Mittelpunkt Brandbekämpfungsma nahmen sowie Informationen und konkrete Verhaltensregeln für die Bürger stehen, damit niemand einem Waldbrand zum Opfer fällt;
7.fordert die Kommission auf, eine globale Interventionspolitik im Waldsektor einzuführen, bei der die im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Umweltpolitik ergriffenen Ma nahmen mit einer ordnungsgemä en Wiederaufforstung verbunden werden, die eine Wiederanpflanzung heimischer Arten vorsieht;
8.betont erneut die Notwendigkeit, da die Kommission ein Europäisches Zentrum zur Untersuchung, zur Verhütung und Bekämpfung von Waldbränden in den Mittelmeerregionen gründet;
9.erinnert die Kommission an seine Forderung, ein Gemeinschaftsgeschwader von speziell für die Bekämpfung von Waldbränden ausgestatteten Flugzeugen zu schaffen und einzusetzen;
10.fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten zu ersuchen, die strafrechtlichen Sanktionen zu verschärfen, auch durch Einführung spezifischer Strafrechtsbestände, z.B. die Zivilklage der durch die Brände geschädigten Körperschaften, die Anlage eines Grundbuchs der vom Feuer zerstörten Waldgebiete, und da zwanzig Jahre lang keine Eingriffe ins Landschaftsbild erfolgen dürfen und ein Bebauungsverbot erlassen wird;
11.fordert die Kommission ferner auf, die Art der Verwendung der Mittel für den Schutz vor Bränden in der Europäischen Union systematisch zu überprüfen;
12.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung der Kommission, dem Rat, den Regierungen der Mitgliedstaaten und den Regierungen der betroffenen Regionen zu übermitteln.