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Parlamento Europeo - 24 ottobre 1994
Kleine und mittlere Unternehmen

A4-0024/94

Entschlie ung zu einer Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen, begleitet von einer Empfehlung zur Besteuerung der kleinen und mittleren Unternehmen

Das Europäische Parlament,

-in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen (KOM(94)0206 - C4-0021/94),

-in Kenntnis der Empfehlung der Kommission 94/390/EG vom 25. Mai 1994 zur Besteuerung der kleinen und mittleren Unternehmen,

-in Kenntnis der Mitteilung der Kommission: Integriertes Programm für die KMU und das Handwerk (KOM(94)0207 - C4-0038/94),

-unter Hinweis auf seine Stellungnahmen vom 20. April 1993 zu den Vorschlägen der Kommission für Beschlüsse für mehrjährige Aktionsprogramme der Gemeinschaft zum Ausbau der Schwerpunktbereiche der Unternehmenspolitik in der Gemeinschaft, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen sowie zur Sicherung der Kontinuität der Unternehmenspolitik in der Gemeinschaft, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen,

-unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 19. April 1994 zu den Leitlinien für die Unternehmensbesteuerung im Rahmen der Vertiefung des Binnenmarktes,

-in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft, Währung und Industriepolitik (A4-0024/94),

A.in Anbetracht der Bedeutung der KMU für das sozioökonomische Gefüge der Europäischen Union,

B.in der Erwägung, da die KMU spezifische Finanzierungsproblemem haben, und zwar sowohl im Hinblick auf den Zugang zu und den Kosten für externe Mittel als auch im Hinblick auf die Eigenfinanzierung,

C.in der Erwägung, da komplexe administrative und rechtliche Verpflichtungen für die KMU besonders ins Gewicht fallen,

D.in der Erwägung, da es ebenso wichtig ist, die Kontinuität der Unternehmen zu fördern wie deren Gründung,

E.in der Erwägung, da die steuerliche Behandlung ein wichtiger Faktor des Unternehmensklimas für KMU ist und Einflu auf deren Integrationsfähigkeit im Rahmen des Binnenmarkts sowie auf deren Stellung auf den Au enmärkten hat,

F.unter Hinweis auf die Schlu folgerungen und Empfehlungen des unabhängigen Sachverständigenausschusses über die Unternehmensbesteuerung unter Vorsitz von Herrn Ruding,

G.in der Erwägung, da die KMU keine homogene Gruppe bilden,

H.in der Erwägung, da die Anwendung des Grundsatzes der Einstimmigkeit im Rat für die steuerrechtliche Entwicklung des Binnenmarktes ein Hindernis darstellt,

I.in der Erwägung, da es zu der Empfehlung nicht konsultiert wurde,

J.in der Erwägung, da die Mitteilung der Kommission sich im wesentlichen auf die direkten Steuern bezieht,

K.in der Erwägung, da Ma nahmen zur Gewährleistung einer geeigneten Firmenverlagerung und mithin ihres Überlebens für die europäische Wirtschaft ebenso wichtig sind wie Förderungsma nahmen zur Gründung neuer Firmen,

L.in der Erwägung, da die Banken immer weniger bereit sind, an den KMU-Sektor Geld zu verleihen; die Kreditzinsen liegen oft höher als im Falle von Gro betrieben, und die Banken entscheiden sich häufig dafür, die KMU unter Festlegung einer verfügbaren Sicherheit und nicht unter Berücksichtigung des vorhandenen Geschäftspotentials eines Unternehmens oder des Antrags eines Unternehmers zu unterstützen,

1.stimmt dem Lösungsansatz der Kommission für die erwähnten Probleme grundsätzlich zu;

2.betont, da neben den direkten Steuern auch die indirekten Steuern und insbesondere bestimmte Aspekte des Mehrwertsteuersystems die KMU vor Probleme stellen, und fordert, da im Rahmen des angekündigten endgültigen Mehrwertsteuersystems, das es jetzt auch zu verwirklichen gilt, etwas unternommen wird;

3.fordert die Kommission auf zu prüfen, ob bestimmte arbeitsintensive Dienstleistungen nicht für ermä igte MWSt.-Sätze in Betracht kommen (u.a. Baugewerbe, Schuhherstellung, Wartung von Fahrzeugen, Fotografie, Gartenpflege, Fremdenverkehrssektor usw.);

4.ist der Ansicht, da die vorgeschlagenen Ma nahmen nur dann in vollem Umfang zum Erfolg führen werden, wenn sie in ein grö eres Ganzes eingebunden werden, und fordert daher, da die zahlreichen bereits angekündigten Initiativen unverzüglich weitergeführt werden;

5.wünscht, da die Vorschläge und Empfehlungen Lösungen erzielen lassen, die den Kleinstbetrieben, den kleinen Unternehmen wie auch den mittleren Unternehmen gerecht werden, und ersucht die Kommission, sich gegebenenfalls für unterschiedliche Vorgehensweisen zu entscheiden;

6.bedauert, da gemä Artikel 100 a Absatz 2 des EG-Vertrags für die steuerpolitische Harmonisierung Einstimmigkeit vorgeschrieben ist;

7.billigt den pragmatischen Ansatz der Kommission, die in Anwendung des Subsidiaritätsprinzips unter den derzeitigen Umständen lediglich eine minimale Harmonisierung vorschlägt;

8.fordert die Kommission jedoch auf, eine verbindliche Ma nahme zu treffen, wenn sich herausstellen sollte, da die Mitgliedstaaten den Vorschlägen der Kommission nicht oder nicht in ausreichendem Ma e Folge leisten;

9.fordert die Kommission auf, die Kampagnen in den Mitgliedstaaten gegen die Schattenwirtschaft, durch die die geltenden Rechtsvorschriften mi achtet und Steuerzahlungen umgangen werden, zu koordinieren;

10.warnt davor, da die von den Mitgliedstaaten zu treffenden Ma nahmen für die KMU zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand im Steuer- und Buchhaltungsbereich führen;

11.bedauert, da es nicht im voraus zu der Empfehlung konsultiert wurde, und unterstreicht seine in der obengenannten Entschlie ung vom 19. April 1994 aufgestellte Forderung, zu spezifischen Vorschlägen über die Unternehmensbesteuerung in geeigneter Form konsultiert zu werden;

12.fordert die Kommission auf, andere für die KMU wichtige Bereiche möglichst bald anzugehen und Empfehlungen zu folgenden Fragen anzusprechen:

-zur Besteuerung von europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigungen;

-zur Besteuerung von Personengesellschaften,

-zum "Business Angel-Konzept";

Finanzierung

13.bekräftigt die Notwendigkeit einer steuerlich neutralen Möglichkeit zur Umwandlung eines Einmannbetriebs ohne Rechtsfähigkeit oder einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft; wünscht, da dieses Recht auch für die Umwandlung eines Einmannbetriebs ohne Rechtsfähigkeit in eine Personengesellschaft in Anspruch genommen werden kann;

14.weist darauf hin, da die (Kapital-)Gesellschaft nicht für jedes Unternehmen die angemessene Rechtsform darstellt und es daher offensichtlich erforderlich ist, für den Einmannbetrieb ein angemessenes Statut zu bieten;

15.unterstützt die Bemühungen um eine Steuersenkung für reinvestierte Gewinne bei Einmannbetrieben und Personengesellschaften, die der Einkommensteuer unterliegen, sofern diese reinvestierten Gewinne der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen dienen; unterstützt das "Business Angel-Konzept", wonach Gewinne aus Beteiligungen an nichtbörsenorientierten Gesellschaften nach dem Rollover-Prinzip in diese Gesellschaften reinvestiert werden können;

16.weist darauf hin, da eine Umwandlung nicht automatisch eine Lösung für die KMU bedeutet, sondern da auch eine gerechte steuerliche Behandlung der KMU im Rahmen der Körperschaftssteuer angebracht ist;

17.billigt die Absicht der Kommission, für das gesamte Risikokapital durch steuerliche Transparenz und die beschränkte Haftung des Investors Anreize zu bieten;

18.weist jedoch darauf hin, da Joint-ventures kleinen Unternehmen de facto kaum offenstehen und bei den etwas grö eren Unternehmen auf psychologischen Widerstand sto en;

19.fordert die Kommission auf, neue Finanzierungswege zur Stärkung des Eigenkapitals der KMU aufzuzeigen;

20.befürwortet die Unterstützung bzw. Entwicklung von Garantiesystemen sowie das Prinzip des nachgeordneten Darlehens;

21.fordert die Kommission auf, ihre Untersuchungen fortzuführen und Ma nahmen bezüglich der steuerlichen Behandlung der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung vorzuschlagen;

22.ersucht die Kommission, die Mitgliedstaaten zum Erla von Ma nahmen aufzufordern, um Spargelder in KMU-Investitionen zu lenken;

23.fordert die Kommission auf, die Untersuchung der Frage der Schaffung eines europäischen Kapitalmarktes für KMU zu koordinieren und auf einzelstaatlicher Ebene geeignete Ma nahmen zur Erreichung dieses Ziels zu unterstützen;

Komplexe administrative Verpflichtungen

24.fordert die Kommission auf zu untersuchen, ob und unter welchen Bedingungen es möglich ist, ständige Tochtergesellschaften in anderen Mitgliedstaaten dem Steuerrecht des Mitgliedstaats der Muttergesellschaft zu unterwerfen;

25.weist jedoch darauf hin, da die gro en Divergenzen zwischen den Steuervorschriften der Mitgliedstaaten zwar ein Steuerdumping auslösen könnten, für das durchschnittliche kleine Unternehmen jedoch keine echte Gefahr darstellen;

26.hält es daher für wünschenswert zu erwägen, den Anwendungsbereich der vorgeschlagenen Ma nahme auf Unternehmen, die eine bestimmte Grö e nicht überschreiten, zu beschränken;

27.fordert die Kommission auf, Vorschläge zur Eindämmung der Arbeitsplatzverluste infolge administrativer, steuerlicher und rechtlicher Probleme bei der Eigentumsübertragung gesunder KMU zu unterbreiten;

Kontinuität

28.stimmt der Kommission darin zu, da den Mitgliedstaaten empfohlen werden sollte, die Erbschafts- und Schenkungssteuern bei garantierter Kontinuität auf streng berufliche Aktiva zu beschränken;

29.hält es für erforderlich, das Netz der bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen zu vervollständigen, und setzt sich dafür ein, da auch untersucht wird, ob in dieser Angelegenheit eine allgemein gültige europäische Lösung empfohlen werden kann; hält es für angezeigt, für das Problem der Doppelbesteuerung bei der Unternehmensübertragung von KMU eine allgemein anwendbare europäische Lösung zu fordern;

30.dringt darauf, darüber unterrichtet zu werden, ob und inwieweit die Mitgliedstaaten dieser Empfehlung Folge leisten, und ersucht die Kommission, im Januar 1996 einen Bericht über den Stand der Dinge vorzulegen;

31.fordert die Kommission auf, ihm baldmöglichst einen Aktionsplan für die Durchführung der vorgeschlagenen Ma nahmen zur Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für KMU vorzulegen, damit er in das integrierte Programm für die KMU eingefügt werden kann;

32.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung der Kommission, dem Rat und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

 
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