A4-0029/94
Entschlie ung zum Entwurf des EGKS-Funktionshaushaltsplans 1995
Das Europäische Parlament,
-in Kenntnis des von der Kommission aufgestellten Entwurfs des EGKS-Funktionshaushaltsplans für 1995 (KOM(94)0291 - C4-0082/94),
-in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 22. Juni 1994 zur Anpassung der Anleihe- und Darlehenspolitik im Hinblick auf das Ende des EGKS-Vertrags (23. Juli 2002) (KOM(94)0269),
-in Kenntnis der Schlu folgerungen des Rates der für die Industriepolitik zuständigen Minister vom 22. April 1994,
-in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Wirtschaft, Währung und Industriepolitik, des Ausschusses für Forschung, technologische Entwicklung und Energie sowie des Ausschusses für soziale Angelegenheiten und Beschäftigung (A4-0029/94),
A.in der Erwägung, da der Entwurf des EGKS-Funktionshaushaltsplans für 1995 von der Kommission gemä dem Ersuchen des Parlaments vorzeitig vorgelegt wurde, um die parallele Prüfung mit dem Gesamthaushaltsplan in erster Lesung zu gewährleisten,
B.angesichts der Auswirkungen, die der Rückgang der Kohleproduktion und der Stillstand der Stahlproduktion auf die Beschäftigungslage in den beiden Sektoren haben werden,
C.in der Erwägung, da das "phasing out" der EGKS-Tätigkeiten zu allgemeinen Überlegungen über die Möglichkeit der Fortsetzung dieser Tätigkeiten im Rahmen des Gesamthaushaltsplans führen mu ,
D.in der Erwägung, da es notwendig sein wird, in Zukunft die Ma nahmen für Forschung und Entwicklung sowie die Modernisierungs- und Umstellungsma nahmen beizubehalten, um diese Sektoren in der internationalen Konjunktur wettbewerbsfähiger zu machen und ihre Position auf dem Weltmarkt zu festigen,
1.stellt fest, da das Gesamtvolumen des Entwurfs des EGKS-Haushaltsplans um 32% unter der voraussichtlichen Ausführung des Haushaltsplans 1994 und mit 291 Millionen ECU unter den für 1995 aufgestellten Prognosen liegt;
2.weist darauf hin, da dieser Rückgang hauptsächlich auf das geringe Volumen der im vorherigen Haushaltsjahr nicht verwendeten Einnahmen zurückzuführen ist, das vor allem durch Entschädigungen verursacht wurde, die die EGKS einem Unternehmen gewähren mu te, das im Rahmen der Anwendung der Quotenregelung, die von Oktober 1980 bis Juni 1988 in Kraft war, Nachteile erlitten hatte;
3.billigt den vorgeschlagenen Umlagesatz (0,21%), der den von der Kommission aufgestellten Prognosen und den Empfehlungen des Rates sowie denen des Parlaments entspricht, wie dieses sie in seiner Entschlie ung vom 21. April 1994 zum Bericht des Rechnungshofs über den Jahresabschlu der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl zum 31. Dezember 1992 und zum Bericht des Rechnungshofs (Anhang zum EGKS-Jahresbericht 1992) über die Rechnungsführung und das Finanzgebaren der EGKS formuliert hatte;
4.betont, da die Mittelverknappung in diesem Entwurf des Haushaltsplans auch auf die einseitig von der Kommission in bezug auf die Finanzierungstätigkeiten der EGKS festgelegte Position zurückzuführen ist, wonach die Anleihe- und Darlehenstätigkeiten nicht vor 1997 reduziert werden, wodurch jede Freistellung der Reserven bis zu diesem Zeitpunkt blockiert ist;
5.ersucht die Kommission, einen ausführlichen Bericht über die Darlehenspolitik im Hinblick auf das Auslaufen des EGKS-Vertrags vorzulegen, damit es in absehbarer Zeit dazu Stellung nehmen kann;
6.ist insbesondere der Ansicht, da die Beibehaltung der Darlehen für Sozialwohnungen der Arbeitnehmer nur gerechtfertigt ist, wenn die Kommission diese auch für die Sanierung der Umwelt in den EGKS-Gebieten bereitstellt;
7.fordert die Kommission erneut auf, rasch einen Vorschlag zur endgültigen Abschaffung des Postens "Verwaltungsausgaben", der im derzeitigen Kontext nicht mehr gerechtfertigt ist, auszuarbeiten;
8.ist hinsichtlich des Bedarfs der Ansicht, da der von der Kommission den sozialen Aspekten eingeräumte Vorrang angesichts der wirtschaftlichen Situation in den betreffenden Sektoren voll und ganz gerechtfertigt ist, und befürwortet somit, da 70% der Ausgaben für verschiedene Sozialma nahmen zur Verfügung gestellt wird;
9.ist jedoch der Ansicht, da die Forschung aufgrund der für sie vorgesehenen Mittel in Höhe von 35 Millionen ECU eine kritische Schwelle erreicht hat, die nicht akzeptiert werden kann, da die Haushaltsbehörde noch nicht über genaue Informationen über die erste Serie von Ausschreibungen innerhalb des Vierten Rahmenprogramms verfügt;
10.verweist in diesem Zusammenhang auf Ziffer 11 seiner Entschlie ung vom 15. Dezember 1993 zu dem Entwurf des EGKS-Funktionshaushaltsplans für 1994 und Ziffer 14 seiner Entschlie ung vom 21. April 1994 zur Zukunft des EGKS-Vertrags, in der es um die Darlehen für die Umstellung gemä Artikel 56 Absatz 2 geht, und beschlie t folglich, die Umstellungsbeihilfen um 17 Millionen ECU zu kürzen, da diese künftig vom Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung übernommen werden können;
11.beschlie t, diese 17 Millionen ECU den Forschungsbeihilfen zuzuführen, und zwar 8,5 Millionen ECU für die Stahlforschung und 8,5 Millionen ECU für die Kohleforschung;
12.beschlie t ferner, den Teileinzelplan B5 des Gesamthaushaltsplans abzuändern und zwei neue Linien mit einem p.m.-Vermerk zu schaffen (Stahlforschung/Kohleforschung), um die ungenügende Deckung der EGKS-Forschungstätigkeit durch die betreffenden spezifischen Programme des Vierten FTE-Rahmenprogramms auszugleichen;
13.ersucht die Kommission, bereits jetzt im Entwurf des Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplans für 1995 ausreichende Mittel vorzusehen, um diese Haushaltslinien für die EGKS-Forschung im Gesamthaushaltsplan mit Mitteln ausstatten zu können;
14.ist zudem der Ansicht, da die Überlegungen über die Problematik des "phasing in" sich nicht auf rein haushaltspolitische Erwägungen beschränken dürfen, sondern von einem mehr politischen Konzept der Beibehaltung der Besonderheiten, insbesondere im sozialen Bereich, des EGKS-Vertrags im Rahmen der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften ausgehen müssen;
15.ersucht daher die Kommission, ihm sobald wie möglich ausführlich über ihre diesbezüglichen Überlegungen Bericht zu erstatten;
16.ist der Ansicht, da diese Überlegungen sich auch auf die Möglichkeiten der Verwendung der Restbeträge der Reserven im Hinblick auf das Jahr 2002 erstrecken müssen, und betont in diesem Zusammenhang sein Interesse an der Gründung einer die Interessen der EGKS-Sektoren und -Regionen repräsentierenden Stiftung, die die beim Auslaufen des Vertrags noch verfügbaren EGKS-Guthaben übernehmen würde;
17.verweist zudem auf seine Position, wonach keine Übertragung von Mitteln aus den Reserven oder dem EGKS-Kassenbestand für die zusätzliche Finanzierung des "phasing in" im Gesamthaushaltsplan herangezogen werden darf;
18.erwartet, da die Kommission ihm Anfang 1995 nach der Erweiterung der Union einen Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplan vorlegt;
19.erwartet ebenfalls mit Interesse die Schlu folgerungen des Beschlusses über die Einführung freiwilliger Mechanismen im Zusammenhang mit der Umstrukturierung der Eisen- und Stahlindustrie;
20.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung sowie seine Beschlüsse zur Festsetzung des EGKS-Umlagesatzes und zur Aufstellung des EGKS-Funktionshaushaltsplans für 1995 der Kommission zu übermitteln.