A4-0017/94
Entschlie ung zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 1995 - Einzelplan III - Kommission
Das Europäische Parlament,
-in Kenntnis des von der Kommission vorgelegten Vorentwurfs des Haushaltsplans (KOM(94)0400),
-in Kenntnis des vom Rat am 25. Juli 1994 aufgestellten Entwurfs des Haushaltsplans (C4-0110/94),
-in Kenntnis der Vorschläge für die Anpassung der Finanziellen Vorausschau im Hinblick auf die Erweiterung der Europäischen Union (KOM(94)0398),
-unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 24. März 1994 zu den Leitlinien für den Haushaltsplan 1995,
-in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses und der Stellungnahmen der anderen betroffenen Ausschüsse (A4-0017/94),
A.in der Erwägung, da der vom Rat am 25. Juli 1994 aufgestellte Entwurf des Haushaltsplans die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 29. Oktober 1993, die eine Eigenmittelobergrenze von 1,21% des BSP vorsieht, nicht beachtet hat, sondern von einer Höchstgrenze von 1,20% des BSP ausgegangen ist,
B.in der Erwägung, da dem Gemeinschaftshaushalt damit 596 Mio ECU entzogen wurden,
C.in der Erwägung, da dies darauf zurückzuführen ist, da ein Mitgliedstaat die Verabschiedung des entsprechenden Eigenmittelbeschlusses blockiert hatte, da er nicht bereit war, seinen im Gemeinschaftsrecht verankerten Verpflichtungen nachzukommen,
D.in der Erwägung, da der Haushaltsplan des Rates die in Artikel 1 der Haushaltsordnung enthaltene Verpflichtung ("Durch den Haushaltsplan ... werden die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaften für jedes Haushaltsjahr veranschlagt und im voraus bewilligt") nicht erfüllt, da er die bevorstehende Erweiterung der Gemeinschaft im Jahre 1995 nicht berücksichtigt,
E.in der Erwägung, da sich die Wirtschaftslage in der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten gegenüber den Prognosen von Anfang 1994, auf die sich der Haushaltsvorentwurf stützte, zwar verbessert hat, der Haushaltsplan jedoch vorsichtig kalkuliert sein und die Gemeinschaft in die Lage versetzen mu , sowohl ihre laufenden als auch ihre neuen Verpflichtungen zu erfüllen, um damit weiterhin zur Konsolidierung des wirtschaftlichen Wiederaufschwungs in Europa beitragen und es der Union ermöglichen zu können, als verantwortungsbewu ter und konstruktiver Partner im Rahmen ihrer gemeinsamen Au en- und Sicherheitspolitik aufzutreten,
Allgemeine Bemerkungen
1.ist der Auffassung, da ein Haushaltsplan verabschiedet werden sollte, der den Erwartungen der Bürger der erweiterten Gemeinschaft gerecht wird und der die von den Mitgliedstaaten auf dem europäischen Gipfel in Edinburgh eingegangenen und in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 29. Oktober 1993 verankerten Verpflichtungen vollständig berücksichtigt; ist ferner der Ansicht, da der Haushaltsplan auch der gegenwärtigen Wirtschaftslage in der erweiterten Gemeinschaft und den neuen Verpflichtungen dieser Gemeinschaft Rechnung tragen sollte;
2.beschlie t, da alle Quittungen und sonstigen Belege über Gemeinschaftsausgaben dem Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften und den nationalen Rechnungshöfen zugänglich gemacht werden;
3.bringt sein Bestreben zum Ausdruck, einen kompletten Haushaltsplan aufzustellen, der die geltenden Rechtsvorschriften respektiert, dabei jedoch die auf 1,21% des BSP festgesetzte Obergrenze der "Eigenmittel" beachtet; bestätigt, da der zu verabschiedende Haushaltsplan alle Ausgaben für die erweiterte Union beinhalten mu ;
4.drängt auf die Zahlung von Geldbu en, die gegen Mitgliedstaaten verhängt wurden, die Rechtsvorschriften der Gemeinschaft nicht beachten;
5.beschlie t daher, einen Haushaltsplan bis zur Obergrenze von 1,21% des BSP zu verabschieden und dabei gegenüber dem Entwurf des Haushaltsplans des Rates zusätzliche Mittel von bis zu 678 Mio ECU einzusetzen, insbesondere in Form von zeitweilig "eingefrorenen Zahlungen" in Höhe von 596 Mio ECU; diese Zahlungen sollen so lange eingefroren werden, bis der Eigenmittelbeschlu ratifiziert ist;
6.begrü t die Tatsache, da der Rat dem Beschlu über die Aufstockung der Eigenmittel der Gemeinschaft auf 1,21% des BSP 22 Monate nach der Beschlu fassung auf dem europäischen Gipfel in Edinburgh zugestimmt hat;
7.bringt jedoch seinen Vorbehalt gegenüber der vorgeschlagenen Lösung für das Milchquotenprogramm zum Ausdruck und ersucht seinen zuständigen Ausschu , einen Bericht über dieses Thema vorzulegen;
8.ersucht den anderen Teil der Haushaltsbehörde, die nationalen Parlamente nachdrücklich aufzufordern, die entsprechenden Beschlüsse zu dem vom Parlament gebilligten "Eigenmittelbeschlu " vom 21. Oktober 1994 zu fassen: erklärt, da die betreffenden Mittel in einem Nachtrags- und Berichtigungshaushaltsplan unter den ursprünglichen Haushaltslinien freigegeben werden, sobald alle Mitgliedstaaten den Eigenmittelbeschlu ratifiziert haben;
9.betont, da diese "eingefrorenen Zahlungen" keinen Abstrich an den bereits vereinbarten politischen Ma nahmen und Verpflichtungen im Bereich der Strukturfonds und der Politik der kontrollierten Kernfusion bedeuten;
Revision der Finanziellen Vorausschau
10.erinnert daran, da die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 29. Oktober 1993 in Artikel 24 eine Anpassung der Finanziellen Vorausschau zum Zeitpunkt der Erweiterung vorsieht, um "den neuen Erfordernissen und Mitteln" der erweiterten Europäischen Union Rechnung zu tragen;
11.ist der Auffassung, da sich seit dem Inkrafttreten der Finanziellen Vorausschau neue Erfordernisse, sowohl in den internen als auch in den externen Politikbereichen, ergeben haben;
12.nimmt die Mitteilung der Kommission über die Anpassung der Finanziellen Vorausschau zur Kenntnis, ersucht den Rat, unverzüglich die Verhandlungen aufzunehmen, um bis Ende November zu einer Einigung zu gelangen und damit eine Abstimmung über den Haushaltsplan 95 unter Beachtung der in der Interinstitutionellen Vereinbarung eingegangenen Verpflichtungen zu ermöglichen;
13.billigt die Tatsache, da bereits in der ersten Lesung bestimmte Mittel vorbehaltlich der Anpassung der Finanziellen Vorausschau bewilligt wurden;
14.nimmt zur Kenntnis, da die für die Rubrik 1 bewilligten Mittel dem voraussichtlichen Bedarf entsprechen, wie er sich aus der Anwendung der Agrarvorschriften auf die neuen Mitgliedstaaten ergibt;
15.hält es in bezug auf die Rubrik 2 für notwendig, da die eingesetzten Mittel den zusätzlichen Anstrengungen Rechnung tragen, die einige Länder - mit einem pro-Kopf-Einkommen von weniger als 90% des Gemeinschaftsdurchschnitts bei 16 Mitgliedstaaten - unternehmen müssen, um die im Vertrag über die Europäische Union festgelegten Parameter zu erreichen;
16.ist der Ansicht, da die Ansätze der Kommission für die internen Politikbereiche nicht dem Bedarf entsprechen, dem sich die Union 1995 gegenübersehen wird; neben dem Programm für die Textilindustrie in Portugal und der Anwendung der internen Politikbereiche auf die neuen Beitrittsländer mu die Europäische Union auch ihr Engagement in den Bereichen Beschäftigung (Wei buch), Netze (Telekommunikation, Verkehr, Energie), Politik für die Lebensqualität der Europäer von morgen, Kultur, allgemeine und berufliche Bildung (Sokrates, Leonardo und "Jugend für Europa") verstärken. Schlie lich mu eine besondere Anstrengung für die Regionen Irlands unternommen werden, damit die Union ihren Beitrag zur Erhaltung und Festigung des Friedens leistet;
17.erkennt an, da es nunmehr dringend erforderlich ist, den Friedensproze in beiden Teilen Irlands durch strukturelle Ma nahmen zu unterstützen; empfiehlt, zusätzliche Mittel für diesen neuen Aufgabenbereich in die Finanzielle Vorausschau einzusetzen; ersucht die Kommission, in Zusammenarbeit mit den Regierungen der betroffenen Länder die Entwicklungsprogramme vorzulegen, die finanziert werden können, nachdem der Rat die Vorschläge des Parlaments über die Revision der Finanziellen Vorausschau angenommen hat;
18.hält bezüglich der externen Politikbereiche eine Aufstockung der Mittel für notwendig, um eine neue Initiative der Union in Richtung Südeuropa (MEDA) zu entwickeln; billigt darüber hinaus die finanziellen Anstrengungen zugunsten der einzigen GASP-Aktion der Union in MOSTAR. Diese Aktion hat gezeigt, da der Rat nicht in der Lage ist, eine Finanzierung dieser Aktion im Rahmen der Revision der Finanziellen Vorausschau sicherzustellen; ist der Auffassung, da die Finanzielle Vorausschau in bezug auf die Finanzierung der GASP und eine umfassende Aktion im Hinblick auf die wirtschaftliche und technische Unterstützung für die Mittelmeerländer ehrgeiziger sein sollte;
19.beauftragt seinen zuständigen Ausschu , Verhandlungen mit dem Rat aufzunehmen, um der Union eine angemessene Finanzierung für den Zeitraum 1995-1999 zu gewährleisten;
Klassifizierung
20.erinnert an den von ihm in der Frage der Klassifizierung der Ausgaben vertretenen Standpunkt, insbesondere seine Entschlie ung vom 24. Oktober 1991, in der es die Auffassung vertreten hat, da die Art der Ausgaben nur unter Berücksichtigung des der Aktion zugrundeliegenden Rechtsinstruments festgelegt werden kann und sich infolgedessen der obligatorische Charakter von Ausgaben nicht aus dem Haushaltsposten selbst, sondern aus der konkreten Art der Rechtsvorschrift ergibt;
21.stellt fest, da der Rat auf die Einladungen des Parlaments vom 7. April 1994, 7. Juli 1994 und 25. Juli 1994, wonach er versuchen sollte, seine Definitionen für die einzelnen Haushaltslinien anhand der geltenden Bestimmungen zu begründen, nie reagiert hat; ändert daher, um die Aufgabe des Rates zu erleichtern, die Erläuterungen zu bestimmten Haushaltslinien ab, um deutlich zu machen, wo alle Ausgaben oder ein Teil der Ausgaben nichtobligatorische Elemente beinhalten;
22.bestätigt seine konstruktive Haltung in den Fragen der Klassifizierung und, wie in der Vergangenheit, seine Bereitschaft, alle formellen Anfechtungen der in den Haushaltsplan einzusetzenden Beträge zu vermeiden, sobald eine Vereinbarung existiert; ersucht den Rat erneut, einen Dialog über die Einstufung jeder Haushaltslinie aufzunehmen;
Landwirtschaft
23.stellt fest, da der Rat während des in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 29. Oktober 1993 festgelegten Ad-hoc-Verfahrens Änderungen akzeptiert hat, bedauert jedoch, da andere Änderungen nicht entsprechend berücksichtigt wurden;
24.billigt die Kürzungen in bestimmten Haushaltslinien, bei denen die Kommission über einen Ermessensspielraum verfügt und wo die gegenwärtige Primärgesetzgebung keine Verpflichtung vorsieht, den Empfängern einen festen (automatischen) Betrag zu zahlen; erinnert die Kommission an ihre Verpflichtung, den Haushaltsplan gemä Artikel 5 der Haushaltsordnung entsprechend den bewilligten Mitteln auszuführen; ersucht den Rat, im Sinne einer guten Zusammenarbeit vor seiner zweiten Lesung einen Dialog aufzunehmen, um die eingesetzten Beträge zu überprüfen und eine Einigung darüber zu erzielen;
25.billigt insbesondere die unter Kapitel B1-30 bei den Erstattungen für bestimmte Nahrungsmittel vorgenommenen Kürzungen angesichts des äu erst geringen Anteils dieser Erzeugnisse am Gesamtwert des endgültigen Produkts;
26.betont, da die Begleitma nahmen in getrennte Mittel umgewandelt werden müssen, was eine bessere Wirtschaftsplanung ermöglichen würde;
27.ist der Auffassung, da die Nichtbeachtung von Gemeinschaftsbestimmungen und -verordnungen nicht nur zur Rückzahlung zu Unrecht gezahlter Summen, sondern auch zur Verhängung von Geldbu en führen mu , deren finanzielle Auswirkungen im Einnahmenteil des Haushaltsplans erfa t werden müssen;
Strukturfonds
28.begrü t die Haushaltsbeschlüsse über die Gemeinschaftsinitiativen, die auf eine Rationalisierung und Verstärkung der Transparenz der von der Kommission beschlossenen Aktionen abzielen;
29.bedauert, da die Kommission im Verlauf der Ausführung des Haushaltsplans 1994 den Willen des Parlaments bei der Aufteilung der Finanzmittel auf die Regionen der Ziele 3 und 4 nicht vollständig respektiert hat; billigt die Wiedereinsetzung des Differenzbetrags zwischen diesen Zielen durch eine Verzögerung der Finanzierung der Gemeinschaftsinitiative ADAPT und die Bereitstellung der Finanzmittel für die Initiativen NOW, HORIZON und YOUTHSTART im Bereich "Humanresssourcen";
30.bestätigt seine früheren Beschlüsse, wonach gewährleistet werden sollte, da die Initiative zur Modernisierung der portugiesischen Textilindustrie im Rahmen der Rubrik 3 der Finanziellen Vorausschau finanziert wird, und stellt fest, da diese Finanzierung bereits 1994 anläuft;
31.fordert die Kommission auf, darauf zu achten, da bei der Festlegung der neuen Programmierungsinstrumente für den Zeitraum 1991-1999 gewährleistet wird, da die Anstrengungen im Bereich "Humanressourcen" gegenüber dem vorherigen Zeitraum verstärkt werden; fordert die Kommission auf, sicherzustellen, da mit der Annahme der neuen Gemeinschaftlichen Förderkonzepte für die Ziele 2 und 5b der bei den Ziel-1-Regionen verzeichnete negative Trend umgekehrt wird; ist ferner der Auffassung, da die Festlegung der Programme im Rahmen der neuen Gemeinschaftsinitiativen die beste Gelegenheit bieten dürfte, das obengenannte Ziel zu erreichen; fordert schlie lich die Kommission auf, jeden neuen Vorschlag mit einer Erklärung zu versehen, in der die voraussichtlichen Auswirkungen der vorgeschlagenen Mittel auf die Entwicklung der Humanressourcen beschrieben werden; verlangt, da während der Ausführung des Haushaltsplans eine Analyse der Ergebnisse dieser verstärkten Unterstützung für die Humanressourcen vorgelegt wird;
32.beklagt, da der Rat die im Vorentwurf angesetzten Mittel für das Programm TERMIE II entgegen dem Schlichtungsverfahren gestrichen hat; begrü t die Wiedereinsetzung dieser Mittel, die u.a. unerlä lich sind für die Tätigkeiten im Bereich der erneuerbaren Energieträger, die so weit ausgereift sind, da sie in die Vermarktungsphase eintreten können;
33.begrü t, da Mittel eingesetzt werden, um im Rahmen der Fremdenverkehrspolitik der Gemeinschaft eine Informationskampagne über den Sextourismus von Bürgern der Union in Drittländern durchzuführen;
34.hofft, da die Kommission nach Mittel und Wegen suchen wird, um Investitionen des Privatsektors im Rahmen der Aktionen der Strukturfonds zu verbessern;
35.ersucht seine zuständigen Ausschüsse, darüber zu wachen, da die von der Haushaltsbehörde bewilligten Mittel so effizient wie möglich verwendet werden;
Interne Politikbereiche
36.billigt den Beschlu , die Mittel des HVE in all den Sektoren wiedereinzusetzen, in denen der Rat ohne Begründung Kürzungen vorgenommen hat; weist insbesondere darauf hin, da es die Mittel für die neuen Programme SOKRATES und LEONARDO, mit denen zur allgemeinen und beruflichen Bildung junger Europäer beigetragen werden soll, wieder aufgestockt hat; beschlie t jedoch, bis zur Annahme der Rechtsgrundlage einen Teil dieser Mittel in die Reserve einzusetzen, und ersucht die Kommission, in regelmä igen Abständen Bericht zu erstatten, um die Koordinierung zwischen den beiden Programmen zu überwachen, bis der Rat die Abänderungen des Parlaments betreffend die Verordnungen für diese beiden Programme angenommen hat, und ersucht die Kommission mit Nachdruck, bis spätestens 31. März 1995 einen Bericht vorzulegen, um sicherzustellen, da sich die beiden Programme nicht überschneiden;
37.erklärt, da es die Aufnahme der für notwendig erachteten Beträge in den Rechtsakt dort, wo der Vertrag dies nicht verlangt, nicht hinnehmen wird; ersucht den Rat, die in der Mitteilung der Kommission an die Haushaltsbehörde (SEK(94)1106) enthaltenen Vorschläge zu akzeptieren und fordert den Rat mit Nachdruck auf, diese ineffiziente Praxis, Ausgabenschätzungen in die Rechtsvorschriften aufzunehmen, aufzugeben; ist stattdessen der Auffassung, da die Haushaltsbehörde den Finanzbogen in ein kohärentes mittelfristiges Programminstrument mit hinweisendem Charakter für die Zuweisung von Haushaltsmitteln für Gemeinschaftspolitiken umwandeln sollte;
38.billigt den Beschlu , einen Teil seiner Marge dafür zu verwenden, die Bedeutung der Entwicklung eines gemeinsamen, umweltverträglichen Verkehrssystems zu betonen, und unterstreicht durch die Aufstockung der Mittel für die Verkehrssicherheit und den kombinierten Verkehr insbesondere die sicherheitsrelevanten und ökologischen Aspekte;
39.begrü t es im Zusammenhang mit der Verkehrsinfrastruktur innerhalb der Gemeinschaft, da die Bedingungen für die Verwendung der den einzelnen Verkehrsträgern zugewiesenen Mitteln auf der Grundlage des Ziels einer dauerhaften und umweltgerechten Politik festgelegt werden; bedauert, da der Rat auf dem Verkehrssektor keine ökologische Strategie festlegt;
40.bekräftigt, da es für alle sozialpolitischen Ma nahmen, die durch die Beschlüsse des Rates beeinträchtigt wurden, eine angemessene Finanzierung sichergestellt hat;
41.bekundet seine Unterstützung für die traditionellen europäischen Werte der Toleranz, des Verständnisses für die unterschiedlichen Kulturen und der Achtung der unterschiedlichen Konfessionen und Glaubensrichtungen; beschlie t daher, Ma nahmen zur Entwicklung und Vertiefung der Diskussion über die Entwicklung der europäischen Gesellschaft zu unterstützen, da diese Diskussion auf den gro en philosophischen und religiösen Traditionen in Europa beruht und zum Ziel hat, die Bedeutung und Ausrichtung des europäischen Aufbauwerks in einer Zeit des raschen Wandels zu untersuchen;
42.beschlie t ferner, sich für die Solidarität mit den ausgegrenzten Personen auf nationaler und internationaler Ebene einzusetzen, Toleranz, kulturelle Vielfalt, interkulturelles Lernen sowie die Bekämpfung von Rassismus und Antifeminismus zu fördern und für die Europäische Union und ihre Völker einen Weg aufzuzeigen, der über eine politische und wirtschaftliche Gemeinschaft hinausgeht;
43.begrü t die Tatsache, da sich die Forschungspolitik durch die Verbesserung der Beschlu fassungsverfahren und die Rationalisierung der Finanzierung des Vierten Rahmenprogramms sowie eine stärkere Verknüpfung von Forschung und Industrie weiterentwickelt; wiederholt, da es dafür eintritt, die Forschung im Bereich der Kernfusion im Rahmen dieses Programms fortzusetzen;
44.fordert mit Nachdruck, da die Informationspolitik der Gemeinschaft professioneller betrieben: ersucht die Kommission, einen Bericht über die Neuorientierung dieser Politik auszuarbeiten, und ersucht seinen zuständigen Ausschu , die Angelegenheit zu verfolgen;
Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres
45.vertritt die Auffassung, da auch die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres (zum Teil) von der Gemeinschaft finanziert werden sollte, und fordert den Rat auf, einen Beschlu über die Finanzierung der Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres aufgrund von Artikel K.8 Absatz 2 Unterabsatz 2 erster Spiegelstrich des EU-Vertrags in Erwägung zu ziehen und sich hierüber mit dem Europäischen Parlament ins Benehmen zu setzen;
Externe Politikbereiche
46.erkennt an, da sich Ausführung und Verwaltung der Programme PHARE und TACIS nach den Empfehlungen des Parlaments in bezug auf Dezentralisierung und Berücksichtigung lokaler Aspekte verbessert haben und inzwischen eine systematischere Bewertung der Ergebnisse der Vorhaben erfolgt, und begrü t die guten Fortschritte, die erzielt wurden;
47.würdigt die Bemühungen der Kommission um die Beteiligung des Parlaments an dem Überprüfungsproze im Hinblick auf die Vorlage neuer Vorschläge auf dem Gipfeltreffen in Essen; zeigt sich jedoch besorgt über die offizielle Finanzkontrolle und begrü t die Zusage der Kommission, ihm regelmä ig vierteljährliche Berichte für das PHARE-Programm vorzulegen, in denen die Mittelzuweisungen an die einzelnen Staaten und die einzelnen Sektoren dargelegt sind;
48.ist der Ansicht, da die Erweiterung der Gemeinschaft die Notwendigkeit einer Initiative für den Mittelmeerraum voraussichtlich noch weiter verstärkt, wobei die Länder im weiteren Umkreis des Mittelmeers durch Programme zur technischen Unterstützung, die Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung und Entwicklung sowie durch Ausbildungs- und Beschäftigungsprogramme zusammengeführt werden sollen; schlägt vor, dieses neue Erfordernis in der Finanziellen Vorausschau zum Ausdruck zu bringen;
49.begrü t daher den Haushaltsbeschlu zur Einleitung eines neuen Mittelmeerprogramms (MEDA), der das wirtschaftliche Engagement der Gemeinschaft gegenüber Südeuropa und seinen Nachbarn unterstreicht; begrü t die Entscheidung der Kommission, die Initiative für den Mittelmeerraum einzuleiten, und erwartet vom Europäischen Rat in Essen, da dieser seine uneingeschränkte Unterstützung für diese Aktion zum Ausdruck bringt; bestätigt seine anhaltende Unterstützung für den Friedensproze im Nahen Osten;
50.begrü t die verstärkten Anstrengungen zur Förderung des Prozesses von Wiederaufbau und Entwicklung in Südafrika nach den im April 1994 in diesem Land abgehaltenen demokratischen Wahlen; beschlie t die Finanzierung eines Programms, das dazu beitragen wird, die wirtschaftliche Entwicklung und die Demokratie in diesem Land zu festigen;
51.bringt seinen Willen zum Ausdruck, den im Entwicklungsproze befindlichen Regionen der Welt und den unter Hungersnot, Krieg, Seuchen und anderen schweren Krisen leidenden Menschen wirtschaftliche und sonstige Unterstützung zu gewähren, ist sich dabei jedoch durchaus der Tatsache bewu t, da der Beschlu fassungsproze in der internationalen Gemeinschaft angesichts schwerwiegender Krisen wie beispielsweise in Ruanda bisweilen schwerfällig und unzureichend ist;
52.begrü t die anhaltende Normalisierung in Chile und bestätigt, da sich die Art der Hilfe für dieses Land verändern wird, wenn sich die Situation dort weiter verbessert;
53.begrü t die Tatsache, da im vergangenen Jahr vom Europäischen Amt für humanitäre Soforthilfe (ECHO) Rahmen-Partnerschaftsabkommen mit dessen wichtigsten Entwicklungspartnern abgeschlossen wurden, die bewirkt haben, da die Europäische Union in Angelegenheiten, die humanitäre Hilfe erfordern, inzwischen schneller reagieren kann;
54.schlägt vor, da die gemeinsame Au en- und Sicherheitspolitik der Union, mit ihren ersten Beschlüssen über durchzuführende Aktionen, durch die Einsetzung von Mitteln in separaten Haushaltslinien innerhalb von Kapitel B8 des Haushaltsplans konkret eingerichtet und ein Betrag in die Reserve für geplante und unvorhergesehene Aktionen eingesetzt werden sollte;
55.nimmt die bemerkenswerten Anstrengungen zur Kenntnis, die unternommen wurden, um im Rahmen des Haushaltsplans der Gemeinschaft Finanzmittel für die von den Mitgliedstaaten beschlossene gemeinsame Aktion für Mostar aufzubringen, nachdem dieselben Mitgliedstaaten nicht in der Lage waren, die Finanzierung für ihre Aktion zu garantieren; erinnert jedoch daran, da die Mittel, soweit sie in den Haushaltsplan der Union eingesetzt werden, nicht ohne Zustimmung der Haushaltsbehörde zur Verwendung der Gelder und unter Beteiligung der Kommission an der Verwaltung der Aktion freigegeben werden;
56.ist erfreut darüber, eine neue Haushaltslinie zu schaffen, die nach der Konferenz von Rio die Beteiligung der Europäischen Union an der Internationalen Umweltfazilität sicherstellen soll - wohingegen der Rat eine derartige Beteiligung auf die Mitgliedstaaten und auf eine individuelle Grundlage beschränken will;
57.hält es für sinnvoll, Überlegungen anzustellen, um die Struktur des Haushaltseingliederungsplans für die externen Aktionen der Union im Hinblick auf die Vorbereitung des Haushaltsplans für 1996 zu überprüfen;
58.beauftragt seine zuständigen Ausschüsse, die Darstellung der Rubrik 4 des Haushaltsplans zu überprüfen, damit sie ein besseres Spiegelbild der veränderten Schwerpunkte der durch den Vertrag über die Europäische Union geänderten externen Politik der Union ist und der Haushaltsausschu dem Parlament für den Haushaltsplan 1996 und künftige Haushaltspläne revidierte Kapitel in der Rubrik 4 vorlegen kann;
Verwaltungsausgaben
59.ist der Ansicht, da die Organe über die für ein reibungsloses Funktionieren erforderlichen Mittel verfügen müssen, wobei sichergestellt sein mu , da sie der ihnen vom Vertrag über die Europäische Union übertragenen Verantwortung in angemessener Weise gerecht werden;
60.ist der Überzeugung, da die Verstärkung der Humanressourcen der Kommission eine Priorität für den Haushaltsplan 1995 darstellt, insbesondere in den Anti-Dumping-Sektoren und bei den Ma nahmen zur Umsetzung der Schlu folgerungen des Wei buchs über Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung sowie im Bereich der Finanzkontrolle bei der Verwendung der Strukturfondsmittel und anderer Mittel; begrü t die Entscheidung, in der Reserve Mittel für 210 neue Planstellen vorzusehen; erinnert an die Bedeutung dieser Stellen, die unter anderem eine Konsolidierung der Anti-Dumping-Tätigkeiten ermöglichen, für die mindestens 118 neue Stellen (Dauerplanstellen und Stellen auf Zeit) in zwei Tranchen - die zweite im Jahre 1996 - benötigt werden, und ferner die Verstärkung der externen Delegationen, insbesondere in Ländern, in denen die Gemeinschaft technische Unterstützung finanziert oder die wirtschaftliche und soziale Entwicklung unterstützt, gestatten, wobei diesen neuen Delegationen 1995 mindestens 12 neue Planste
llen zugewiesen werden sollten; fordert die Kommission auf, ihm bis spätestens 31. Januar 1995 einen Bericht über die Arbeitsweise dieser externen Delegationen vorzulegen;
61.ermutigt die Kommission, mit der Umwandlung von Mitteln in Planstellen fortzufahren, um die Autonomie und die Unabhängigkeit des Organs zu verstärken; unterstützt ihre Bemühungen zur Umsetzung von Personal zwischen einzelnen Dienststellen auf der Grundlage der neuen politischen Prioritäten; verlangt, da der Haushaltsbehörde im ersten Quartal 1995 ein Bericht über die Zuweisung der 1995 finanzierten neuen Stellen und über die Mobilität vorgelegt wird;
Spezifische Aufgaben
62.nimmt die in Teil A-3 des Haushaltsplans vorgenommenen Abänderungen zur Kenntnis, hält es für positiv, da aus dem Haushaltsplan der Union eine immer grö ere Zahl von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Propagierung des Europagedankens finanziert werden kann; hält es jedoch für unerlä lich, da die Kommission der Haushaltsbehörde noch vor der Vorlage des HVE 1996 einen Bericht über die Bewertung der Tätigkeiten aller Organe, die einen Gemeinschaftszuschu erhalten, vorlegt, um eine Kosten-Nutzen-Analyse der unter diesem Teil finanzierten verschiedenen Ma nahmen durchführen zu können; ersucht die Kommission, eindeutige und operationelle Kriterien festzulegen, die von denjenigen erfüllt werden müssen, die solche Zuschüsse erhalten könnten;
Interinstitutionelle Zusammenarbeit
63.ist besorgt über den geringen Umfang der interinstitutionellen Zusammenarbeit in Verwaltungs- und Personalangelegenheiten; ist absolut unzufrieden mit den vom Europäischen Rat vorgeschlagenen und von der Kommission unterstützten einfallslosen und unrentablen Leitlinien für das neue Übersetzungszentrum, das in der Lage sein sollte, für alle Institutionen zu arbeiten, nicht nur für die Fachagenturen; betont, da die für die künftigen Übersetzungsdienste (für interne wie für externe Übersetzer) bestimmten Finanzmittel so lange blockiert werden, bis ein kostenwirksamer Gesamtplan von der Kommission vorgelegt und von der Haushaltsbehörde gebilligt wird;
64.fordert die Kommission und das Parlament auf, ihre Informations- und Repräsentationsbüros in einem gemeinsamen Gebäude in den neuen Mitgliedstaaten zusammenzulegen und sich das Ziel zu setzen, da dies bis zum Jahr 2000 in allen Mitgliedstaaten der Fall sein wird;
65.fordert Rat und Kommission auf, bedeutsame praktische Schritte im Hinblick auf eine konstruktive und sinnvolle interinstitutionelle Zusammenarbeit einzuleiten, um den Anteil der Verwaltungsausgaben am Gesamthaushaltsplan zu verringern und den europäischen öffentlichen Dienst noch effizienter zu gestalten;
66.ist entschlossen, das Geld des Steuerzahlers nicht weiter für die Unterstützung schlecht geplanter Behörden sowie entlegener und separater Bürokratien zu verwenden, die aufgrund nationaler oder institutioneller Engstirnigkeit keinem gewählten Organ verantwortlich sind;
Fachagenturen
67.bedauert, da die im Rat zusammenkommenden Mitgliedstaaten eine Politik verfolgen, bei der sie eine Vielzahl neuer Agenturen und Einrichtungen mit unabhängigen Dienststellen - wobei deren Unabhängigkeit nur selten gerechtfertigt ist - schaffen, die den Haushaltsplan belasten; erinnert die Mitgliedstaaten daran, da diese bürokratischen Auswüchse auf ihre unüberlegten Beschlüsse zurückzuführen sind;
68.wiederholt, da es für die Haushaltsbehörde unerlä lich ist, alle finanziellen Verpflichtungen, die unmittelbare Auswirkungen auf den Gemeinschaftshaushalt hätten, vorab kontrollieren zu können;
69.verweist auf die sozialen Probleme, die durch die Verlegung des Sitzes des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP) von Berlin nach Thessaloniki entstehen, und ersucht die Kommission, unverzüglich konkrete Vorschläge hierzu vorzulegen;
70.ersucht alle Vertreter der Kommission in Verwaltungsräten, der Haushaltsbehörde bereits im voraus die Entwürfe von Beschlüssen der Agenturen zu unterbreiten, die erhebliche direkte oder indirekte Auswirkungen auf den Haushaltsplan der Union haben;
Europäische Schulen
71.fordert die leitenden und administrativen Organe der europäischen Schulen auf, ihre Reformbemühungen fortzusetzen, insbesondere unter Berücksichtigung der in den letzten zwei Jahren eingegangenen Verpflichtungen; fordert die Schulen mit Nachdruck auf, ein Steuerausgleichssystem einzuführen, das die Lehrer in eine vergleichbare Situation bringt; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihren Verpflichtungen nachzukommen und angemessene Unterbringungsmöglichkeiten für die Schulen bereitzustellen sowie einen grö eren Anteil an der finanziellen Belastung durch die Lehrergehälter durch nationale Grundgehälter, auch für Teilzeitlehrer, zu übernehmen;
72.beschlie t, die Haushaltslinien für die europäischen Schulen zu teilen und einen Posten hinzuzufügen, unter dem alle während des Jahres erzielten Einnahmen und die nicht im Haushaltsplan erfa te Reserve verbucht werden; empfiehlt, die Haushaltsordnung der Schulen zu überprüfen, um die Möglichkeit solcher nicht im Haushaltsplan erfa ter Reserven auszuschalten;
Erweiterung
73.stellt fest, da der Haushaltsplan für 1995 in der in erster Lesung angenommenen Fassung Mittel vorsieht, die umittelbar mit der Erweiterung der Gemeinschaft verknüpft sind; ist sich darüber hinaus der Tatsache bewu t, da diese Mittelansätze nach der Erweiterung überprüft werden sollten, und hält es daher für notwendig, da der Haushaltsbehörde im Laufe des Jahres 1995 ein Nachtrags- und Berichtigungshaushaltsplan vorgelegt wird;
Wiederverwendung
74.stellt fest, da die Ansätze für eine Wiederverwendung der im Haushaltsplan bewilligten Mittel nicht immer mit der im Haushaltsjahr n-2 festgestellten Ausführung übereinstimmen; ist der Auffassung, da eine verlä lichere Analyse vorgelegt werden mu und zusätzliche Anstrengungen in den Sektoren unternommen werden müssen, in denen diese Einnahmen erhöht werden können (z.B. im Bereich der Veröffentlichungen);
Einnahmen
75.bekräftigt erneut seinen Willen, alle zum Zeitpunkt der Annahme des Haushaltsplans vorhersehbaren Einnahmen einzubeziehen, insbesondere die Steuern bei den im Haushaltsplan 1994 finanzierten neuen Stellen und im Zusammenhang mit der Wiederverwendung;
76.hält es für notwendig, in den Einnahmenteil des Haushaltsplans alle Geldbu en aufzunehmen, die Einzelpersonen oder Staaten an die Gemeinschaft zahlen mü ten; ist der Ansicht, da dies auch für die Einhaltung der Verordnungen im Agrarbereich gelten mu , insbesondere der Milchquotenverordnung, deren Nichtbeachtung Geldbu en zur Folge haben mu , die in die Haushaltslinie B1-370 einzusetzen sind;
In die Reserve eingesetzte Mittel
77.betont seine Absicht, eine gewisse Haushaltskontrolle beizubehalten und die politische Transparenz zu verbessern, indem bestimmte Mittel in die Reserve eingesetzt werden, so z.B. für die folgenden Aktionen:
-SOKRATES und LEONARDO - wegen fehlender Rechtsgrundlagen
-Kernfusion - wegender fehlender Rechtsgrundlage
-210 neue Planstellen - bis zur Vorlage von Vorschlägen für eine Vorruhestandsregelung
-12 Planstellen - bis zur Einleitung von Initiativen zur Einrichtung von EG-Delegationen in Sri Lanka und Nicaragua
-Migrantenforum - im Hinblick auf die Verstärkung der Tätigkeiten dieses Organs sowie eine demokratischere Vertretung
-Europäischer Investitionsfonds - die Kommission wird ersucht, einen Bericht über die Ergebnisse der Tätigkeiten des Fonds vorzulegen;
78.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung den Gemeinschaftsorganen und -institutionen zu übermitteln.