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Parlamento Europeo - 27 ottobre 1994
Entwurf des Gesamthaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1995 (b)

A4-0031/94

Entschlie ung zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 1995: Einzelplan I - Europäisches Parlament - Anlage Bürgerbeauftragter, Einzelplan II - Rat, Einzelplan IV - Gerichtshof, Einzelplan V - Rechnungshof, Einzelplan VI - Wirtschafts- und Sozialausschu und Ausschu der Regionen

Das Europäische Parlament,

-gestützt auf Artikel 203 des EG-Vertrags,

-in Kenntnis der interinstitutionellen Vereinbarung vom 29. Oktober 1993 über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens,

-unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 24. März 1994 zu den Leitlinien für den Haushaltsplan 1995,

-unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 5. Mai 1994 zum Haushaltsvoranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 1995,

-in Kenntnis des Vorentwurfs des Gesamthaushaltsplans für 1995 (KOM(94)0400),

-in Kenntnis des Entwurfs des Gesamthaushaltsplans für 1995 (C4-0110/94),

-in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A4-0031/94),

A.unter Hinweis darauf, da die Kommission am 20. September 1994 eine Mitteilung über die Anpassung der finanziellen Vorausschau im Hinblick auf die Erweiterung der Europäischen Union (KOM(94)0398) vorgelegt hat,

I.Gesamtrahmen

1.verweist darauf, da für das Haushaltsjahr 1995 in der Rubrik 5 "Verwaltungsausgaben" der finanziellen Vorausschau ein Betrag in Höhe von 3,852 Milliarden ECU vorgesehen ist;

2.unterstreicht, da die Kommission im Haushaltsvorentwurf innerhalb der Rubrik 5 der finanziellen Vorausschau einen Spielraum von 29,703 Millionen ECU belassen hat und der Rat den Entwurf mittels einer Erhöhung der Marge um 160,8 Millionen ECU auf 3,691 Milliarden ECU festgestellt hat;

3.verweist darauf, da der Rat den Entwurf des Gesamthaushaltsplans für 1995 unter Berücksichtigung seiner Beschlüsse zum Entwurf eines Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplans Nr. 2/94 für die Einzelpläne II (Rat), IV (Gerichtshof) und VI (Wirtschafts- und Sozialausschu und Ausschu der Regionen) festgestellt hat; verweist auf die Parallelität bei der Prüfung dieser beiden Haushaltspläne und auf seine Entschlie ung vom 27. Oktober 1994 zum Entwurf des Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplans Nr. 2/94;

4.stellt fest, da die Anhebung der Marge innerhalb der Rubrik 5 der finanziellen Vorausschau auf Kürzungen am Vorentwurf des Gesamthaushaltsplans zurückzuführen ist, die sich wie folgt ergeben haben: Festsetzung der pauschalen Kürzung auf 3,5%, Neuschätzung des Prozentsatzes für die Erhöhung der Bezüge des Personals auf 1% anstatt 2,8%, wie bei der Aufstellung des Haushaltsvoranschlags vorgesehen; Ablehnung von Aufwertungen/Umwandlungen von Planstellen, Nichtschaffung der neuen Planstellen, mit Ausnahme des Ausschusses der Regionen, Begrenzung der Mittelaufstockungen von Titel 2 des Verwaltungshaushaltsplans;

5.stellt fest, da der in Rubrik 5 "Verwaltungsausgaben" für das Haushaltsjahr 1995 verfügbare Spielraum auf das positive Ergebnis eines Wirtschaftsaufschwungs zurückzuführen ist, der sich jetzt deutlicher als erwartet zeigt; unterstreicht jedoch, da diese verfügbaren Finanzmittel nicht als Argument dafür verwendet werden dürfen, neue Mittelbindungen vorzunehmen, die eine Verschlechterung der Lage in den kommenden Jahren bewirken könnten;

6.verweist daher auf sein Ziel der ständigen Haushaltsdisziplin und begrü t den gemeinsamen Ansatz der beiden Teile der Haushaltsbehörde bezüglich einer rationellen und wirksamen Verwaltung der menschlichen Ressourcen; bekräftigt indessen, da die Anträge der Institutionen auf neue Planstellen und Ma nahmen zugunsten der Laufbahnentwicklung auf Berichte über die Bewertung und Neuverwendung der menschlichen Ressourcen gestützt sein müssen;

7.ist der Ansicht, da die Beschlüsse der Haushaltsbehörde für ein gegebenes Haushaltsjahr den Abschlu eines Prozesses darstellen, der über die Phase des eigentlichen Haushaltsverfahrens hinausgeht; verweist darauf, da es sich darum bemüht hat, diese Arbeitsmethode im Rahmen des Haushaltsverfahrens 1995 durchzusetzen; da sein zuständiger Ausschu sich an alle Institutionen gewandt hat, um sie um ihre mehrjährigen finanziellen Vorausschauen für ihre Tätigkeiten zu ersuchen; sieht nur Vorteile darin, wenn jede Institution die Verwaltungstätigkeiten mittels eines analytischen Haushalts präsentiert;

II.bezüglich des Europäischen Parlaments

8.ist der Auffassung, da der Umfang der Mittel ausreichend ist, um das reibungslose Funktionieren der Institution zu gewährleisten und dem aus den Wahlen vom Juni 1994 hervorgegangenen Parlament eine Finanzierung seiner eigenen Leitlinien zu ermöglichen;

9.verweist diesbezüglich auf seine politische Leitlinie für die Abhaltung der Ausschu sitzungen au erhalb der drei üblichen Arbeitsorte und auf die überzeugende Erfahrung des Haushaltsjahres 1994, des Jahres der Europawahlen;

10.hält es daher für sinnvoll, dieselbe Ma nahme für das Jahr 1999, das Europawahljahr, anzuwenden; ferner für die Haushaltsjahre 1995, 1996, 1997, 1998 vorzusehen, da den Ausschüssen eine Gesamtmittelausstattung in Höhe von 8,4 Millionen ECU, aufgeteilt auf vier gleiche jährliche Tranchen von 2,1 Millionen ECU ab dem Haushaltsjahr 1995, zur Verfügung gestellt wird; in Erwägung zu ziehen, da die jährlichen Tranchen im Zuge der Ausführung des Haushaltsplans nicht durch Mittelübertragungen aufgestockt werden können; jedem Ausschu die Möglichkeit zu belassen, innerhalb des vorgesehenen Zeitraums (1995-1998) eine externe Vollsitzung abzuhalten oder 4 kleinen Delegationen (5 Mitglieder) einmal jährlich eine Sitzung au erhalb der drei üblichen Arbeitsorte zu genehmigen; diese Sitzungen innerhalb der Union anhand der begründeten Anträge der betroffenen Ausschüsse durch sein Präsidium und nach Stellungnahme der Konferenz der Präsidenten zu genehmigen, wobei die politische Bedeutung dieser Sitzung erwiesen und ein

Finanzbogen beigefügt sein mu ;

11.stellt ferner fest, da im Entwurf des Gesamthaushaltsplans die zur Finanzierung der Konstituierung der interparlamentarischen Delegationen in einer Grö enordnung von 50% der Mitglieder des Parlaments erforderlichen Mittel vorgesehen sind;

12.stellt klar, da Taxikosten künftig nur noch für die Transfers von und zu Flughäfen und Bahnhöfen erstattet und die Reisekosten pro Kilometer auf dem Stand von 1994 eingefroren werden;

13.beauftragt den Generalsekretär, dem Präsidium, dem Kollegium der Quästoren und zur Stellungnahme seinem zuständigen Ausschu den Entwurf eines Beschlusses über eine Regelung zur Angleichung der den Assistenten der Mitglieder garantierten Minimalbedingungen im Bereich der sozialen Sicherheit, insbesondere in Brüssel, vorzulegen;

14.verweist darauf, da die in Kapitel 101 eingesetzten Mittel für eine Finanzierung neuer Ma nahmen im Laufe des Haushaltsjahres 1995, insbesondere der Vorbereitung der Regierungskonferenz und der Kontakte zu den nationalen Parlamenten, ausreichen, und weist darauf hin, da Artikel 256 "Konferenz der älteren Menschen" mit einem Erinnerungsvermerk versehen ist; hält es dennoch für sinnvoll, klarzustellen, da jedem von seinen zuständigen Organen zu genehmigenden Antrag für eine neue Aktion ein detaillierter Finanzbogen beigefügt sein mu ;

15.verweist darauf, da es sich bei der Feststellung des Haushaltsvoranschlags neben den genehmigten Stellenumwandlungen und -höherbewertungen das Recht vorbehalten hat, seine Beschlüsse über die anderen Fragen zum Stellenplan während der ersten Lesung des Entwurfs des Gesamthaushaltsplans endgültig zu fassen; weist ferner darauf hin, da seine Verwaltung die Berichte und Auskünfte über das jährliche Screening, die Berufsbildung, den funktionellen Stellenplan des Generalsekretariats, die sonstigen administrativen und haushaltsmä igen Ma nahmen aufgrund von Artikel 50 und 41 des Statuts und Artikel 55 der Haushaltsordnung übermittelt hat;

16.hat daher beschlossen, für diesen Einzelplan auf dem Wege über Abänderungen die Mittel der die Sitzungen der Parlamentsausschüsse au erhalb der drei Arbeitsorte betreffenden Linien anzupassen und folgendes zu genehmigen: Schaffung von 15 befristeten Stellen für die Generalsekretariate der Fraktionen, davon 1 A2, 4 A7, 3 B4, 5 C4 und 2 D3; Schaffung von 8 befristeten Stellen für die fraktionslosen Mitglieder, und zwar 1 A5, 1 A7, 5 B5 und 1 C5; Schaffung einer befristeten A5-Stelle im Generalsekretariat und 5 befristeter C3-Stellen (halbtags) für das Kollegium der Quästoren; Erhöhung des Personalbestands der GD II - Ausschüsse - durch 1 A3, 3 A7, 2 B5 und 4 C5 mittels Freigabe der Mittel des Kapitels 100 für Artikel 11 und 18; Höherbewertung von 1 B5-Stelle in B4; Gewährung von 7 ad-personam-Beförderungen (3 C1 in B3, 3 C2 in C1, 1 D1 in C3); Markierung der Streichung von 18 Stellen mit einem Sternchen, und zwar 1 A, 1 LA, 6 B, 8 C, 2 D, und Ermittlung von höchstens 15 unter Artikel 41 des Statuts fallende

r Stellen (4 A, 1 LA, 3 B, 7 C) in den Besoldungsgruppen der Beamten, die mit Beschlu der Anstellungsbehörde nach Stellungnahme des Paritätischen Ausschusses und des Ausschusses für die Beurteilungen die in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurden; Anpassung der Mittel von Kapitel 11, 12 und 18 und genaue Angabe der Verwendung der Mittel in den Erläuterungen;

17.setzt in Kapitel 100 für Posten 2719 "Ausgaben für die Unterrichtung der Öffentlichkeit und für die Förderung von Veröffentlichungen" einen Betrag von 500.000 ECU, für Posten 2720 "Ausgaben für die Unterrichtung der Öffentlichkeit und für die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen" einen Betrag von 300.000 ECU, für Posten 2722 "Teilnahme an internationalen Ausstellungen" einen Betrag von 200.000 ECU, für Posten 2942 "Information für Drittländer" einen Betrag von 150.000 ECU, für Posten 2991 "Zuschüsse zu den Kosten im Zusammenhang mit der Veranstaltung von Kolloquien und Seminaren für Meinungsmultiplikatoren" einen Betrag von 400.000 ECU, für Posten 2992 "Beihilfen und Teilnahme an Informationsaktivitäten von kommunalen und regionalen staatlichen Stellen" einen Betrag von 90.000 ECU und für Posten 2990 "Organisation von Besuchergruppen" einen Betrag von 400.000 ECU ein; beauftragt seinen Generalsekretär, spätestens bis zum 31. Januar 1995 einen Bericht über die Bedingungen, das Ausma und die Kriterien

für die Verwendung der Mittel aus den obenerwähnten Posten unter Rechtfertigung der funktionsbedingten Notwendigkeit einer Zuziehung externen Beistands vorzulegen;

II.a bezüglich der Anlage - Bürgerbeauftrager

18.verweist darauf, da im Entwurf des Gesamthaushaltsplans Gesamtmittel in Höhe von 1,2 Millionen ECU in Artikel 380 des Haushaltsplans des Parlaments für den Bürgerbeauftragten eingesetzt wurden und die Verfahren zur Ernennung des ersten Bürgerbeauftragten bereits im Gange sind;

19.hat durch Abänderungen zu dieser Anlage zum Haushaltsplan des Parlaments unter Verweis auf die Bestimmungen der Artikel 11 und 16 der Regelungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten beschlossen, unter den Ausgaben in Titel 1 "Ausgaben für Personal des Organs" ein Kapitel 10 "Mitglieder des Organs" mit einer Mittelausstattung von 248.439 ECU einzufügen; ferner Titel 2 "Gebäude, Material und verschiedene Sachausgaben" zu streichen und einen Titel 3 zu schaffen mit der Bezeichnung "Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung spezifischer Aufgaben durch die Institution" mit einem Artikel 370 mit der Bezeichnung "besondere Ausgaben des Bürgerbeauftragten" mit einer Mittelausstattung von 25.000 ECU; dem Bürgerbeauftragten einen Stellenplan mit 10 Planstellen für Bedienstete auf Zeit zur Verfügung zu stellen, und zwar 1 A3, 2 A5, 2 A7, 1 B3, 1 B5, 1 C3, 2 C5, und entsprechend die Mittel von Kapitel 11 und 18 des Haushaltsplans des Parlaments anzupassen;

20.beauftragt den Präsidenten des Parlaments und den Bürgerbeauftragten, eine Vereinbarung mit den Modalitäten für die administrative und finanzielle Zusammenarbeit auszuarbeiten, wobei das Parlament und der Bürgerbeauftragte zunächst über denselben Finanzkontrolleur und denselben Rechnungsführer verfügen werden, und andererseits die sonstigen menschlichen Ressourcen und Ausgaben für Gebäude, Material und verschiedene Sachausgaben vom Generalsekretariat des Parlaments gestellt werden; hat dementsprechend auf dem Wege über Abänderungen die Erläuterungen der Kapitel 11, 12, 13, 14, 15, 16 und 18 sowie 20, 21, 22, 23 und 27 des Haushaltsplans des Parlaments angepa t, um die Haushaltstransparenz zu erhöhen;

III. bezüglich des Gerichtshofs

21.verweist auf seine Beschlüsse zum Entwurf des Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplans Nr. 2/94 und insbesondere die Mittelausstattung von Artikel 200 "Mieten" für die Anmietung/den Kauf der Anbauten des Gerichtshofs;

22.hat durch Abänderungen beschlossen, in diesem Einzelplan 14 Dauerplanstellen heraufzustufen, und zwar 1 A5 in 1 A4, 2 A7 in 2 A6, 1 LA5 in 1 LA4, 1 LA6 in 1 LA5, 3 B5 in 3 B2, 3 C5 in 3 C2, 3 D3 in 3 D2; ferner die Mittel für die Gebäudenebenkosten (Artikel 202, 203) sowie die Mittel für die Bibliothek, den Erwerb von Büchern (Posten 2250) aufzustocken, den Betrag der eventuell neu zu verwendenden Einnahmen in Artikel 200 "Mieten", 202 "Wasser, Gas, Strom und Heizung", 203 "Reinigung und Unterhaltung" einzusetzen sowie die Erläuterungen im Interesse der Haushaltstransparenz zu präzisieren;

IV. bezüglich des Rechnungshofs

23.verweist darauf, da es im Rahmen der Feststellung des Gesamthaushaltsplans 1994 die Schaffung einer ersten Tranche von Planstellen für die neue Zuständigkeit des Rechnungshofs genehmigt hat, d.h. die Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung und die Rechtmä igkeit und Ordnungsmä igkeit der zugrundeliegenden Vorgänge gemä dem Vertrag über die Europäische Union;

24.nimmt zur Kenntnis, da der Rechnungshof die Kriterien der Berufserfahrung hinsichtlich der Einstufung in Besoldungsgruppen und Dienstaltersstufen für die dem Kabinett der Mitglieder zugewiesenen Bediensteten auf Zeit festgelegt hat, und zwar ein Jahr Berufserfahrung für die Einstufung in A7, vier Jahre für die Einstufung in A6, sechs Jahre für die Einstufung in A5, zehn Jahre für die Einstufung in A4, fünfzehn Jahre für die Einstufung in A3;

25.hat demzufolge im Zuge von Abänderungen für diesen Einzelplan beschlossen, 25 Dauerplanstellen zu schaffen, und zwar 1 A2, 6 A4, 5 A5, 7 A6, 3 A7, 3 C1; ferner 6 Stellen auf Zeit, und zwar 4 C3 und 2 D3; ferner hat es beschlossen, 12 befristete A4- in A3-Stellen und 12 befristete A6- in A5-Stellen heraufzustufen, und die Mittel für die Dienstreisekosten, für die Mieten und Gebäudenebenkosten sowie für die Informatiknetze und das Büromaterial aufzustocken;

V.bezüglich des Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen

26.hält es für unbedingt erforderlich, auf seine Beschlüsse im Rahmen des Entwurfs des Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplans Nr. 2/94 und insbesondere die Aspekte hinsichtlich der Aufteilung der Dienste auf die gemeinsame Struktur des Wirtschafts- und Sozialausschusses einerseits und des Ausschusses der Regionen auf der anderen Seite zu verweisen;

27.ist der Auffassung, da die Zusammenfassung der "neutralen" Verwaltungsdienste in der gemeinsamen Organisationsstruktur zu Synergien und grö enbedingten Einsparungen führen mu , ohne da der besondere Charakter des Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen beeinträchtigt würde;

28.schlie t sich der Auffassung des Rates an, den Wirtschafts- und Sozialausschu und den Ausschu der Regionen im Bereich der Repräsentationsausgaben und der Kosten für Sitzungen und Anreise gleichzubehandeln;

29.setzt in Kapitel A-100 einen Betrag von 225.000 ECU für Artikel A-239 "Dienstleistungen zwischen den Organen - gemeinsamer Dolmetscherdienst" ein und fordert die Organe des Wirtschafts- und Sozialausschusses auf, einen Bericht über den funktionellen Bedarf an Dolmetschern für die beratenden Arbeiten sowie über die Regelung zwischen dem Wirtschafts- und Sozialausschu und dem gemeinsamen Dolmetscherdienst der Kommission, der die Dolmetscher zur Verfügung stellt, auszuarbeiten; setzt ferner in Kapitel C-100 Mittel in Höhe von 30.000 ECU für Posten C-1804 "Sprachkurse" ein und fordert den Wirtschafts- und Sozialausschu und den Ausschu der Regionen auf, einen Bericht über den Ausbau dieser Tätigkeit im Rahmen der interinstitutionellen Zusammenarbeit auszuarbeiten; ersucht den Wirtschafts- und Sozialausschu , ihm die Schlu folgerungen einer externen Rechnungsprüfung über die Zuweisung der Mittel im Bereich der Informatik vorzulegen;

30.sieht nur Vorteile darin, wenn die Einstellung der dem Statut unterliegenden Bediensteten nach der Schaffung der neuen Stellen für den Ausschu der Regionen und die gemeinsame Organisationsstruktur durch interinstitutionelle Auswahlverfahren geschieht, um eines der Ziele der interinstitutionellen Zusammenarbeit im Bereich der Verwaltung zu konkretisieren; verweist ferner auf seine Zusage, da diese Einstellungen auf einer möglichst breiten geographischen Basis unter den Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Union im Einklang mit den Bestimmungen des Statuts der Beamten erfolgen;

31.unterstreicht unter Hinweis auf die Einhaltung der finanziellen Vorausschau, da die Zuweisung der in Kapitel C-100 eingesetzten Mittel für Gebäude und Gebäudenebenkosten für den Ausschu der Regionen den Modalitäten unterliegt, die es in seiner obengenannten Entschlie ung vom 24. März 1994 zu den Leitlinien für den Haushaltsplan 1995 näher genannt hat;

32.hat daher in Form von Abänderungen für diesen Einzelplan des Gesamthaushaltsplans folgendes beschlossen:

-für den Wirtschafts- und Sozialausschu : vom Stellenplan des Teils C "gemeinsame Organisationsstruktur" 4 Dauerplanstellen zu transferieren, und zwar 1 A7, 1 B1, 2 C2;

-für den Ausschu der Regionen: eine Dauerplanstelle A2, 1 A3, 1 A5, 7 A7-Stellen zu streichen: eine Dauerplanstelle A3 in eine A3-Stelle auf Zeit und 1 A7-Dauerplanstelle in eine A7-Stelle auf Zeit umzuwandeln; 1 B1-Dauerplanstelle zu streichen, 1 B3-Dauerplanstelle zu schaffen, ebenso eine B3-Stelle auf Zeit sowie 6 B5-Dauerplanstellen; 3 C1-Dauerplanstellen zu streichen, 1 C3-Dauerplanstelle in eine C3-Stelle auf Zeit umzuwandeln, 6 C5-Dauerplanstellen zu schaffen und 1 D3-Dauerplanstelle in die gemeinsame Verwaltungsstruktur zu transferieren;

-für die gemeinsame Struktur: eine ad-personam-Beförderung von LA3 nach A2 zu gewähren, eine A7-Dauerplanstelle in eine A5 für den Koordinationsdienst heraufzustufen und 4 C3-Dauerplanstellen in C1-Stellen heraufzustufen; 6 LA4 und 5 LA6-Stellen zu streichen, 5 LA5- und 6 LA7-Stellen zu schaffen, die Erläuterungen zu Titel 2 der gemeinsamen Organisationsstruktur im Interesse einer verbesserten Haushaltstransparenz zu präzisieren;

VI.bezüglich der Organe insgesamt

33.hat in Titel 10 "Sonstige Ausgaben" ein neues Kapitel 102 "Erweiterung" mit einem Globalbetrag geschaffen, um die Finanzierung der Verwaltungsausgaben im Zusammenhang mit der Erweiterung der Europäischen Union um die neuen Länder zu ermöglichen; weist dennoch darauf hin, da dieser Betrag nicht als Besitzstand der jeweiligen Institution verstanden werden darf, wobei daran zu erinnern ist, da er nicht innerhalb jeder Institution die formelle Zustimmung ihrer politischen Aufsichtsbehörde erhalten hat;

34.stellt klar, da die Zuweisung dieser Mittel an die Anpassung der finanziellen Vorausschau gebunden ist und die Vorlage eines Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplans 95 erfordert, der im wesentlichen von Ausgaben geprägt sein wird, die von der Erhöhung der Stellenpläne der Institutionen herrühren;

35.unterstreicht diesbezüglich das besondere Gewicht neuer für die Sprachendienste zu schaffender Stellen und fordert die Institutionen auf, bereits jetzt Formen der Zusammenarbeit zu prüfen, die grö enmä ige Einsparungen ermöglichen;

36.fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für eine Verordnung mit besonderen und vorübergehenden Ma nahmen für das endgültige Ausscheiden der an das Statut gebundenen Bediensteten aus dem Dienst vorzulegen; hebt das Gefälle und die Besonderheiten zwischen den Stellenplänen der Institutionen und insbesondere dem der Kommission im Vergleich zu den anderen Institutionen hervor; stellt klar, da diesem Vorschlag ein Finanzbogen beigefügt sein mu , aus dem der Anwendungszeitraum, die finanziellen Nettoauswirkungen zwischen der Einstellung neuer Bediensteten und der Freisetzung der noch aktiven Bediensteten, die Zahl der nach Besoldungsgruppe und Laufbahngruppe der Beamten eingesparten Stellen sowie die eindeutigen Auswirkungen auf die Entwicklung des Stellenplans jeder Institution hervorgehen, wobei die beiden möglichen Verfahren (personelle Aufstockung der Verwaltung mit und ohne Freisetzung von Bediensteten) zahlenmä ig aufzuschlüsseln sind; legt zudem im Zusammenhang mit der Umstrukturierung der Dienstste

llen der Verwaltung gro en Wert darauf, da eine ausgewogene Verteilung nach Staatsangehörigkeit erreicht wird;

37.fordert demnach alle Organe auf, ihm vor der zweiten Lesung des Entwurfs des Haushaltsplans für 1995 ihre aktualisierten Vorausschätzungen zu übermitteln;

38.stellt fest, da der so geänderte Entwurf des Haushaltsplans im Teil "Verwaltungsausgaben" (alle Institutionen zusammengenommen) in der Rubrik 5 "Verwaltungsausgaben" eine Marge von 7.728.000 ECU lä t;

39.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung den betroffenen Institutionen und Organen der Gemeinschaft zu übermitteln.

 
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