B4-0326/94
Beschlu über die Zahl und die Zusammensetzung der interparlamentarischen Delegationen
Das Europäische Parlament,
-unter Hinweis auf die Zielsetzungen des Vertrags über die Europäische Union auf dem Gebiet der gemeinsamen Au en- und Sicherheitspolitik,
-unter Hinweis auf die Assoziierungs- und Kooperationsverträge sowie die übrigen Abkommen, die die Union mit Drittstaaten abgeschlossen hat,
A.in dem Bestreben, mit Hilfe eines regelmä igen interparlamentarischen Dialogs zur Stärkung der parlamentarischen Demokratie beizutragen,
B.in dem Wunsch, einen Beitrag zur Verringerung der Ausgaben im Zusammenhang mit den Missionen der Delegationen und der Gemischten Parlamentarischen Ausschüsse au erhalb der Union um 50% zu leisten,
1.legt die Zahl der Delegationen und ihre zahlenmä ige Zusammensetzung wie folgt fest:
a)Europa
Delegationen in den Gemischten Parlamentarischen Ausschüssen
-EU - Türkei(19 Mitglieder)
-EU - Zypern (19 Mitglieder)
-EU - Malta (19 Mitglieder)
-EU - Polen (19 Mitglieder)
-EU - Ungarn (19 Mitglieder)
Interparlamentarische Delegationen für die Beziehungen zu
-der Tschechischen Republik, der Slowakischen Republik (1) und Slowenien(19 Mitglieder)
-Bulgarien(1), Rumänien(1)(19 Mitglieder)
-Ru land(30 Mitglieder)
-der Ukraine, Wei ru land, Moldau(2)(19 Mitglieder)
-Transkaukasien(14 Mitglieder)
-Estland, Lettland und Litauen(14 Mitglieder)
-der Schweiz und Island(14 Mitglieder)
-Südosteuropa(20 Mitglieder)
b)Nordafrika und Naher Osten
-Maghreb(20 Mitglieder)
-Maschrik und Golfstaaten(20 Mitglieder)
-Israel(20 Mitglieder)
c)Nord- und Südamerika
-Vereinigte Staaten(30 Mitglieder)
-Kanada(14 Mitglieder)
-Mittelamerika, Mexiko(30 Mitglieder)
-Südamerika
d)Asien und Australien
-Japan(30 Mitglieder)
-China(30 Mitglieder)
-Zentralasien und Mongolei(14 Mitglieder)
-Südasien und SüdasiatischeVereinigung für Regionale Kooperation(20 Mitglieder)
-ASEAN, Südostasien und Korea(30 Mitglieder)
-Australien und Neuseeland(14 Mitglieder)
e)Afrika
-Südafrika(20 Mitglieder)
-EU-Österreich (18 Mitglieder)
-EU-Schweden (18 Mitglieder)
-EU-Finnland (15 Mitglieder)
-EU-Norwegen (12 Mitglieder)
-EWR (33 Mitglieder)
Diese Delegationen werden bis zum Zeitpunkt des Beitritts bestehen.
2.beschlie t, die Gesamtzahl der Mitglieder, die damit beauftragt sein werden, das Parlament in den Delegationen und Gemischten Parlamentarischen Ausschüssen au erhalb der Union zu vertreten, auf 287 festzulegen,
3.beauftragt die Konferenz der Präsidenten, auf der Grundlage der Vorschläge der Fraktionen über die Aufteilung dieser 287 Sitze in den Delegationen und Gemischten Parlamentarischen Ausschüsse zu beschlie en und dabei das Recht jeder Fraktion sowie der fraktionslosen Mitglieder auf Mitwirkung von 50% ihrer Mitglieder zu wahren;
4.beauftragt die Konferenz der Präsidenten, die Durchführungsbestimmungen für die Tätigkeit der Delegationen und Gemischten Parlamentarischen Ausschüsse gemä den Vorschriften von Artikel 153 Absatz 5 der Geschäftsordnung festzulegen;
5.beauftragt die Konferenz der Präsidenten, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die eine eingehende Prüfung der Funktionsweise der Gesamtheit des gegenwärtigen Systems vornehmen soll, und geeignete Vorschläge für die nächste konstituierende Tagung des Parlaments vorzulegen.