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Parlamento Europeo - 27 ottobre 1994
Friedensproze im Golf

B4-0249, 0264, 0274, 0290, 0292 und 0296/94

Entschlie ung zur Lage in der Golfregion

Das Europäische Parlament,

A.unter Hinweis auf seine früheren Entschlie ungen zur Lage im Irak und in der Golfregion und zur Nichteinhaltung der Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen durch die irakische Regierung,

B.voller Genugtuung über die entschlossene diplomatische Haltung der westlichen Regierungen, einschlie lich einiger Mitgliedstaaten, im Anschlu an erneute Anzeichen aggressiver Absichten der irakischen Regierung gegenüber Kuwait sowie über die Tatsache, da die Antwort der Amerikaner und der Alliierten, nämlich die sofortige Entsendung von Truppen in die Region, eine abschreckende Wirkung auf die Iraker hatte und sie veranla te, die Divisionen der Republikanischen Garde wieder hinter den 32. Breitengrad zurückzuziehen,

C.im Bewu tsein der Tatsache, da die Hauptleidtragenden von Sanktionen nicht die Verantwortlichen für die irakische Politik, sondern vom Regime unterdrückte Menschen sind, und unter besonderem Hinweis darauf, da das Regime in Bagdad für die Aufrechterhaltung der Wirtschaftssanktionen der Vereinten Nationen und das dadurch bedingte Leid der irakischen Bevölkerung verantwortlich ist,

D.unter besonderem Hinweis auf die Fortsetzung der Terrorangriffe gegen die Kurden im Nordirak sowie auf die fortgesetzte Verfolgung der Sumpflandaraber und die Zerstörung ihres Lebensraums durch die irakische Diktatur und auf die Tatsache, da Irak noch immer 700 Kuwaitis gefangen hält,

E.in der Erwägung, da die Sonderkommission zur Abrüstung im Irak (UNSCOM) beständig 183 Militärstandorte im Irak überwacht, wie dies in der Resolution Nr. 715 des Sicherheitsrates vorgesehen ist, für deren Durchführung ein langfristiges Kontrollsystem bereits eingerichtet ist, doch unter Hinweis darauf, da der Fortschritt, der dabei erzielt wurde, dem Irak Massenvernichtungswaffen und die Möglichkeit ihrer Herstellung zu entziehen, auf die unbeugsame Haltung der Vereinten Nationen und ihrer Vertreter zurückzuführen ist,

F.besorgt jedoch darüber, da der Friede am Golf solange nicht gesichert sein wird, wie im Irak eine menschenverachtende Diktatur besteht,

G.in der Überzeugung, da die Einführung der Demokratie und die Achtung der Menschenrechte in der gesamten Golfregion, insbesondere in Kuwait, erheblich zu Frieden und Stabilität beitragen würde,

1.verurteilt nachdrücklich die bedrohlichen Manöver irakischer Streitkräfte an den Grenzen zu Kuwait, die eine neue Invasion einzuleiten schienen, und unterstützt die Ma nahmen, die einige EU-Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten ergriffen haben, um eine Invasion Kuwaits durch den Irak zu verhindern;

2.fordert die irakische Regierung mit Nachdruck auf, alle sie betreffenden Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen einzuhalten und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere die konstitutionelle Anerkennung von Kuwait, zu erfüllen;

3.unterstützt die uneingeschränkte Aufrechterhaltung der Wirtschaftssanktionen der Vereinten Nationen, bis die irakische Regierung die Grenzen Kuwaits anerkennt, und ist der Auffassung, da erst dann eine Lockerung der Sanktionen zugelassen werden kann, wobei deren Anwendung zunächst durch die Verteilung von Medikamenten und Nahrungsmittelhilfe flexibler gestaltet werden sollte, während die Sanktionen erst dann völlig aufgehoben werden können, wenn auch die Menschenrechtsklauseln des Sicherheitsrates erfüllt worden sind;

4.nimmt Kenntnis von dem irakischen Beschlu , seine Rüstungsindustrieanlagen der Inspektion durch die internationalen Behörden zu unterstellen;

5.fordert den Rat auf, in Abstimmung mit den Vereinigten Staaten und anderen Alliierten der Europäischen Union bei den Vereinten Nationen weitere positive Schritte zu unternehmen, die auf eine dauerhafte Regelung in der Golfregion ausgerichtet sind, welche die Anrainerstaaten vor einer Aggression schützt und den Kurden, den Sumpflandarabern und den anderen irakischen Bürgern die Grundrechte gewährleistet, auf die sie ein Anrecht haben; fordert die Freilassung der kuwaitischen Gefangenen sowie etwaiger Gefangener anderer Länder, die im Irak unrechtmä ig festgehalten werden;

6.ist der Auffassung, da die EU und ihre Mitgliedstaaten die Einrichtung demokratischer Systeme und die Achtung der Menschenrechte in der gesamten Golfregion unterstützen müssen;

7.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung der Kommission, dem Rat, den Regierungen aller Teilnehmerstaaten des Golfkriegs, den Mitgliedstaaten des Sicherheitsrates, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Generalsekretär der Liga der Arabischen Staaten sowie der irakischen Regierung zu übermitteln.

 
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