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Parlamento Europeo - 27 ottobre 1994
Ruanda

B4-0273, 0297 und 0311/94

Entschlie ung zur Lage in Ruanda

Das Europäische Parlament,

A.unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 15. September 1994 zur Lage in Ruanda und die Entschlie ung der Paritätischen Versammlung AKP-EG vom 5. Oktober 1994 sowie in der Erwägung, da von den in diesen Entschlie ungen enthaltenen Forderungen einzelne noch nicht befolgt wurden, während andere Ziffern kaum oder nur unzulänglich berücksichtigt worden sind und wiederum andere geforderte Ma nahmen sich erheblich verzögern,

B.zutiefst besorgt darüber, da der Flüchtlingsnotstand auch nach dem im April und Mai 1994 in Ruanda verübten Völkermord anhält,

C.bestürzt über Berichte, wonach Teile der Ruandischen Patriotischen Armee (RPA) auch in willkürliche Morde und Massenhinrichtungen verwickelt waren,

1.betont die Bedeutung der Rolle der UNAMIR, deren neutrale, unabhängige Präsenz einen entscheidenden Beitrag zu den sicherheitsmä igen Voraussetzungen für die Rückkehr der Flüchtlinge leistet, und fordert daher den UN-Sicherheitsrat auf, die 5.500 Mann starke Friedenstruppe unverzüglich zu komplettieren;

2.fordert den Rat und die Regierungen der Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, den notwendigen Druck auszuüben, um zu verhindern, da die ehemaligen Regierungstruppen und die Milizen umgruppiert und in Kampfbereitschaft gehalten werden, um dadurch zu verhindern, da ihre Mitglieder weitere Massaker verüben und den Bürgerkrieg neu entfachen, der sich zu einem regionalen Konflikt ausweiten könnte;

3.weist darauf hin, da die Normalisierung der Lage in Ruanda und die Stabilisierung dieses Teils von Afrika von der Rückkehr der Flüchtlinge und der heimatlos gewordenen Personen abhängt, und betont, da diese Rückkehr möglich wird, wenn den Gewalthandlungen und Einschüchterungsma nahmen der Parteigänger der ehemaligen Regierung gegen die in die Lager geflohenen Menschen, die wieder nach Hause wollen, ein Ende gesetzt wird;

4.weist darauf hin, da vertrauensbildende Ma nahmen zum Gelingen dieser Schritte beitragen werden, da die Rückkehr der Flüchtlinge auch weitgehend von der Situation innerhalb Ruandas abhängt;

5.fordert die ruandische Regierung auf, einen konstruktiven Dialog mit allen demokratischen Kräften und Vertretern der Zivilbevölkerung einzuleiten;

6.fordert die Europäische Union und die Mitgliedstaaten auf, die neue Regierung Ruandas anzuerkennen, die sich entschlossen zeigt, die nationale Aussöhnung im Geist der Vereinbarungen von Arusha und in Zusammenarbeit mit den demokratischen Kräften des Landes zu verwirklichen, und die die Bereitschaft gezeigt hat, die Rückkehr der Flüchtlinge zu erleichtern;

7.fordert die ruandische Regierung auf, die Berichte über willkürliche Ermordungen und Massenhinrichtungen durch die RPA zu untersuchen und allen Bürgern die Menschenrechte zu garantieren;

8.verweist die Geberländer auf die Notwendigkeit, unverzüglich die Wiederherstellung der Landwirtschaft Ruandas und des Nahrungsmittelverteilungssystems in Angriff zu nehmen, um das Auftreten von Hungersnot zu vermeiden;

9.fordert, da unverzüglich Beschlüsse gemä seiner oben genannten Entschlie ung vom 15. September 1994 gefa t werden, und fordert insbesondere die Kommission auf, der neuen Regierung zügig die technische Hilfe zu gewähren, die zur Wiederherstellung der Verwaltung in allen Teilen, insbesondere im Bereich der Justiz, notwendig ist;

10.vertritt die Auffassung, da die Durchführung des nationalen Rahmenprogramms für Ruanda an Bedingungen geknüpft ist, die die Regierung Ruandas gegenwärtig mangels ausreichender Unterstützung durch die Staatengemeinschaft nicht erfüllen kann;

11.fordert deshalb die Freigabe der für dieses nationale Rahmenprogramm vorgesehenen Mittel durch Aufhebung sämtlicher unnötig aufgestellter Vorbedingungen;

12.fordert einen baldigen Beschlu über die Entsendung von Beobachtern der Europäischen Union nach Ruanda;

13.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung der Kommission und dem Rat sowie den Regierungen von Ruanda, Burundi, Tansania, Uganda und Zaïre, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Generalsekretär der OAU und den Ko-Präsidenten der Paritätischen Versammlung AKP-EU zu übermitteln.

 
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