B4-0322/94
Entschlie ung zur Lage in Burundi und zum Schicksal der burundischen Bevölkerung
Das Europäische Parlament,
A.unter Hinweis auf seine früheren Entschlie ungen zur Lage in Burundi,
B.sehr besorgt über das Schicksal der vertriebenen oder geflüchteten Zivilbevölkerung und die Gefahren, denen alle Bürger des Landes ausgesetzt sind,
C.im deutlichen Bewu tsein der extremen Anfälligkeit des im Lande herrschenden Gleichgewichts und der Gefahr, da es in dem gleichen verheerenden Chaos endet, von dem Ruanda heimgesucht wurde,
1.begrü t die Wahl des Präsidenten der Republik, an die sich demnächst die Bildung einer Koalitionsregierung anschlie en wird, der Vertreter der Parteien und der in den Konflikt verwickelten ethnischen Gruppen zu gleichen Teilen angehören werden;
2.ersucht die internationale Gemeinschaft und speziell die Kommission und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union inständig, die Initiativen, die von der neuen Regierung in Burundi entwickelt werden, aktiv zu unterstützen, damit
-die bewaffneten Zivilisten, die in den Städten und auf dem Land Angst und Schrecken verbreiten, entwaffnet werden,
-auf dem gesamten burundischen Staatsgebiet die Sicherheit wiederhergestellt wird und Personen und Sachen geschützt sind,
-die Rückkehr der Familien erleichtert wird, die ihre Dörfer verlassen mu ten,
-das Militär so reformiert wird, da es eindeutig in den Dienst der gesamten Nation gestellt wird,
-die verwüsteten Infrastrukturen wiederaufgebaut werden, um die Tätigkeiten im Bereich der Verwaltung, der Wirtschaft, im Gesundheitswesen, im Handel, im Bankenwesen und im Bereich der Schulen und Hochschulen, die praktisch zum Erliegen gekommen sind, wiederaufnehmen zu können,
-den dringenden Forderungen der Behörden des Landes nach Entsendung von Fachkräften in die obengenannten Bereiche rasch entsprochen wird;
3.unterstützt die Pläne der Nichtregierungsorganisationen für den Wiederaufbau des Landes und die Erleichterung der - mit bestimmten Garantien verbundenen - Rückkehr der Flüchtlinge und Vertriebenen in ihre Herkunftsgebiete;
4.bekräftigt die Notwendigkeit, im Rahmen der Vereinten Nationen ein ständiges Internationales Strafgericht zu schaffen, damit die Schuldigen nicht länger straflos davonkommen;
5.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission, den Mitgliedstaaten, der burundischen Regierung, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und dem Generalsekretär der OAE zu übermitteln.