B4-0251, 0277, 0306 und 0313/94
Entschlie ung zu Angriffen fundamentalistischer Terrorgruppen auf Intellektuelle, Künstler und Journalisten
Das Europäische Parlament,
-unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 16. Dezember 1993 zum Todesurteil gegen Salman Rushdie,
-unter Hinweis auf seine Entschlie ung zum Massaker von Sivas in der Türkei,
A.besorgt über die von fundamentalistischen Gruppen gegen die Romanschriftstellerin Taslima Nasreen ausgesprochenen Drohungen und die gegen sie verhängte "Fatwa",
B.empört darüber, da Ministerien der französischen Regierung der bengalischen Schriftstellerin Taslima Nasreen ursprünglich ein nur für einen Tag gültiges Visum ausgestellt haben,
C.in dem Bewu tsein, da dieser Vorfall lediglich ein Beispiel für zahlreiche Hindernisse ist, die europäische Behörden aufbauen, um öffentliche Unterstützung für Personen zu verhindern, die von Staaten mit fundamentalistischem Regime oder fundamentalistischen Terrorgruppen verfolgt werden,
D.beunruhigt über die Zunahme der Angriffe auf die Meinungs- und Schaffensfreiheit in den Mittelmeer-Anrainerstaaten durch bestimmte fundamentalistische Gruppen, und unter Hinweis darauf, da zu dieser Kette von Anschlägen die Ermordung und Entführung von algerischen Journalisten und Intellektuellen gehören, z.B. von Cheb Hasni, Lunes Matub, Tayeb Bonterfif und Ziane Farrah,
E.empört und bestürzt über den Anschlag auf den ägyptischen Literaturnobelpreisträger Naguib Mafuz,
F.unter Hinweis auf die Gefahr, da dem Terrorismus Vorschub geleistet wird, wenn die EU und ihre Mitgliedstaaten dieses Problem nicht koordiniert angehen,
1.fordert den Rat auf, eine gemeinsame Politik im Hinblick auf die Aufnahme von Personen in der EU zu beschlie en, die vom Terrorismus bedroht sind, sei es von einem durch eine Regierung angestifteten Terrorismus wie im Falle von Salman Rushdie, sei es von religiösen oder politischen Fanatikern, die, wie es bei Taslima Nasreen der Fall ist, unabhängig vorgehen oder die Religion als Rechtfertigung für terroristische Akte heranziehen;
2.drängt darauf, da alle gemeinsamen politischen Ma nahmen der EU in dieser Angelegenheit bei der Verteidigung der Freiheit des Denkens und der Meinungsfreiheit sowie bei der Asylgewährung für die Verfolgten von den höchsten Werten der Zivilisation getragen sein müssen;
3.verurteilt von neuem auf das entschiedenste die gegen Taslima Nasreen verhängte Fatwa und bedauert, da kein Mitgliedstaat der EU in der Lage ist, ihr politisches Asyl zu gewähren;
4.verurteilt mit Nachdruck die Haltung der französischen Behörden, die es Taslima Nasreen nicht gestattet haben, sich frei zu bewegen, und fordert die Europäische Union energisch zu doppelter Wachsamkeit und Ma nahmen zum Schutz ihres Lebens und ihres Rechts auf Meinungsfreiheit auf;
5.verurteilt den Anschlag auf Naguib Mafuz auf das schärfste und bringt seine uneingeschränkte Solidarität mit diesem Schriftsteller und mit allen arabischen Intellektuellen zum Ausdruck, die Opfer von Attentaten fundamentalistischer Gruppen geworden sind;
6.ersucht die Regierungen der arabischen Länder des Mittelmeerraums, die Ma nahmen zum Schutz der Ausübung der Meinungsfreiheit und der Freiheit der Kunst aufs äu erste zu verstärken;
7.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten sowie den Regierungen von Algerien, Ägypten, Bangladesch und Schweden zu übermitteln.