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Parlamento Europeo - 27 ottobre 1994
Menschenrechte im Iran

B4-0279/94

Entschlie ung zur Verletzung der Menschenrechte im Iran

Das Europäische Parlament,

A.unter Hinweis auf seine einschlägigen Entschlie ungen zur Verurteilung der Verletzung der Menschenrechte durch die Islamische Republik Iran,

B.bekräftigt, da die Regierungen für Morde und Übergriffe ihrer Agenten gegen Personen auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Staates verantwortlich sind, und zwar auch für die Anstiftung, Billigung und vorsätzliche Vergebung solcher Handlungen,

C.entsetzt über die anhaltende Unterdrückung der Frauen in der Islamischen Republik Iran, und in der Überzeugung, da der Fundamentalismus im Iran den Frauen die Möglichkeit der Emanzipation verweigert,

D.beunruhigt über die ständige und weitverbreitete Inhaftierung und Kontrolle von Menschen, insbesondere von Jungen und Mädchen, weil diese die alten persischen Mehregan-Feste feiern, die Freiheit, Freundschaft und Frieden symbolisieren und die seit über einem Jahrzehnt unter religiösen Vorwänden verboten sind,

E.schockiert über die systematische Unterdrückung der christlichen Minderheit, einschlie lich der jüngsten Ermordung christlicher Geistlicher,

F.tief beunruhigt über die veröffentlichten Berichte über die Folter und Vergewaltigung von Kindern in iranischen Gefängnissen,

G.besorgt über die Unterstützung, welche die Islamische Republik Iran Gewaltma nahmen gewährt, die von fundamentalistischen Gruppen in einer Reihe von Ländern begangen werden,

1.verurteilt die Berichte über die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen in der Islamischen Republik Iran, einschlie lich von Berichten über Hinrichtungen von politischen Gefangenen im Schnellverfahren und Verhaftungen von politischen Dissidenten;

2.verweist auf die Unterdrückung religiöser Minderheiten im Iran, insbesondere auf die Ermordung von drei christlichen Geistlichen im Jahre 1994 durch Regierungsagenten;

3.fordert, da die Regierung der Islamischen Republik Iran es künftig unterlä t, sich an terroristischen Aktionen gegen Iraner im Ausland und Staatsangehörige anderer Staaten zu beteiligen;

4.verurteilt die Anwendung von Gewalt gegen Demonstranten, wenn diese ihr Recht auf Meinungsfreiheit ausüben, wie beispielsweise bei den Demonstrationen in Teheran, Qazvin, und Qaemshahr, wo Hunderte während der Ereignisse oder danach verletzt oder getötet wurden;

5.fordert den Rat auf, die Lage der Menschenrechte im Iran zu untersuchen und ihm Bericht zu erstatten;

6.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten und der iranischen Regierung und dem Nationalen Widerstandsrat des Iran zu übermitteln.

 
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