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Parlamento Europeo - 27 ottobre 1994
Äquatorial-Guinea

B4-0267 und 0314/94

Entschlie ung zur Lage in Äquatorial-Guinea

Das Europäische Parlament,

A.unter Bekräftigung seines Willens, zur Wahrung sowohl der individuellen als auch der kollektiven Menschenrechte beizutragen,

B.in der Überzeugung, da bei der Zusammenarbeit der Union mit Drittländern die Respektierung dieser Rechte seitens der Empfängerländer Voraussetzung sein mu ,

C.unter Berücksichtigung in diesem Zusammenhang der Überlegungen der Paritätischen Versammlung AKP-EU, die diesen Monat in Gabun stattgefunden hat,

D.in der Erwägung, da Äquatorial-Guinea das Vierte Abkommen von Lomé und somit auch Artikel 5 über die Achtung der Menschenrechte und der Demokratie unterzeichnet hat,

E.besorgt über die Hindernisse, die die Regierung Äquatorial-Guineas dem Demokratisierungsproze in den Weg legt,

F.besorgt darüber, da die Regierung in Malabo beständig und systematisch die Menschenrechte verletzt, indem sie die Ausübung der Vereinigungsfreiheit, das Recht auf freie Meinungsäu erung und der Demonstrationsfreiheit behindert, wie einige Einrichtungen und Organisationen wie z.B. Amnesty International beanstandet haben,

G.empört über die Nachricht, da Plácido Micó, José Mecheba und Victoriano Bolekia, die Vertreter der gemeinsamen Oppositionsplattform von Äquatorial-Guinea, die an den Arbeiten der Paritätischen Versammlung teilgenommen hatten, bei ihrer Rückkehr in ihr Land ungerechtfertigterweise festgenommen wurden,

1.verurteilt mit Nachdruck die illegale Festnahme von Plácido Micó, José Mecheba und Victoriano Bolekia und betrachtet sie als einen Versto gegen das freie und ordnungsgemä e Funktionieren der Paritätischen Versammlung AKP-EU;

2.weist die Regierung des Präsidenten Obiang darauf hin, da den am Rundtischgespräch mit der Opposition und den Geberländern im vergangenen Juni eingegangenen Verpflichtungen nachgekommen werden mu ;

3.fordert die Einhaltung der Empfehlungen des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen;

4.fordert die Einstellung der repressiven Ma nahmen gegen führende Politiker und Aktivisten der Parteien der demokratischen Opposition;

5.fordert die Regierung von Äquatorial-Guinea auf, die Menschenrechte strikt einzuhalten und demokratische und rechtstaatliche Einrichtungen aufzubauen;

6.ersucht den Rat und die Kommission, bei der Regierung in Malabo darauf zu drängen, in diese Richtung zu handeln, und bei der Zusammenarbeit mit Äquatorial-Guinea entsprechende Vorsorgema nahmen zu ergreifen, solange die Regierung dieses Landes ihre autoritäre Haltung nicht aufgibt;

7.fordert die Einhaltung der früheren Entschlie ungen des Europäischen Parlaments zu Äquatorial-Guinea;

8.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung der Kommission und dem Rat, der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen, der gemeinsamen Oppositionsplattform von Äquatorial-Guinea und der Regierung dieses Landes sowie den Unterzeichnerstaaten des Abkommens von Lomé zu übermitteln.

 
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