B4-0247 und 0317/94
Entschlie ung zum Austreten von Rohöl bei der Havarie des Tankers Cercal im Norden Portugals
Das Europäische Parlament,
-unter Hinweis auf seine früheren Entschlie ungen zum Thema der Meeresverschmutzung,
A.in der Erwägung, da die Ozeane bei der Erhaltung des ökologischen Gleichgewichts eine wesentliche Rolle spielen und eine entscheidende Quelle des Reichtums und der Entwicklung für zahlreiche Regionen sind,
B.in Erwägung der Ölpest, die am 2. Oktober 1994 durch das Auslaufen von rund 1000 Tonnen Rohöl aus dem Tanker Cercal, der im Hafen von Leix es an die Felsen gesto en ist, verursacht wurde,
C.in der Erwägung, da Leix es der grö te Hafen Nordportugals ist, über den die meisten Exporte und Importe laufen,
D.in der Erwägung, da vor der portugiesischen Küste täglich 400 Schiffe verkehren, worunter sich einige Öltanker befinden,
E.in der Erwägung, da die portugiesische Küste eine hochgefährdete Zone ist, und es in Zukunft zu noch schwereren Unfällen als diesmal kommen kann,
F.in der Erwägung, da durch dieses Auslaufen mehrere Ölteppiche entstanden, die die Nordküste Portugals erreichten, von Esposende (der nördlichste Ort), Póvoa do Varzim, Vila do Conde, Matasinhos, Porto, Vila Nova de Gaia bis Espinho (der südlichste Ort), wodurch zahlreiche Strände verschmutzt und die Seefauna und -flora beeinträchtigt und vernichtet wurde, wobei noch nicht bekannt ist, welcher Schaden dabei für die regionale Wirtschaft entsteht, da die Reinigungsarbeiten noch andauern,
G.in der Erwägung, da einer der Gründe für den Unfall darin liegt, da die Schiffe weiterhin nicht mit doppelwandigem Rumpf ausgestattet zu werden brauchen, insbesondere diejenigen, die für das ökologische Gleichgewicht gefährliche Güter befördern,
H.in der Erwägung, da es keinen Rechtsrahmen gibt, der die portugiesische Küste schützt, und da besondere Ma nahmen zum Schutz der gefährdetsten Küstenregionen getroffen werden müssen,
I.in Erwägung der Rolle der Internationalen Seefahrtsorganisation (IMO) im Hinblick auf die Sicherheit auf See und die Verhütung von Meeresverschmutzungen,
1.fordert die Kommission auf, Ursache und Umweltfolgen dieser Katastrophe zu prüfen und Ermittlungen über die Anfälligkeit der portugiesischen Küste anzustellen;
2.fordert die Kommission auf, die erforderlichen grundsätzlichen Ma nahmen zu treffen, damit derartige Unfälle verhütet werden können, und zwar indem angemessene Rechtsvorschriften ausgearbeitet und angewandt werden;
3.ersucht die Kommission, aus den für Katastrophenfälle vorgesehenen Mitteln einen Teil bereitzustellen, um der betroffenen Zone zu helfen;
4.fordert die Kommission auf, konkrete Initiativen zur Verbesserung der Sicherheit im Seeverkehr einzuleiten;
5.fordert die Kommission auf, kurzfristig Ma nahmen zum besonderen Schutz der Küstengebiete zu treffen, die wegen des regen Schiffsverkehrs am stärksten gefährdet sind;
6.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission, der Regierung Portugals und den betreffenden Gemeinden zu übermitteln.