B4-0272, 0282, 0289 und 0318/94
Entschlie ung zu den Überschwemmungen in Griechenland
Das Europäische Parlament,
A.unter Hinweis auf die in Griechenland und vor allem in der attischen Ebene durch die sintflutartigen Regenfälle verursachten Zerstörungen apokalyptischen Ausma es; unter Hinweis darauf, da bei dem Unwetter 14 Menschen den Tod fanden und viele Familien obdachlos wurden,
B.unter Hinweis auf die katastrophalen Folgen der Überschwemmungen für die wirtschaftlichen, gewerblichen und sozialen Strukturen der betroffenen Gebiete (Attika, Böotien, Korinth, Fthiotis, Thessalien, Saloniki und Dodekanes),
C.unter Hinweis darauf, da die Infrastrukturen in Athen und anderen städtischen Ballungsgebieten schwer beschädigt und gleichzeitig 30% der Anbauflächen in der thessalischen Ebene überschwemmt wurden; ferner unter Hinweis darauf, da im Gebiet von Trikala und Karditsa über 10.000 Hektar landwirtschaftliche Anbaufläche - vor allem Baumwollfelder - von den Fluten überschwemmt wurden, so da die landwirtschaftliche Erzeugung gro e Schäden davongetragen hat,
D.unter Hinweis darauf, da die Wirtschaftstätigkeit und die Produktion infolge der entstandenen Schäden in weiten Teilen der griechischen Hauptstadt zum Erliegen gekommen sind, was vor allem zu Lasten der kleinen und mittleren Unternehmen geht und mit weitreichenden sozialen Auswirkungen verbunden ist; unter Hinweis darauf, da auch Rundfunksender und Presseorgane ihren Betrieb aufgrund der an den Anlagen verursachten Schäden einstellen mu ten, was unter anderem zur Folge hatte, da die Meinungsvielfalt und die Informationsfreiheit ernsthaft beeinträchtigt wurden,
E.unter Hinweis auf die Notwendigkeit eines unverzüglichen Vorgehens, um die verursachten Schäden und die aufgetretenen Probleme so zügig wie möglich zu bewältigen,
1.bekundet den von der Katastrophe Heimgesuchten und ihren Familienangehörigen sein tiefes Mitgefühl und seine Solidarität;
2.fordert die Kommission auf, mit der griechischen Regierung bei der Gewährung von Schadensersatz und der Bereitstellung der notwendigen Beihilfen zusammenzuarbeiten;
3.fordert die Kommission auf, unverzüglich und wirksam dazu beizutragen, da die Schäden behoben werden und die Obdachlosen zügig eine Soforthilfe erhalten, damit sich die Situation wieder normalisiert und Wirtschaftstätigkeit und Produktion,die in den Städten und den ländlichen Gebieten zum Erliegen gekommen sind, wiederaufgenommen werden können;
4.fordert die Kommission auf, mit den zuständigen kommunalen Behörden zusammenzuarbeiten, um zu gewährleisten, da Abhilfe geschaffen wird und präventive Ma nahmen getroffen werden;
5.fordert die Kommission auf, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um zu gewährleisten, da kleine und mittlere Unternehmen eine Soforthilfe erhalten und die geschädigten Medienunternehmen ihre Tätigkeit wiederaufnehmen können;
6.fordert die Kommission auf, eine Untersuchung über die notwendigen Ma nahmen im Bereich des Zivilschutzes im Falle von Überschwemmungen und die auf europäischer Ebene zu schaffenden Infrastrukturen einzuleiten und gleichzeitig Vorschläge zu unterbreiten, die auf den Schutz insbesondere der Ballungszentren vor der Gefahr einer Überflutung, die Wiederaufforstung von Berggebieten, die Wiederherstellung der natürlichen Wasserläufe und die Modernisierung der Infrastrukturen ausgerichtet sind;
7.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung der Kommission, dem Rat, der griechischen Regierung und den kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften in den betroffenen Regionen zu übermitteln.