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Parlamento Europeo - 27 ottobre 1994
Bekämpfung der Ausgrenzung

B4-0237, 0238, 0239 und 0245/94

Entschlie ung zu einem Aktionsprogramm zur Bekämpfung der Ausgrenzung und zur Förderung der Solidarität: ein neues Programm zur Unterstützung und Anregung der Innovation (1994-1999)

Das Europäische Parlament,

-in Kenntnis des Beschlusses des Rates 85/8/EWG vom 19. Dezember 1984 über gezielte Ma nahmen zur Bekämpfung der Armut,

-in Kenntnis des Beschlusses des Rates 85/457/EWG vom 18. Juli 1989 über ein mittelfristiges Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur wirtschaftlichen und sozialen Eingliederung der in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht benachteiligten Personengruppen,

-in Kenntnis der Entschlie ung des Rates und der im Rat vereinigten Minister für Sozialfragen vom 29. September 1989 über die Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung,

-in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 23. Dezember 1992 "Auf dem Weg zur europäischen Solidargemeinschaft: den Kampf gegen die soziale Ausgrenzung intensivieren, die Eingliederung fördern" (KOM(92)0542),

-unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 13. Juli 1993 zur Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung in der Europäischen Gemeinschaft,

-in Kenntnis des Vorschlags der Kommission für ein mittelfristiges Aktionsprogramm zur Bekämpfung der Ausgrenzung und zur Förderung der Solidarität (1994-1999) (KOM(93)0435), und unter Hinweis auf die zu diesem Zweck vorgeschlagene Verdoppelung der Mittel,

-unter Hinweis auf seine Stellungnahme vom 24. Februar 1994 zum Vorschlag für einen Beschlu des Rates über die Annahme eines mittelfristigen Aktionsprogramms zur Bekämpfung der Ausgrenzung und zur Förderung der Solidarität sowie seine Entschlie ung vom 24. Februar 1994 zur Armut der Frauen in Europa,

-unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 3. Mai 1994 zum Grünbuch mit dem Titel "Europäische Sozialpolitik - Optionen für die Union",

-in Kenntnis von Artikel 1 des Abkommens über die Sozialpolitik im Anhang zum EU-Vertrag: "Die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten haben folgende Ziele: die Förderung der Beschäftigung, die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, einen angemessenen sozialen Schutz, den sozialen Dialog, die Entwicklung des Arbeitskräftepotentials im Hinblick auf ein dauerhaft hohes Beschäftigungsniveau und die Bekämpfung von Ausgrenzungen.",

A.in der Erwägung, da den Schätzungen der Kommission zufolge etwa 50 Millionen Menschen in der Gemeinschaft unterhalb der Armutsgrenze von 50% des durchschnittlichen (Pro-Kopf-)Einkommens der Mitgliedstaaten leben und da die Betroffenen an den Rand der Gesellschaft gedrängt oder ganz ausgegrenzt werden,

B.unter Hinweis darauf, da die Zahl der Obdachlosen den von der Europäischen Föderation der nationalen Obdachlosenorganisationen (FEANTSA) durchgeführten Untersuchungen zufolge bei über 5 Millionen (d.h. 1,5% der Gesamtbevölkerung) liegt und 70% der Obdachlosen noch keine 40 Jahre alt sind,

C.unter Hinweis darauf, da die Kommission aufgrund des Ratsbeschlusses 89/457/EWG zur Durchführung eines spezifischen Aktionsprogramms zur wirtschaftlichen und sozialen Eingliederung der in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht benachteiligten Personengruppen ermächtigt wurde und da dieses Programm am 30. Juni 1994 auslaufen sollte,

D.unter Hinweis darauf, da die auf gemeinschaftlicher und auf nationaler Ebene zur Beseitigung von Armut und sozialer Ausgrenzung sowie zur Verringerung der Zahl der in Not lebenden Menschen bereitgestellten Mittel weiterhin unzureichend sind,

E.in der Erwägung, da Armut und soziale Ausgrenzung nicht nur Sache der Sozialpolitik sind, sondern da wirtschaftspolitische Ma nahmen ausgearbeitet werden müssen, um zu verhindern, da sich die beiden Phänomene weiter ausbreiten,

F.in der Erwägung, da die soziale Ausgrenzung in allen Mitgliedstaaten infolge der Rezession und der von den Mitgliedstaaten praktizierten Politik weiter zunimmt, und da dadurch vor allem Frauen und Kinder in soziale Randstellungen abgedrängt werden,

G.unter Hinweis darauf, da Armut und soziale Ausgrenzung einen unvertretbaren Versto gegen die Menschenwürde und eine gravierende Verletzung der Menschenrechte darstellen,

H.unter Hinweis darauf, da am 7. Oktober 1994 - dem von den Vereinten Nationen verkündeten Internationalen Tag zur Überwindung extremer Armut - ein Aufruf dazu erging, den Kampf gegen die Armut zu intensivieren,

1.fordert den Rat auf, seine Verantwortung für die Verwirklichung der im Unionsvertrag sowie in den einschlägigen Beschlüssen, Entschlie ungen und Empfehlungen verankerten Grundsätze wahrzunehmen, damit die soziale Dimension des Binnenmarktes konkret Gestalt annimmt;

2.erinnert den Rat an die Entschlie ung des Europäischen Parlaments vom 28. Oktober 1993 zur sozialen Ausgrenzung, in der er aufgefordert wurde, einen Vorschlag zur Eindämmung der wachsenden Zahl von benachteiligten Menschen in unserer Gesellschaft zu unterbreiten;

3.bedauert, da die deutsche Präsidentschaft es nicht für erforderlich hielt, das IV. Programm zur Bekämpfung der Armut auf die Tagesordnung der Tagung des Rates vom 22. September 1994 zu setzen, so da die Erörterung dieses wichtigen Themas nicht vorangekommen ist;

4.fordert den Rat in einer Zeit, in der in unserer Gesellschaft gro e Not herrscht, auf, die vom Parlament im Zusammenhang mit dem Haushaltsplan beschlossene Aufstockung der Mittel zur Bekämpfung der Armut zu bewilligen, damit das Programm zur Bekämpfung der Armut zügig und mit einem angemessenen Finanzrahmen verabschiedet werden kann,

5.weist nachdrücklich darauf hin, da die vorgeschlagene Verdoppelung der Mittel für das IV. Europäische Programm zur Bekämpfung der Armut das absolute Mindesterfordernis zur Förderung dieser Politik darstellt,und betont, da damit das Problem der mehr als 50 Millionen in Armut lebenden Menschen noch nicht einmal ansatzweise gelöst werden kann;

6.bedauert, da die Präsidentschaft das Argument der Subsidiarität als Grund dafür angeführt hat, da das Problem der Bekämpfung der Armut nicht auf europäischer Ebene in Angriff genommen wird, und weist darauf hin, da in dem neuen IV. Programm zur Bekämpfung der Armut Ma nahmen auf lokaler, regionaler, nationaler und gemeinschaftlicher Ebene vorgesehen sind;

7.ist der Ansicht, da die Aufgabe des Aktionsprogramms ein überaus negatives Signal hinsichtlich des Willens der Mitgliedstaaten wäre, ein solidarischeres Europa zu errichten;

8.betont ferner die Notwendigkeit, unverzüglich einen Beschlu zu fassen, um zu verhindern, da die während früherer Programme gewonnenen Erfahrungen verloren gehen;

9.fordert den Rat nachdrücklich auf, diese Frage auf die Tagesordnung der Tagung der Minister für soziale Angelegenheiten im Dezember 1994 zu setzen und bis dahin eine Einigung zwischen den Vertretern des Rates über die Annahme dieses Programms anzustreben;

10.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission, den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten, dem Wirtschafts- und Sozialausschu , dem Ausschu der Regionen und den Sozialpartnern zu übermitteln.

 
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