B4-0242/94
Entschlie ung zum Bereich Energie des Programms POSEIMA
Das Europäische Parlament,
A.in der Erwägung, da die autonomen Regionen Madeira und Azoren durch ihre Insel- und Randlage geprägt werden, wobei ihre geographische Lage zu erheblichen Ungleichgewichten betreffend ihre sozioökonomische Entwicklung führt,
B.unter Hinweis auf den Erfolg der Programme POSEI betreffend eine Verbesserung der Lebensbedingungen der weitabgelegenen Regionen und ihren ergänzenden und zusätzlichen Charakter zur Anwendung der gemeinschaftlichen Förderkonzepte und anderen Politiken der Europäischen Union,
C.in der Erwägung, da das 1991 beschlossene Programm POSEIMA einen Bereich Energie beinhaltet, wofür Gemeinschaftsbeihilfen für einen Zeitraum von drei Jahren als Ausgleich für Mehraufwendungen durch den Seetransport von Erdölerzeugnissen vorgesehen sind,
D.unter Hinweis darauf, da nach Ablauf dieser drei Jahre die Kommission eine Beurteilung der Ma nahme und eine erneute Prüfung der Lage vornehmen sollte, was bisher noch nicht geschehen ist,
E.in der Erwägung, da diese Beihilfe nur dann gewährt wird, wenn die Empfängerregionen mindestens 50% des Betrags für Energiesparprogramme verwenden,
F.unter Hinweis darauf, da die Inseln, die Anspruch auf diese Beihilfe haben, keinerlei Zugang zu europäischen Energiebeförderungsnetzen haben,
1.fordert die Kommission nachdrücklich auf, die im Bereich Energie des Programms POSEIMA vorgesehene Beurteilung zu veröffentlichen, um die Weiterverfolgung dieses Bereichs des genannten Programms zu ermöglichen;
2.macht die Kommission - sowie den Rat - darauf aufmerksam, da dieses Ausbleiben einer Beurteilung zu gegebener Zeit Probleme betreffend das Haushaltsverfahren mit sich bringen könnte, um so mehr, als in den drei vergangenen Jahren die Haushaltslösungen für diese Finanzhilfe immer unterschiedlich ausfielen, weil es Konflikte über Verfahren und Kompetenzen innerhalb der Institutionen der Europäischen Union gab;
3.ist der Auffassung, da vor allem diese Regionen nicht unter einer institutionellen Störung der Europäischen Union leiden dürfen;
4.unterstreicht, wie wichtig es ist, auf der Ebene der Europäischen Union gezielte und flexible Politiken mit modulierten und spezifischen Programmen durchzuführen, die an die ultraperiphere Lage dieser beiden Regionen und an andere Regionen angepa t sind, die ähnlichen ständigen Behinderungen ausgesetzt sind;
5.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten sowie den regionalen Regierungen von Madeira und den Azoren zu übermitteln.