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Parlamento Europeo - 17 novembre 1994
Lage in Bosnien-Herzegowina

B4-0423, 0425, 0426 und 0428/94

Entschlie ung zur Lage in Bosnien-Herzegowina

Das Europäische Parlament,

-in Kenntnis seiner Empfehlung an den Rat vom 17. November 1994 zur Lage in Bosnien-Herzegowina,

A.in der Erwägung, da die Vereinigten Staaten einseitig beschlossen haben, sich von der Aktion zur Durchsetzung des Waffenembargos gegenüber Bosnien-Herzegowina zurückzuziehen, eine Geste, die den Ernst der derzeitigen Situation unterstreicht und eine Wende in dem Konflikt bedeutet,

B.unter Hinweis auf die Tagung des Ministerrats der Westeuropäischen Union vom 14. November 1994,

C.in Anbetracht der Entscheidungen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und der NATO über die Verhängung und Überwachung des Embargos gegen die Staaten des ehemaligen Jugoslawien,

D.unter Hinweis auf die Gefahren für die UNPROFOR (die UN-Schutztruppe) und in der Befürchtung, da diese Gefahren noch zunehmen werden,

E.unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen, in der das Recht der Mitgliedstaaten auf Selbstverteidigung verankert ist,

F.unter Hinweis auf seine früheren Entschlie ungen zur Lage in Bosnien-Herzegowina und zur Lage der Deserteure des ehemaligen Jugoslawien und den Umstand, da es in bestimmten Mitgliedstaaten und künftigen Mitgliedstaaten hier ein akutes Problem gibt;

1.ist der Meinung, da trotz aller Enttäuschungen über die Wirkungslosigkeit der Vereinten Nationen die Beschlüsse des Sicherheitsrats und der Vollversammlung respektiert werden müssen;

2.fordert die westlichen Staaten und insbesondere die Europäische Union und die Vereinigten Staaten auf, gemeinsame Lösungen für die verschiedenen Konflikte auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien zu finden, um Menschenleben unter der bosnischen Bevölkerung zu retten;

3.besteht darauf, da Ma nahmen getroffen werden müssen, um zu verhindern, da die UNPROFOR-Truppen unnötig gefährdet werden;

4.besteht darauf, da der Rat bei der Westeuropäischen Union darauf drängt, da ein intensiver Dialog im Rahmen der NATO mit der US-Regierung über die neue Lage eingeleitet wird;

5.legt der EU und ihren Mitgliedstaaten dringend nahe, alles daran zu setzen, um im atlantischen Bündnis eine Einigung darüber herbeizuführen, wie der Aggression gegen Bosnien-Herzegowina Einhalt zu gebieten ist, und um die Achtung der Grundsätze der UN-Charta und der Pariser Charta für ein neues Europa durchzusetzen;

6.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung der Kommission, dem Rat, den Regierungen von Bosnien-Herzegowina und den USA und den Generalsekretären der KSZE, der NATO, der WEU und der UNO zu übermitteln.

 
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