B4-0345, 0356, 0375, 0381, 0383, 0398, 0408 und 0409/94
Entschlie ung zur Ölkatastrophe in Nordru land
Das Europäische Parlament,
A.unter Hinweis auf den Umfang der Verschmutzung durch die Einleitung von Ölabfällen in die Flüsse im Nordural mit ihren erheblichen Auswirkungen auf das Ökosystem nicht nur in der Russischen Föderation, sondern auch in der Barentssee und in Westeuropa,
B.unter Hinweis darauf, da diese Flüsse, insbesondere die Petschora, die in die Barentsee münden, für die Bevölkerung der arktischen Region Ru lands im Hinblick auf die Wasser- und Nahrungsmittelversorgung sowie für ihre wirtschaftliche Existenz von ausschlaggebender Bedeutung sind,
C.unter Hinweis darauf, da diese Verschmutzung schon seit zehn Jahren erfolgt, wobei durch zahlreiche Unfälle die Umwelt einer ganzen Region schwer geschädigt wurde, und da das Problem im kommenden Frühling sich noch erheblich verschlimmern wird,
D.unter Hinweis darauf, da Informationen über dieses Auslaufen von Öl von den Verantwortlichen der Ölgesellschaft sowie von Beamten der russischen Regierung zurückgehalten und - nachdem unabhängige Umweltorganisationen die Einzelheiten öffentlich bekanntmachten - extrem bagatellisiert wurden,
E.unter Hinweis darauf, da dieses Auslaufen von Öl nur eine der zahlreichen Umweltkatastrophen ist, die das Territorium der früheren Sowjetunion bedrohen,
F.in der Erwägung, da die Europäische Union und die möglichen drei neuen nordischen Mitgliedstaaten einer ständig wachsenden direkten Gefahr einer Umweltkatastrophe aufgrund der Krise in den Atomanlagen der ehemaligen Sowjetunion ausgesetzt sind, und da der nukleare Abfall sowohl zivilen als auch militärischen Ursprungs ist,
G.unter Hinweis auf die Rolle, die die norwegische Umweltstiftung "Bellona" im Rahmen ihrer Berichte "Quellen radioaktiver Verseuchung in den Gebieten von Murmansk und Archangelsk" übernommen hat, und auf deren erfolgreiche Initiative zur Sicherung des gesunkenen Atom-U-Boots Konsomolet,
H.unter Hinweis auf den Besuch von Kommissionsmitglied Paleokrassas am 17. Oktober 1994 in den Nuklearabfallagern auf der Halbinsel Kola,
I.unter Hinweis darauf, da das Parlament immer wieder gefordert hat, da die Befugnisse des Internationalen Gerichtshofs (in Den Haag) im Umweltbereich erweitert werden,
J.unter Hinweis darauf, da die Reaktoranlage von Tschernobyl noch immer eine schwere Bedrohung der Umwelt und der Menschen sowohl innerhalb als auch au erhalb der Grenzen der Ukraine darstellt,
1.fordert den Rat und die Kommission auf, zusammen mit weiteren Staaten der Völkergemeinschaft die ukrainischen Behörden weiterhin in ihrer Aufgabe zu unterstützen, der Quelle massiver nuklearer Verseuchung, die die Nuklearanlage Tschernobyl im derzeitigen Zustand darstellt, ein Ende zu setzen;
2.prangert das zögernde Vorgehen und das Verschweigen der Wahrheit seitens der russischen Behörden an, die die Katastrophe bagatellisiert haben, während die Ölkatastrophen, die schon seit letzten Februar vorgefallen sind und nach Schätzungen tausende Tonnen Öl freigesetzt haben, sowohl die Barentssee als auch das Nordpolarmeer bedrohen;
3.fordert die Behörden der Russischen Föderation auf, unverzüglich eine Untersuchung über den Umfang der Umweltschäden infolge dieses Ölaustritts einzuleiten und ein Vollprogramm zur restlosen Beseitigung dieser Schäden vorzulegen;
4.äu ert die Auffassung, da die Europäische Union ihr möglichstes tun mu , um eine weitere Eskalation dieser Ölkatastrophe zu verhindern, und da die in dieser Region operierenden westlichen Ölgesellschaften die Fortsetzung ihres unverantwortlichen Umweltverhaltens aufgeben und vielmehr zu einer möglichst weitgehenden Schadensminderung beitragen müssen, unter anderem durch die Verabschiedung eines Umwelt-Verhaltenskodex;
5.betont, da sich seine Position erneut als zutreffend erwiesen hat, da nämlich Mitteln für den Umweltschutz im Rahmen der Programme PHARE und TACIS Vorrang zu geben ist;
6.fordert die Einführung eines internationalen Programms zur Bekämpfung der Umweltkatastrophen auf dem Territorium der früheren Sowjetunion und besteht darauf, da der für den Umweltschutz vorgesehene Teil des TACIS-Programms erheblich aufgestockt wird;
7.fordert die Kommission angesichts der geleisteten europäischen technischen und finanziellen Hilfe auf, sich in Zusammenarbeit mit den russischen Behörden an der Kontrolle des Baus der neuen Pipeline in derselben Region zu beteiligen, um sicherzustellen, da dies nicht mit schadhaftem Material geschieht, wie sich offensichtlich schon in der Anfangsphase gezeigt hat;
8.fordert die Kommission deshalb auf, finanzielle Hilfe für die Entsorgung der Böden und den Erwerb neuer Materialien zu leisten sowie zum Erwerb von Techniken zur Entschwefelung des Erdöls beizutragen, da das Erdöl dieser Region einen au ergewöhnlich hohen Schwefelanteil aufweist, und zwar unter der Voraussetzung, da diese Aktionen in Zusammenarbeit mit vertrauenswürdigen Organisationen und in voller Transparenz erfolgen;
9.betont im Hinblick auf die nukleare Bedrohung auf der Halbinsel Kola die Notwendigkeit, da sich die Europäische Union mit dieser Frage im Dringlichkeitsverfahren beschäftigt und eine Politik verfolgt, die dieser unmittelbaren nuklearen Bedrohung der arktischen Fischereigewässer und der Bewohner Nordeuropas entgegenwirken kann;
10.fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, mittels finanzieller und technischer Unterstützung alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die Gefahr einer atomaren Katastrophe zu beseitigen, und zwar durch die Verabschiedung von Sofortma nahmen, um das gesamte Problem zu prüfen, eine Bewertung vorzulegen, Pilotprojekte vorzuschlagen und umgehend mit der Beseitigung der nuklearen Bedrohung und der Behebung der bereits verursachten Schäden zu beginnen; betont ferner die Notwendigkeit, eine effiziente Nutzung der Energie und die Verwendung erneuerbarer Energiequellen zu fördern;
11.fordert die Kommission auf, zu diesem Zweck eine spezifische Kooperations-Task-force zwischen den G24-Ländern, der EBWE und der IAEO einzurichten;
12.fordert, da alle Tätigkeiten, an denen die Mitgliedstaaten in der Arktis beteiligt sind, nach ihren Auswirkungen auf die Umwelt neu bewertet werden;
13.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung der Kommission, dem Rat, den russischen Behörden und denen der Republik Komi sowie den Regierungen Norwegens, Schwedens und Finnlands zu übermitteln.