B4-0410/94
Entschlie ung zur anstehenden Umweltkatastrophe wegen Einsatzes zyankalihaltiger chemischer Stoffe beim Goldabbau nahe Pergamon und Edremit in der Türkei durch Unternehmen aus der Union
Das Europäische Parlament,
-in Kenntnis der Richtlinie 91/689/EWG des Rates über gefährliche Abfälle,
A.unter Hinweis darauf, da die Firmen "Eurogold" und "Tüprag" in der Bucht von Edremit und in der Nähe der Stadt Pergamon Gold abzubauen beabsichtigen und dafür die notwendigen Bergbaugenehmigungen bereits erhalten, umliegende Olivenhaine gekauft haben und in Kürze die Abbauarbeiten aufnehmen werden,
B.unter Hinweis darauf, da die "Internationale Menschenrechtsorganisation für das Recht sich zu ernähren" (FINA) zu einer Sofortma nahme aufgerufen hat, um die drohende Zerstörung der Region Edremit durch Goldabbau zu verhindern,
C.unter Hinweis darauf, da diese Firmen zur Gewinnung der geschätzten Reserven von 7 Tonnen Gold und 15 Tonnen Silber, 22,3 Hektar Olivenhaine und Wald zerstören sowie 1,56 Millionen Kubikmeter Gestein mit Natriumcyanid (NaCN) - einer der giftigsten Substanzen überhaupt und verwandt mit Zyankali - behandelt werden,
D.unter Hinweis darauf, da das cyanidhaltige Gestein ca. 5 km von der Küste entfernt ohne jede Entsorgung offen gelagert werden soll und der sandige Boden die cyanidhaltige Flüssigkeit sofort ins Grundwasser leiten würde und die Gesundheit von nahezu einer Million Menschen gefährdet wäre,
E.in der Erwägung, da ca. 10 Millionen Olivenbäume, angrenzende Orangenplantagen und Wälder und damit die Lebensgrundlagen der Bevölkerung gefährdet sind,
F.unter Hinweis darauf, da die Bevölkerung von Bergama, Küçükdere und dem betroffenen Gebiet einschlie lich der nahen griechischen Insel Lesbos sich gegen den Goldabbau ausgesprochen und der türkische Umweltminister Bedenken angemeldet hat,
G.unter Hinweis darauf, da die vorgesehene Erzgewinnung durch Cyanideinsatz in den Mitgliedstaaten der Union nicht vorkommt und der industrielle Einsatz cyanidischer Bäder in den Mitgliedstaaten nur in Ausnahmefällen erlaubt wird und Cyanide ohne Einsatz von Natriumhypochlorit entgiftet werden müssen,
H.unter Hinweis darauf, da die Dresdner Bank, einer der Hauptfinanziers der beiden Projekte, Unterzeichner der UNEP-Erklärung (United Nations Environment Program) ist und sich dem Umweltschutz und der Anwendung von gleichen Ma stäben im In- und Ausland verpflichtet hat,
1.fordert die türkische Regierung auf, die Verwendung von cyanidhaltigen Stoffen im Bergbau zu verbieten und die Zerstörung von wertvollen Regionen mit ihren Jahrhunderte alten Kulturpflanzen und Wäldern zu unterbinden;
2.weist auf die Verpflichtung der Mitgliedstaaten und der Türkei hin, das Mittelmeer und die historischen Stätten zu schützen;
3.fordert die Mitgliedstaaten, insbesondere die Bundesrepublik Deutschland, auf, den Einsatz des (auch historisch belasteten) Giftstoffes Cyanid durch deutsche Firmen, der gravierende ökologische und gesundheitliche Schäden für eine ganze Region zur Folge haben wird, zu verbieten und die deutschen Firmen und Banken zu verpflichten, die Normen der Bundesrepublik und der Union auch au erhalb der EU einzuhalten;
4.fordert die Kommission auf, die ökologischen Folgen des geplanten Erzabbaus durch den Einsatz von cyanidhaltigen Stoffen für die Region Pergamon-Edremit, die Insel Lesbos sowie für das Ägäische und Mittelmeer zu untersuchen, und fordert gleichzeitig die Kommission wie auch die Mitgliedstaaten auf, Ma nahmen zu ergreifen, um die bevorstehende ökologische Katastrophe zu verhindern;
5.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Regierung der Türkei zu übermitteln.