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Parlamento Europeo - 17 novembre 1994
Angola

B4-0365, 0366, 0376, 0393, 0394, 0400 und 0412/94

Entschlie ung zum Konflikt in Angola

Das Europäische Parlament,

A.unter Hinweis auf seine früheren Entschlie ungen zur Notwendigkeit, eine friedliche Konfliktlösung in Angola zu erreichen,

B.im Bewu tsein des gro en Leids, der enormen Zerstörungen und der vielen Toten infolge des langjährigen Bürgerkriegs,

C.im Vertrauen darauf, da die in Lusaka in Anwesenheit von UN-Vertretern erzielten Vereinbarungen zu einer friedlichen Lösung führen werden, die der UNITA eine Reihe von Schlüsselstellungen zusichert,

D.im Bedauern über das Wiederaufflammen der heftigen Kämpfe trotz des Friedensabkommens, das Präsident Dos Santos und Savimbi nach fast einjährigen Verhandlungen in Lusaka paraphiert haben,

E.unter Würdigung des entschiedenen Eintretens der Länder der Troika, der südafrikanischen Frontstaaten und der OAU für einen erfolgreichen Abschlu des Friedensprozesses,

F.in der Erwägung, da auf das Ende des Krieges eine Phase der politischen Versöhnung und Neuorientierung folgen mu , für die die Ergebnisse von freien und nicht manipulierten Wahlen feste politische Grundlagen liefern werden,

1.fordert die Regierung Angolas und die UNITA zu einem unverzüglichen Waffenstillstand im ganzen Land und zur Unterzeichnung des Abkommens auf; fordert alle anderen Parteien, die Einflu auf die Situation nehmen können, auf, die grö tmöglichen Anstrengungen zu unternehmen, um zu gewährleisten, da der Waffenstillstand vollständig eingehalten, das Vertrauen wiederhergestellt und die erzielte Vereinbarung unterzeichnet und ausnahmslos respektiert werden und da alle Waffen unter die Kontrolle der Vereinten Nationen gestellt werden;

2.fordert die Vereinten Nationen auf, ihre Anwesenheit aufrechtzuerhalten und ihre Vermittlungsbemühungen fortzusetzen, bis der Friede umfassend wiederhergestellt und gesichert ist; appelliert an die UNO-Mitgliedstaaten, insbesondere die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, jeglichem Antrag der UN auf Hilfe bei der Bereitstellung friedenserhaltender Kräfte oder auf sonstige ergänzende oder logistische Unterstützung stattzugeben, um die Durchführung des Abkommens zu erleichtern;

3.fordert, für die Sicherheit aller Personen, die sich anlä lich der Unterzeichnung des Abkommens nach Lusaka begeben, zu sorgen;

4.fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, alle Arten der humanitären und Soforthilfe (einschlie lich der Lagerung und Verteilung von Saatgut) aufzustocken, die erforderlich sind, um das Leiden zu lindern und die ernsten Probleme der angolanischen Bevölkerung zu lösen, insbesondere durch die NRO, deren Sicherheit gewährleistet werden mu ;

5.fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen der Europäischen Union und der Vereinten Nationen Anstrengungen zu unternehmen, um eine ausreichende Zahl von Beobachtern zu entsenden und auch um technische Hilfe zu gewähren, um die durch den Krieg zerstörte administrative und ökonomische Infrastruktur wiederaufzubauen;

6.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission, der Regierung Angolas, der UNITA, der UNO, der OAU, der SADCC sowie den Regierungen der USA, Ru lands und Portugals zu übermitteln.

 
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