B4-0351, 0359 und 0373/94
Entschlie ung zur Schaffung eines Internationalen Strafgerichtshofs
Das Europäische Parlament,
A.unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 21. April 1994 zur Errichtung eines Internationalen Strafgerichtshofes, in welcher u.a. in den Ziffern 13-16 gefordert wird, da sich die Union in allen internationalen Gremien dafür stark macht - und ausdrücklich der Wunsch des Parlaments formuliert wurde - noch im Jahre 1994 die Generalversammlung der Vereinten Nationen damit zu befassen,
B.unter Hinweis darauf, da die Internationale Rechtskommission (ILC) auf ihrer 46. Tagung den Text eines Satzungsentwurfs angenommen und der 49. Generalversammlung der Vereinten Nationen empfohlen hat, sich über ein Abkommen zur Einsetzung eines Internationalen Strafgerichtshofs abzuschlie en,
C.ferner in dem Bewu tsein, da die Vertreter der Europäischen Union in der Debatte im 6. Ausschu der Generalversammlung der Vereinten Nationen (24. Oktober bis 4. November) erklärt haben, die EU sei bereit, die Empfehlung der ILC zu unterstützen, vorausgesetzt, es bestehe ein hinreichender Konsens in der internationalen Gemeinschaft,
D.in der Erwägung, da in derselben Debatte einige Regierungen sich dafür ausgesprochen haben, von der 49. Generalversammlung der Vereinten Nationen eine internationale Konferenz so rasch wie möglich einberufen zu lassen, darunter Italien, Spanien, die Niederlande, Belgien, Irland, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Irland, um nur die EU-Mitgliedstaaten zu nennen,
E.unter Hinweis darauf, da in Artikel IV der Konvention von 1948 über den Völkermord auf die Möglichkeit verwiesen wird, da Einzelpersonen vor das internationale Strafgericht gestellt werden können, das für die vertragschlie enden Parteien, die seine Gerichtsbarkeit anerkannt haben, zuständig ist,
F.unter Hinweis ferner darauf, da der UN-Sicherheitsrat in der Resolution 827 von 1993 mit der Einführung eines Ad-hoc-Gerichts zur rechtlichen Verfolgung von Personen, die auf dem Hoheitsgebiet des ehemaligen Jugoslawien sich schwerwiegender Verletzungen des internationalen humanitären Rechts schuldig gemacht haben, de facto einen ersten Schritt hin zur Schaffung eines neuen Völkerrechts und einer neuen Gerichtsbarkeit unternommen hat,
G.in Erwägung und Begrü ung der Schaffung eines Internationalen Gerichtshofs durch die UN-Resolution 995, der die Aufgabe hat, die für den Völkermord oder die schweren Verstö e gegen das Völkerrecht in Ruanda Verantwortlichen zu verurteilen,
H.unter ausdrücklicher würdigung des gro zügigen Angebots einer der Regierungen seiner Mitgliedstaaten, Gastgeber der Konferenz zu sein,
1.fordert den Rat auf, möglichst rasch das Erforderliche zu veranlassen, damit die 49. Vollversammlung der Vereinten Nationen auf der höchsten Ebene der Beteiligung ab 1995 eine Konferenz der Vereinten Nationen einberuft;
2.fordert die Mitgliedstaaten der EU auf, in diesem Sinne in den zuständigen Gremien der Generalversammlung der Vereinten Nationen gemeinsam aufzutreten;
3.bestätigt, da die Konferenz eine Konvention über die Schaffung eines Internationalen Strafgerichtshofs annehmen sollte;
4.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung der Kommission, dem Rat, dem Generalsekretariat der Vereinten Nationen und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.