A4-0038/94
Entschlie ung zur Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament "Mittel und Wege zur besseren Integration der Entwicklungsländer in den Welthandel - Die Rolle des APS in dem Jahrzehnt 1995 - 2004"
Das Europäische Parlament,
-in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament "Mittel und Wege zur besseren Integration der Entwicklungsländer in den Welthandel - Die Rolle des APS in dem Jahrzehnt 1995 - 2004" (KOM(94)0212),
-unter Hinweis auf seine früheren Entschlie ungen zum System allgemeiner Zollpräferenzen, insbesondere diejenige vom 14. Dezember 1990 zu den Orientierungen für die 90er Jahre,
-vorbehaltlich der Ausgestaltung der Mitteilung in der künftigen Verordnung,
-in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Entwicklung und Zusammenarbeit sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, des Ausschusses für Wirtschaft, Währung und Industriepolitik und des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz (A4-0038/94),
1.bekräftigt seine Würdigung eines gemeinschaftlichen allgemeinen Präferenzsystems als Instrument zur Förderung des Handels der Entwicklungsländer und insbesondere der am wenigsten entwickelten unter ihnen,
2.vertritt die Auffassung, da das System, falls es wesentlich verbessert wird, im Zusammenhang mit der Entwicklungspolitik der Europäischen Union eine wichtige Rolle spielen kann;
3.betont eine Reihe von Mängeln bei den Ergebnissen des augenblicklichen Systems, auf die es bereits früher hingewiesen hat:
a)einen zu geringen Nutzungsgrad der vom APS gebotenen Möglichkeiten,
b)einen besonders geringen Nutzungsgrad durch die am wenigsten entwickelten Länder,
c)ein zu gro es Ungleichgewicht bei der Verteilung der Vorteile zwischen den Ländern Asiens und Lateinamerikas zugunsten der Länder Asiens,
d)den komplizierten Verwaltungsapparat des Systems und die problematischen Ursprungsregeln, die es insbesondere den am wenigsten entwickelten Ländern nahezu unmöglich machen, in den Genu des Systems zu kommen;
4.weist ergänzend darauf hin, da diese Probleme mit denen des Lomé IV-Abkommens zu vergleichen sind;
5.bedauert, da bis heute keine umfassenden und präzisen Untersuchungen über die Auswirkungen des APS auf die Vollendung des Binnenmarkts sowie den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der EU vorliegen, und fordert die Kommission auf, eine umfassende Studie darüber zu erstellen;
6.würdigt die von der Kommission vorgeschlagene Orientierung des APS insbesondere als ein Entwicklungsinstrument, das in erster Linie Entwicklungszielen gerecht werden mu ; würdigt insbesondere die Orientierung, derzufolge der Begriff "Entwicklung" im Rahmen des APS so weit gefa t werden mu , da er auch die Komponenten sozialer Fortschritt und Umwelt (umweltgerechte und dauerhafte Entwicklung) einschlie t;
7.unterstreicht die Notwendigkeit, das APS zugunsten der ärmsten Entwicklungsländer auszubauen und zu Lasten der Schwellenländer zu streichen;
8.billigt den Vorschlag der Einführung von als Anreiz konzipierten Sonderregelungen im Sozialbereich in Form von besonderen Begünstigungen, die den Ländern die Möglichkeit bieten müssen, soziale Ma nahmen zugunsten der Grundrechte der Arbeitnehmer gemä den IAO-Übereinkommen zu ergreifen, wobei insbesondere die Faktoren Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz und Verhütung von Kinderarbeit berücksichtigt werden müssen;
9.würdigt auch den Vorschlag der Einführung von als Anreiz konzipierten Sonderregelungen im Umweltschutzbereich, die den Ländern und den betroffenen Unternehmern die Möglichkeit bieten müssen, die Mehrkosten positiverer Umweltma nahmen zu tragen; würdigt insbesondere die Tatsache, da auf den Handel mit tropischen Harthölzern hingewiesen wird; plädiert jedoch dafür, die Regelung auch auf unbearbeitete tropische Harthölzer und auf sonstige Erzeugnisse anzuwenden, für die bereits allgemein angenommene Umweltkriterien entwickelt bzw. Regeln festgelegt wurden, wobei auf Kriterien verschiedener international ausgerichteter Organisationen verwiesen werden kann;
10.fordert die Kommission jedoch auf, unverzüglich derartige Vorschläge für Anreize in Form eines "grünen" APS auszuarbeiten, so da sie rasch eingeführt werden können und nicht, wie von der Kommission vorgeschlagen, erst in Kraft treten, nachdem das neue System zwei Jahre angewandt wurde;
11.hält es für richtig, da in Fällen, in denen die genannten sozialen Rechte unzureichend gewahrt werden, sowie in Betrugsfällen und bei mangelnder administrativer Zusammenarbeit die Präferenzen ausgesetzt werden;
12.fordert die Kommission auf, die Kontrollen vor Ort auszuweiten, und verweist in diesem Zusammenhang auf seine früher geäu erten Wünsche;
13.hält die umwelt- und sozialpolitischen Anreize für richtig, wenn jegliche Form von Protektionismus dabei vermieden und das APS nicht in sein Gegenteil verkehrt wird;
14.verweist auf die beschränkte Präferenzspanne für als Anreiz konzipierte Ma nahmen und die sich daraus ergebenden beschränkten Auswirkungen und hält es deshalb für vordringlich, da Anreize beispielsweise in den Bereichen geistiges Eigentum und Drogenbekämpfung von anderen Ma nahmen (au er Handelsanreizen) flankiert werden;
15.billigt den Ausgangspunkt der globalen Neutralität des Liberalisierungsniveaus des neuen Systems im Vergleich zum heutigen Schema; fordert jedoch, da die Ausgestaltung im Rahmen der Verordnung sorgfältig kontrolliert wird, und legt Wert darauf, da auf keinen Fall ein Rückschritt konstatiert werden darf;
begrü t nachdrücklich die Abschaffung der bisherigen mengenmä igen Beschränkungen in Form von Zollkontingenten und Zollplafonds und billigt vorbehaltlich des in Ziffer 15 aufgeführten Grundsatzes die Einführung eines Mechanismus zur Staffelung der Zollspannen;
17.billigt unter dem gleichen Grundsatz die Einführung eines Staffelungsmechanismus Land/Sektor, wobei sichergestellt sein mu , da die Staffelung zugunsten der Schwellenländer in vollem Umfang den weniger entwickelten Ländern zugute kommt; hält aber den Staffelungs- und Solidaritätsmechanismus für kompliziert und schwierig;
18.betont die absolute Notwendigkeit der Aufstellung einer Reihe von objektiven unanfechtbaren Kriterien sowie von allen beteiligten Parteien ausgearbeiteten transparenten Verfahren für die praktische Anwendung des Staffelungsmechanismus und der als Anreiz konzipierten Sonderregelungen und für die vollständige oder teilweise Aussetzung des APS, auch im Sinne einer Vereinfachung des Systems;
19.begrü t, da diese Staffelung die Empfindlichkeit einer Ware nicht mehr berücksichtigt, weil dieses Kriterium nicht mit dem Ziel der APS, die Integration der Entwicklungsländer in den Weltmarkt zu erleichtern, vereinbar ist;
20.besteht darauf, da Staaten nicht am APS teilnehmen dürfen, deren Bruttosozialprodukt pro Kopf dem der EU-Mitgliedstaaten entspricht oder übersteigt;
21.begrü t nachdrücklich den Vorschlag, das System für einen wenigstens dreijährigen Anwendungszeitraum zu gewährleisten, um ihm dadurch mehr Stabilität zu verleihen;
22.hält den Begriff "unlautere Handelspraktiken" als Grund für die Aussetzung des APS nach den US-amerikanischen Erfahrungen für zu unbestimmt und daher für kontraproduktiv und fordert seine Streichung; erachtet dagegen die Verletzung des Schutzes geistigen Eigentums für einen geeigneten Aussetzungsgrund;
23.vertritt die Ansicht, da die mit Antidumpingzöllen belegten Waren vom APS ausgenommen werden sollen;
24.ist der Auffassung, da die Anwendung der Abkommen der Uruguay-Runde im Hinblick auf die Agrarerzeugnisse eine ausgezeichnete Gelegenheit zur Verbesserung des APS darstellt, wobei anzustreben ist, da die Entwicklungsländer bzw. die weniger entwickelten Länder ganz besonders von dieser stärkeren Öffnung des Gemeinschaftsmarktes profitieren; ist ferner der Auffassung, da die Einführung einer an bestimmte Agrarerzeugnisse bzw. Produktionsmethoden geknüpften Umweltklausel sehr sinnvoll wäre;
25.hält es für erforderlich, technische Hilfe anzubieten bei der Gründung bzw. der laufenden Arbeit von Erzeugerorganisationen, Genossenschaften usw., um deren Rolle bei den Handelsbeziehungen mit den Gemeinschaftsimporteuren zu stärken und dafür zu sorgen, da die Erzeuger der dem Ausfuhrpräferenzsystem unterliegenden Länder optimal begünstigt werden, da angesichts der Kompliziertheit der internationalen Handelsgepflogenheiten derzeit nur bestimmte multinationale Unternehmen davon profitieren;
26.hält es für entwicklungsförderlich, wenn in Ergänzung zum APS die technische Hilfe und Absatzförderung sowie flankierende Ma nahmen die Wirkungsweise der Zollpräferenzen unterstützen;
27.befürwortet uneingeschränkt die unverzügliche Aufnahme Südafrikas in die Liste der APS-begünstigten Länder;
28.besteht darauf, da es an dieser und weiteren Revisionen des APS beteiligt und vor deren Umsetzungen konsultiert wird;
29.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.