B4-0430/94
Entschlie ung zum jüngsten Abkommen über die Fischereiquoten im Nordwestatlantik für 1995
Das Europäische Parlament,
A.in Kenntnis der in der jährlichen Sitzung der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik vom 19. bis 23. September 1994 in Halifax-Darmouth (Kanada) getroffenen Vereinbarungen,
B.in der Erwägung, da der Zweck der Sitzung die Überprüfung der derzeitigen Situation der wichtigsten Fischereibereiche im Gebiet au erhalb der 200-Meilen-Zone Kanadas (NAFO-Zone), die Festlegung der zulässigen Gesamtfangmengen der wichtigsten Arten während des Jahres 1995 sowie die Festlegung der Kontroll- und Bewirtschaftungsma nahmen dieser Fischereizweige war,
C.in der Erwägung, da die Debatten dieses Jahres auf die Regelung des Fangs des schwarzen Heilbutts konzentriert waren, für den der wissenschaftliche Beirat der NAFO als Vorsichtsma nahme hinsichtlich des Fischereiumfangs und -aufwands empfohlen hatte, da insgesamt im Jahr 1995 nicht mehr als 40.000 Tonnen gefangen werden,
D.in der Erwägung, da trotz dieser Empfehlung, in der die Festlegung von Fangmengen und nicht die Festsetzung einer zusätzlichen Gesamtfangmenge befürwortet wurde, auf den Druck Kanadas hin schlie lich doch zugelassen wurde, da eine zulässige Gesamtfangmenge von 27.000 Tonnen für den schwarzen Heilbutt festgelegt wurde,
E.in der Erwägung, da die Kommission trotz ihres ursprünglichen Vorschlags, eine zulässige Gesamtfangmenge von 40.000 Tonnen festzulegen, schlie lich auf die erwähnte zulässige Gesamtfangmenge von 27.000 Tonnen eingegangen ist und keinen Einspruch gegen diesen Vorschlag erhoben hat trotz der dramatischen Auswirkungen, die dieses Verhalten für die Gemeinschaftsflotte mit sich bringen könnte,
F.in der Erwägung, da der Fang des schwarzen Heilbutts in tieferen Gewässern beschlossen wurde, nachdem eine Reihe von aus EU-Mitteln finanzierten Versuchsfängen durchgeführt worden waren, um eine Lösung für die Situation der unzureichenden Fanggründe für die Tiefkühlflotte der Gemeinschaft zu finden,
G.in der Erwägung, da die Gemeinschaftsflotte, die dieser Art der Fischerei nachgeht, aus 45 Tiefkühlschiffen mit Spitzentechnologie besteht, die derzeit jährlich etwa 45.000 Tonnen schwarzen Heilbutt in Gewässern der NAFO fangen, und da von diesem Sektor 1.250 Arbeitsplätze unmittelbar und etwa 7.500 Arbeitsplätze indirekt abhängen,
1.bedauert zutiefst das Vorgehen der Kommission, die in eindeutiger Weise ihre Pflicht vernachlässigt hat, auf der jährlichen Sitzung der NAFO die gemeinschaftlichen Fischereiinteressen zu verteidigen;
2.vertritt die Ansicht, da die Delegation der Gemeinschaft Widerspruch gegen den Vorschlag der Festlegung einer zulässigen Gesamtfangmenge von 27.000 Tonnen an schwarzem Heilbutt hätte einlegen müssen, da es keinen triftigen wissenschaftlichen Grund dafür gibt und es im Rahmen dieser Organisation das erste Mal ist, da eine zulässige Gesamtfangmenge unterhalb der Empfehlungen des wissenschaftlichen Beirats der NAFO festgelegt wird;
3.fordert daher die Kommission auf, auf der nächsten Tagung der Fischereiminister am 23. November 1994 die Haltung zu vertreten, da gegen diese Vereinbarungen Widerspruch einzulegen ist und sie nicht ratifiziert werden dürfen;
4.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.