A4-0081/94
Entschlie ung zu der Strategie der Europäischen Union zur Vorbereitung des Beitritts der Länder Mittel- und Osteuropas im Hinblick auf die Tagung des Europäischen Rates in Essen (9.-10. Dezember 1994)
Das Europäische Parlament,
-in Kenntnis der Mitteilungen der Kommission an den Rat über "die Europa-Abkommen und die Zeit danach: eine Strategie zur Vorbereitung des Beitritts der Länder Mittel- und Osteuropas" (KOM(94)0320 - C4-0137/94 und KOM(94)0361 C4-0138/94),
-in Kenntnis der Schlu folgerungen der Tagungen des Europäischen Rates von Edinburgh (11.-12. Dezember 1992), von Kopenhagen (21.-22. Juni 1993) und von Korfu (24.-25. Juni 1994),
-in Kenntnis der Ergebnisse der Gesamteuropäischen Verkehrskonferenzen in Prag (29.-31. Oktober 1991) und auf Kreta (14.-16. März 1994),
-in Kenntnis der von Polen und Ungarn bereits eingereichten Beitrittsanträge,
-in Kenntnis des Zwischenberichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, Sicherheit und Verteidigungspolitik sowie der Stellungnahmen des Haushaltsausschusses, des Ausschusses für soziale Angelegenheiten und Beschäftigung und des Ausschusses für die Rechte der Frau (A4-0081/94),
A.unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 20. Januar 1993 zur Gestaltung und Strategie der Europäischen Union im Hinblick auf ihre Erweiterung und die Schaffung einer gesamteuropäischen Ordnung, in der es für institutionelle und strukturelle Reformen zur Stärkung der Demokratie innerhalb der Union im Hinblick auf eine Erleichterung ihrer Erweiterung plädiert,
B.unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 27. Mai 1993 zur Entwicklung der West-Ost-Beziehungen in Europa und ihre Auswirkungen auf die europäische Sicherheit, die eindeutig die Schlüsselrolle der politischen Einigung Europas bei der Errichtung einer dauerhaften Sicherheitspolitik, an der alle europäischen Staaten gleichberechtigt beteiligt sind, herausstellte,
C.unter Hinweis darauf, da die beitrittswilligen Länder Mittel- und Osteuropas eine starke EU wünschen, was unter anderem ihrem Wunsch entspricht, Teil einer vollkommen demokratisch kontrollierten EU zu sein, und da sie für eine Union mit schwacher Beschlu fassungsstruktur wenig Begeisterung zeigen,
D.in der Erwägung, da der Europäische Rat in Kopenhagen den assoziierten Ländern Mittel- und Osteuropas (d.h. den durch ein Europa-Abkommen mit der Union verbundenen Ländern) den Weg zu einem späteren Beitritt zur Union eröffnet hat, sobald sie in der Lage sind, die auf politischer wie auch auf wirtschaftlicher Ebene daraus entstehenden Verpflichtungen zu erfüllen,
E.in der Erwägung, da der Europäische Rat in Korfu diese Ausrichtung bekräftigt und die Kommission aufgefordert hat, ihm eine Strategie zur Vorbereitung dieser Länder auf den späteren Beitritt vorzuschlagen,
F.in der Erwägung, da das Gleichgewicht zwischen den Anstrengungen der Europäischen Union in bezug auf die Länder Mittel- und Osteuropas und ihrem Engagement gegenüber den Mittelmeerländern gewahrt bleiben mu ,
G.unter Hinweis darauf, da der Europäische Rat auf Korfu festgestellt hat, da die nächste Stufe der Erweiterung der Union Zypern und Malta umfassen wird, was erfordert, da diese Länder die Möglichkeit erhalten, ihren Standpunkt anlä lich der Ratssitzung in Essen angemessen darzulegen, sowie unter Hinweis auf die einschlägigen Entschlie ungen des Europäischen Parlaments,
H.in der Erwägung, da der Europäische Rat in Korfu ferner den Rat der Union aufgefordert hat, die Prüfung eines Mandatsentwurfs im Hinblick auf den Abschlu eines Europa-Abkommens mit Slowenien fortzuführen,
I.unter Hinweis auf die Rolle, die das PHARE-Programm im Proze des Übergangs der mittel- und osteuropäischen Länder zur Marktwirtschaft zu spielen hat,
J.unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 21. Juli 1994 zu den Schlu folgerungen des Europäischen Rates von Korfu, in der es die Ausdehnung des PHARE-Programms auf Bosnien-Herzegowina und Kroatien empfiehlt; ferner in dem Wunsch, da das Programm auf die ehemalige jugoslawische Republik Makedonien ausgedehnt wird; unter Hinweis darauf, da die Ausdehnung des Programms erst dann erfolgen kann, wenn die erforderlichen Mindestvoraussetzungen gegeben sind, und da sie im Einklang mit der spezifischen Situation jeder einzelnen Republik erfolgen mu ,
K.unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 11. März 1994 zu weiteren Schritten auf dem Weg zu einer gesamteuropäischen Verkehrspolitik - Ma nahmen im Anschlu an die erste Gesamteuropäische Verkehrskonferenz (Prag, 29.-31.10.1991) mit der es die Grundlage für die Gestaltung der zweiten Gesamteuropäischen Verkehrskonferenz auf Kreta (14.-16.03.1994) geschaffen hatte und mit der es seinen Anspruch auf Mitwirkung bei der Gestaltung der Au enbeziehungen der Europäischen Union deutlich zum Ausdruck gebracht hat,
L.in der Erwägung, da die Abkommen über eine Liberalisierung des Handels, die jüngst mit den baltischen Staaten geschlossen wurden, eine erste Stufe auf dem Wege zu deren künftigem Beitritt zur Europäischen Union darstellen, zumal sie zu Europa-Abkommen führen werden, die als Zwischenstufe auf ihrem Weg zur Union konzipiert sind,
M.im übrigen in der Erwägung, da die Staaten Mittel- und Osteuropas bereits an den bestehenden Strukturen zwischenstaatlicher Zusammenarbeit wie KSZE, Europarat, NATO-Kooperationsrat und Partnerschaft für den Frieden beteiligt sind, durch die eine neue Spaltung in Europa vermieden werden kann, denn insbesondere Ru land ist in der einen oder anderen Form Mitglied dieser diversen Gremien und wirkt in dem Dialog, der den Proze des Stabilitätspakts ausgelöst hat, mit,
N.in der Hoffnung, da das Verfahren des Abschlusses des Stabilitätspaktes - einer gemeinsamen Aktion der Europäischen Union, die derzeit in voller Entfaltung ist - durch eine präventive Diplomatie dazu beitragen wird, Frieden und Sicherheit in der Region zu gewährleisten,
O.unter Hinweis auf die engen und positiven Bande der derzeitigen Antragstellerstaaten - Österreich, Finnland, Schweden und Norwegen - zu den Ländern Mittel- und Osteuropas,
P.ferner in der Erwägung, da die Länder Mittel- und Osteuropas seit der Erklärung vom Kirchberg vom 9. Mai 1994 den Status eines "assoziierten Partners" in der WEU besitzen,
Q.unter nachdrücklichem Hinweis darauf, da bei allen Erwägungen im Zusammenhang mit der zukünftigen Erweiterung der Europäischen Union die baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen, die besonders enge historische, kulturelle und geographische Bindungen mit einigen Mitgliedstaaten und mit den skandinavischen Staaten, die der Europäischen Union am 1. Januar 1995 beitreten sollen, haben, als Bestandteil Mittel- und Osteuropas angesehen werden müssen,
hinsichtlich der Erweiterung als solcher
1.erinnert daran, da die Hoffnung und die Aussicht auf die Vereinigung aller Völker Europas in einer freien und demokratischen Ordnung unter einem gemeinsamen europäischen Dach zu den Triebfedern sowohl der Gründung der Europäischen Gemeinschaft als auch der demokratischen Umwälzungen in Mittel- und Osteuropa gehörten;
2.begrü t deshalb den Vorschlag der Kommission, in einer gemeinsamen Tagung mit den assoziierten Ländern anlä lich des Europäischen Rates in Essen über weitere konstruktive Schritte zur Integration in die EU zu beraten;
3.unterstreicht, da jede Erweiterung der Europäischen Union um die Länder Mittel- und Osteuropas eine Lösung der institutionellen Probleme im Zusammenhang mit der Regierungskonferenz von 1996 erfordert, die mit konkreten Ma nahmen wie einer Erweiterung seiner Befugnisse und einer tiefgreifenden Reform der Verfahren und Instrumente einhergehen mu , um eine demokratische Willensbildung und Entscheidungsfindung zu gewährleisten, und zwar sowohl auf der Ebene der Entscheidungsprozesse, der gemeinsamen Politiken oder der Finanzierung des Gemeinschaftshaushalts, so da eine umfassendere Europäische Union weiterhin funktionsfähig ist;
4.ist insbesondere der Ansicht, da die Europäische Union nicht nur demokratischer strukturiert sein sollte, sondern auch breitere Unterstützung bei den Bürgern erhalten mu , damit die Entscheidungsfindung wirksamer und in engerer Anlehnung an die von den Mitgliedstaaten und den beitrittswilligen Staaten gleicherma en gutgehei enen politischen Normen erfolgen kann;
5.wünscht für sich eine gleichwertige Rolle bei der Vorbereitung des Beitritts der Antragstellerstaaten; erachtet eine Intensivierung der Arbeiten der Gemischten Parlamentarischen Ausschüsse als erforderlich und hält es für äu erst wünschenswert, da die Ausschüsse des Parlaments sich mit den Delegationen der Antragstellerstaaten auf den Sektoren konzertieren können, die in die Zuständigkeit dieser Ausschüsse fallen, damit sich der Beitritt auf ausreichend demokratischer Grundlage vollziehen kann;
6.billigt auf diesen Grundlagen prinzipiell die Erweiterung der Europäischen Union um die Länder Mittel- und Osteuropas, wobei es sich versteht, da es jeden Beitrittsantrag auf seinen jeweiligen Wert hin prüft, wie dies anlä lich der vorangegangenen Erweiterungen der Fall war, und unterstreicht, da der Beitritt von institutionellen Beschlüssen abhängt, die 1996 bezüglich der Struktur gefa t werden;
7.nimmt die von der Kommission vorgeschlagene Strategie zur Vorbereitung des Beitritts dieser Länder zur Europäischen Union zur Kenntnis und erkennt an, da diese zahlreiche positive Aspekte enthält, aber auch zahlreiche Lücken aufweist;
8.weist insbesondere darauf hin, da die Politik der Union in verschiedenen Sektoren angepa t werden mu , um die Erweiterung sowohl in politischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht zu ermöglichen, und ersucht die Kommission, ihm ihren Standpunkt dazu mitzuteilen;
9.ist der Meinung, da die politische Einigung Europas durch den Beitritt neuer Demokratien und die notwendigen Reformen der Union Vorrang vor der wirtschaftlichen Einigung durch die Vorantreibung eines gemeinsamen Marktes haben mu , und wünscht, da die Vorgaben von Kommission und Rat für den Beitritt der Länder Mittel- und Osteuropas entsprechend gefa t werden;
10.erklärt, da es allen Staaten Mitteleuropas, einschlie lich der Baltischen Staaten, die die Grundwerte und die grundlegenden Normen der Europäischen Union mittragen, zukommt, Mitglieder der Union zu werden, sofern sie die Bedingungen des Beitritts erfüllen, insbesondere bezüglich der Schaffung rechtsstaatlicher und demokratischer Strukturen sowie der Zivilgesellschaft, der Garantie für Menschen- und Minderheitenrechte sowie die Lösung beiderseitiger Probleme in diesem letzten Bereich;
11.ist der Auffassung, da die Europäische Union, um den assoziierten Staaten bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen entgegenzukommen, die Möglichkeit eines differenzierten Erweiterungsprozesses ins Auge fassen sollte, und da bilaterale Konflikte auf dem Verhandlungswege gelöst werden und einem beschleunigten Beitritt einzelner Staaten nicht entgegenstehen sollten;
12.ist ferner der Auffassung, da die Europäische Union als Voraussetzung für eine Erweiterung um die mittel- und osteuropäischen Länder die neue demokratische und friedliche europäische Ordnung, deren Entstehen sie wünscht, klar skizzieren mu ;
13.ist der Auffassung, da alle beitrittswilligen mittel- und osteuropäischen Staaten einschlie lich der Staaten des europäischen Balkans vorher dem Europarat beitreten müssen, der den Auftrag hat, die Achtung der demokratischen Werte und Normen zu überwachen;
14.bekräftigt, da die immer engere Beteiligung der Staaten Mittel- und Osteuropas an den obengenannten Strukturen zwischenstaatlicher Zusammenarbeit zugleich bedeutet, da die Erweiterung der Europäischen Union nach Osten auch eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit den GUS-Staaten bewirken mu ;
15.ist der Auffassung, da die Erweiterung der Europäischen Union um Mittel- und Osteuropa das Ziel verfolgt, die Solidarität zwischen Ländern mit gemeinsamer Geschichte und Kultur zu stärken, und da sie demzufolge dazu beitragen mu , eine rechtsstaatliche Ordnung auf dem europäischen Kontinent zu schaffen, vorausgesetzt, da die Länder Mittel- und Osteuropas von dem ständigen erfüllt sind, die europäischen, demokratischen Grundsätze zu achten, an einer rechtsstaatlichen internationalen Ordnung teilzuhaben, an einer auf Gerechtigkeit und Sicherheit beruhenden internationalen Ordnung teilzuhaben, ihre wirtschaftliche Entwicklung zu fördern und den Lebensstandard ihrer Bevölkerung zu erhöhen;
16.wiederholt seine während des laufenden Erweiterungsverfahrens erhobene Forderung, da die Beitrittsverhandlungen auf dem gemeinschaftlichen Besitzstand ohne Abstriche ("opting out") beruhen müssen;
hinsichtlich der Methode
17.billigt die Entwicklung von "strukturierten Beziehungen" zwischen der Europäischen Union und den Ländern Mittel- und Osteuropas, und zwar sowohl anlä lich von Tagungen des Europäischen Rates wie auch des Rates der Europäischen Union;
18.weist darauf hin, da im Rahmen der "strukturierten Beziehungen" der Behandlung der grundlegenden politischen Aspekte der GASP gebührende Beachtung zu schenken ist;
19.betont insbesondere die Notwendigkeit eines multilateralen Dialogs zwischen der Union und diesen Ländern, insbesondere der Verstärkung und des Aufbaus interparlamentarischer Beziehungen, so da sich bereits vor deren etwaigem Beitritt zur Union eine Zusammenarbeit einspielen kann;
20.ist der Auffassung, da dieser Dialog auf den Bestimmungen der bereits vorhandenen Europaabkommen, die die Union mit diesen Ländern geschlossen hat, beruhen mu ;
21.begrü t die Vorstellung von einer verstärkten Integration der beitrittswilligen Länder untereinander als wesentlichen Schritt auf den Beitritt zur Union;
22.betont jedoch, da der multilaterale Dialog und die "strukturierten Beziehungen" den autonomen Entscheidungsproze innerhalb der EU und insbesondere die Befugnisse des Europäischen Parlaments nicht untergraben dürfen;
23.ist der Auffassung, da die EU auf den Europa-Abkommen aufbauen sollte, um dynamischere Formen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zu entwickeln und so den Proze der wirtschaftlichen Konvergenz zu beschleunigen;
24.ist der Auffassung, da die Kommission eine Strategie für die mittel- und osteuropäischen Länder ausarbeiten sollte, damit sie voll an einer einheitlichen Währung teilhaben können;
25.fordert die Kommission auf, einen weiteren Bericht über die haushaltstechnischen, wirtschaftlichen und politischen Auswirkungen des Beitritts der mittel- und osteuropäischen Länder auf die Europäische Union auszuarbeiten und darin den Folgen für das Funktionieren der gemeinsamen Agrarpolitik und der Regionalpolitik der EU besondere Aufmerksamkeit zu schenken;
26.hält es für unerlä lich, da so bald wie möglich ein "strukturierter Dialog" zwischen der Union und den Ländern Mittel- und Osteuropas eingeleitet wird mit dem Ziel, Lösungen zu finden, die den schwierigen Problemen der Einbeziehung der mittel- und osteuropäischen Länder in die Einzelpolitiken der Europäischen Union, insbesondere auf dem Agrarsektor, angemessen sind;
27.begrü t die Initiative, ein Wei buch über die Annäherung der Rechtsvorschriften auszuarbeiten, die die Integration der mittel- und osteuropäischen Länder nach einem Zeitplan und mit Prioritäten, die der jeweiligen Situation dieser Länder angemessen sind, in den Binnenmarkt gestatten wird;
28.betont die Wichtigkeit der Verkehrspolitik für das Zusammenwachsen der Völker und unterstreicht seinen Anspruch, bei der Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Ländern Mittel- und Osteuropas mitzuwirken, wie es dies bei der Planung und Durchführung der Gesamteuropäischen Verkehrskonferenzen schon getan hat, wobei insbesondere darauf zu achten sein wird, da die Einbindung dieser Länder in einen intensiveren Personen- und Güterverkehr nicht irreparable Umweltschäden hervorruft, weswegen der Entwicklung einer umweltverträglichen Verkehrspolitik grö te Aufmerksamkeit zu widmen ist;
hinsichtlich bestimmter politischer Aspekte der Erweiterung
29.unterstützt alle Formen der Zusammenarbeit zwischen der Union und den Ländern Mittel- und Osteuropas wie auch zwischen diesen Ländern selbst in den Bereichen interregionale Zusammenarbeit, kleinräumige infrastrukturelle Stärkung, Rechtsstaatlichkeit und Minderheitenschutz, Justiz und Inneres, Angleichung der Rechtsvorschriften, Umweltschutz, Sozialpolitik, nukleare Sicherheit, Konversion militärischer Produktionsstätten, wissenschaftliche, technische und kulturelle Kooperation, Zusammenarbeit im Bereich der Ausbildung und im Hochschulsektor, im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen sowie im Bereich der Angleichung der Wirtschafts- und Sozialpolitik und des sozialen Schutzniveaus nach oben, was eine besondere Rücksichtnahme auf die bestehenden sozialen und ökonomischen Strukturen der Regionen in den neuen Beitrittsländern beinhalten mu ;
30.fordert die Kommission auf, ihr Initiativrecht in diesen Bereichen aktiv auszuüben;
31.unterstreicht die Notwendigkeit, die Frauen in Mittel- und Osteuropa über die Situation der Frauen in den Ländern der Union sowie über die sie betreffende europäische Gleichberechtigungsgesetzgebung und Förderprogramme der EU zu informieren;
32.fordert die Mitgliedstaaten auf, in den Gemeinschaftsprogrammen gezielte Hilfsma nahmen für die Förderung und die Erhaltung von Frauenarbeitsplätzen in Mittel- und Osteuropa vorzusehen, vor allem durch die Berücksichtigung eines angemessenen Frauenanteils innerhalb der Gemeinschaftsprogramme (PHARE, TEMPUS);
33.fordert, da der Europäische Rat in Essen die notwendigen Beschlüsse über Kommunikation und Information der Bürger sowohl der künftigen beitrittswilligen Staaten als auch der Mitgliedstaaten fa t, um ihnen die Möglichkeit zu geben, sich ihrer politischen Verantwortung gegenüber Europa bewu t zu werden und am Entscheidungsproze ihrer jeweiligen Länder in der Frage der Erweiterung der Union mitzuwirken;
34.betont nachdrücklich, da Ausnahmen, wie beispielsweise bezüglich der WWU und der Beteiligung an der Sozialpolitik der Union, bei den Beitrittsverhandlungen nicht erneut zugestanden werden dürfen;
35.fordert den Rat dringend auf, sowohl für Kroatien als auch vor allem für Bosnien-Herzegowina zu prüfen, welche Teilbereiche des PHARE-Programms zum Wiederaufbau dieser Republiken herangezogen werden könnten, und auf der Grundlage dieser Prüfung unverzüglich die erforderlichen Ma nahmen zu treffen;
36.hält es für unerlä lich, da die Erweiterung der Union nach Osten mit einer Politik der verstärkten Zusammenarbeit mit den europäischen Staaten der ehemaligen Sowjetunion einhergeht;
37.hält es für unerlä lich, da die Strategie der Erweiterung der Union nach Osten mit einer neuen Strategie gegenüber den Mittelmeerländern unter besonderer Berücksichtigung der neuen Möglichkeiten des Friedensprozesses im Nahen Osten und der gegenwärtigen Situation im Maghreb einhergeht;
38.begrü t in diesem Zusammenhang die Initiative der Kommission für eine neue Mittelmeerpolitik; fordert den Rat auf, seine Aktionen und seine Beziehungen zu den Mittelmeerländern, die nicht der Union angehören, auf der Grundlage entsprechender politischer Leitlinien und der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel zu verstärken und eine gemeinsame Aktion zur Schaffung eines Forums für den Dialog und die institutionalisierte Zusammenarbeit im Mittelmeerraum einzuleiten;
39.fordert den Rat auf, die für die vorgesehene Mittelmeerpolitik erforderlichen Mittel bereitzustellen;
40.betont au erdem, da diesen Staaten daran gelegen ist, die von ihnen im Zeitraum 1989-1990 durchgeführten politischen und wirtschaftlichen Reformen auf eine solide Grundlage zu stellen und da sie ferner aus diesem Grunde bestrebt sind, der Europäischen Union beizutreten und sich in die Strukturen der westlichen Sicherheit zu integrieren;
41.ist der Auffassung, da die Teilnahme der Länder Mittel- und Osteuropas an der "Partnerschaft für den Frieden", ihr Status von "assoziierten Partnern" in der Westeuropäischen Union, ihre Aussicht auf Beitritt zur Europäischen Union und ihre Vollmitgliedschaft in der KSZE einen Beitrag für Sicherheit und Stabilität in der Region in einer auf Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte beruhenden internationalen Ordnung leisten können;
42.bekräftigt, da die "Partnerschaft für den Frieden" nicht die Antwort ist, die diese Länder in ihrem Wunsch nach Sicherheit erwartet haben;
43.vertritt ferner die Auffassung, da ein Beitritt dieser Länder zur NATO, der dem Beitritt zur Europäischen Union vorausgeht, nicht nur für diese Länder sinnvoll ist, sondern auch ein Element der Sicherheit für ganz Europa darstellt;
44.wünscht, da die Europäische Union die Bestrebungen nach Frieden und Sicherheit der mittel- und osteuropäischen Länder unterstützt, insbesondere auf dem Gebiet der Stärkung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit; die Unterstützung aller in den mittel- und osteuropäischen Staaten vorhandenen demokratischen Kräfte sollte den Schwerpunkt der über PHARE laufenden Projekte darstellen;
45.vertritt die Auffassung, da die Europäische Union weiterhin die Zusammenarbeit aller Länder Mittel- und Osteuropas im wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Bereich fördern und die grenzübergreifende Zusammenarbeit dieser Länder mit den Ländern der Europäischen Union ausbauen mu ; vertritt im einzelnen die Auffassung, da die grenzübergreifende Zusammenarbeit auf dem europäischen Balkan einen entscheidenden Beitrag zur langfristigen Stabililität in dieser Region leisten wird, unter der Voraussetzung, da alle Parteien die elementaren Werte der Demokratie und das Völkerrecht - einschlie lich des Grundsatzes der Unverletzlichkeit der Grenzen - achten und alle grundlegenden Bedingungen für die Erzielung einer friedlichen Koexistenz und einer guten Nachbarschaft erfüllen;
46.ersucht den Europäischen Rat in Essen, sich mit der grundlegenden Frage der europäischen Identität im Bereich Friedenssicherung und Verteidigung eingehend zu befassen und in diese Überlegungen die Dimension einer über ihre derzeitigen Grenzen hinaus nach Osten und um die beitrittswilligen Mittelmeerländer Malta und Zypern erweiterten Europäischen Union einzubeziehen;
47.ersucht den Europäischen Rat mitzuteilen, an welchen Zielterminen er sich für die verschiedenen Stufen des Beitritts ausrichtet;
48.fordert dringend, da bis dahin alle Möglichkeiten der bestehenden Assoziationsverträge und Europa-Abkommen völlig ausgeschöpft werden;
hinsichtlich der Haushaltsaspekte einer Erweiterung
49.betont, da eine Erweiterung der Europäischen Union auf der Grundlage der bisherigen Finanziellen Vorausschau und der Interinstitutionellen Vereinbarung vom Oktober 1993 nicht zu zusätzlichen finanziellen Belastungen führen kann, da der vereinbarte Finanzrahmen ausgeschöpft ist;
50.ist der Auffassung, da im Fall einer Umwandlung der Assoziierungsabkommen in Beitritts- oder Vorbeitrittsabkommen die finanziellen Auswirkungen entsprechend der Interinstitutionellen Vereinbarung überprüft werden müssen;
51.bestätigt deshalb, da eine ausgabenwirksame Erweiterung - unabhängig von anderen als finanziellen Erwägungen - erst nach einer grundlegenden Neuordnung und Aufstockung der Eigeneinnahmen der Union erfolgen kann;
52.erkennt an, da die Unterstützung des Reform- und Aufbauprozesses in den Ländern Ost- und Mitteleuropas im besonderen Interesse der Europäischen Union liegt und die finanzielle Förderung dieser Prozesse in Verbindung mit anderen Finanzinstrumenten im Rahmen der G 24 deshalb einen haushaltspolitischen Schwerpunkt bildet; fordert, da ein angemessener Teil der zusätzlichen Mittel, die im Rahmen der Revision der Finanziellen Vorausschau nach Artikel 24 der Interinstitutionellen Vereinbarung der Kategorie IV zugewiesen werden, für die Programme PHARE und TACIS verwendet wird;
53.weist darauf hin, da die finanzielle Ausstattung des Reformprozesses in Mittel- und Osteuropa schon jetzt einen Schwerpunkt mit nahezu 25% der Kategorie IV (Auswärtige Beziehungen) bildet, wobei die Hilfe für die Staaten der ehemaligen UdSSR noch nicht einbezogen ist;
54.erinnert daran, da die Europäische Union im Rahmen der Auswärtigen Beziehungen weitere Interessenschwerpunkte hat und neue formuliert, wie etwa jenen für den Mittelmeerraum (MEDA), die ebenfalls mit hinlänglichen Finanzmitteln auszustatten sind; eine über den bisherigen Anteil hinausgehende Finanzausstattung von PHARE bis 1999 mü te deshalb zu Lasten der derzeitigen Finanzanteile anderer Programme wie etwa TACIS und MEDA gehen;
55.unterstreicht die politische Selbstverpflichtung des Parlaments, die Hilfe für Mittel- und Osteuropa zum Schwerpunkt der auswärtigen Politik der Europäischen Union zu machen; betont jedoch nachdrücklich, da jedwede mittelfristige Finanzplanung der Kommission bestenfalls indikativen Charakter haben kann, zumal wenn diese über das bisherige Ma hinausgehende Steigerungen enthält;
56.begrü t die Vielzahl von Einsatzgebieten und -optionen zur Umsetzung von PHARE; bezweifelt gleichwohl die Wirksamkeit eines schier unbegrenzten Spektrums von Aktionsmöglichkeiten, welches eher einer Verzettelung der begrenzten Mittel dient als punktueller Einsatzeffektivität;
57.empfiehlt angesichts der quantitativ beeindruckenden Anzahl von Aktionsmöglichkeiten eine Konzentration der Mittel in den Bereichen der Infrastrukturhilfe und hier insbesondere auf dem Gebiet des Umweltschutzes, der Energiepolitik inklusive nuklearer Sicherheit sowie ökologischer Energiegewinnung, -verarbeitung und -nutzung, im Bereich der Förderung Sozialer Marktwirtschaft unter anderem durch Aus- und Fortbildung und auf dem Gebiet der Partnerschaft zwischen Kommunen und regionalen Körperschaften, wobei die Reihenfolge und individuelle Schwerpunktsetzung sich jeweils an dem Hauptziel des Aufbaus und der Stabilisierung der Demokratie orientieren müssen;
58.begrü t und unterstützt den Vorschlag, die Investitionsförderung nicht länger auf 15% zu begrenzen, und schlägt dazu vor, diesen Anteil auf mindestens 30% anzuheben, um die Möglichkeiten für Beteiligungen an multilateralen Finanzierungsprojekten zu erweitern;
59.schlägt vor, die Möglichkeit einer gemeinsamen Finanzierung von staatenübergreifenden Projekten von PHARE-Ländern durch die PHARE-Mittel dieser Länder sowie eine Zusammenarbeit mit TACIS zu eröffnen; unterstreicht, da sich gerade im Bereich der Verkehrsinfrastruktur und der Umwelt wirksame Ma nahmen oft nur staatenübergreifend verwirklichen lassen;
60.begrü t die umfangreichen Vorkehrungen für Kontrolle, Monitoring, Evaluierung und Information; fordert jedoch wirksamere Ansätze von Konsequenzen im Falle gravierender Mängel; fordert die Kommission darüber hinaus auf, nachvollziehbare und überprüfbare Kriterien für einen Demokratisierungsproze in Ost- und Mitteleuropa aufzustellen, die für alle Beteiligten als Ma stab eines fortlaufenden Mitteleinsatzes dienen können;
61.fordert die Kommission auf, die Ergebnisse der Prüfungen durch den Rechnungshof genauestens zu beachten und umgehende Konsequenzen zu ziehen sowie eine entsprechende Zusammenarbeit mit dem Rechnungshof zu intensivieren;
62.fordert die Kommission auf, bis Mitte 1995 eine nach Ländern getrennte Analyse der Kosten für einen eventuellen Beitritt der mittel- und osteuropäischen Länder vorzulegen;
63.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission, den Parlamenten der Mitgliedstaaten, den Ländern Mittel- und Osteuropas, den baltischen Staaten und den Parlamenten Maltas und Zyperns zu übermitteln.